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POLNISCHE PFLEGEKRÄFTE - KOSTEN EINER
24 STUNDEN BETREUUNG ZUHAUSE
Bruttolohn ab 3300 CHF/Monat
Der Lohn entspricht der schweizer Mindestlohngesetzgebung und beinhaltet AHV, ALV, UVG, Quellensteuer, Krankenkassenbeitrag, Gebühren und Provisionen.
AHV (Alters-und Hinterbliebenenversorgung)
Für alle Angestellten ist die Anmeldung zur AHV gesetzliche Pflichtversicherung.
Hierbei trägt der Arbeitgeber 5,15 % aus dem Bruttolohn, der Arbeitnehmer ebenfalls 5,15%, zuzüglich der ebenfalls gesetzlichen Arbeitslosenversicherung mit 1,1% aus dem Bruttogehalt.
AHV: Schon nach bereits einem Jahr steht jedem, der in die AHV einbezahlt hat, eine Altersrente aus der Schweiz zu, egal ob Ausländer oder Schweizer Bürger.
Würde man eine Beitragszahlungsdauer in der Schweiz von z. B. nur 5 Jahren zugrunde legen, (ununterbrochen) dann würden in diese Rentenform ca. knapp 25 000 CHF einfließen.
Nach derzeitigen Rentenschätzungen kommt dann im Rentenalter eine Altersrente von zwischen 120 CHF bis 150 CHF pro Monat zustande. Die Rente wird auch nach Polen bezahlt,
sowie in jedes andere Land, in dem es eine zuverlässige Zahlstelle gibt.
UVG (Unfallversicherungsgesetz)
Jeder Arbeitnehmer, der in der Woche mehr als 8 Stunden in der Schweiz arbeitet, der muss gesetzlich gegen Berufs-und Freizeitunfall versichert werden.
Kosten der Versicherung: Die Kosten liegen in der Schweiz einheitlich auf einem Prozentsatz von ca. 2,3% bis 2,4% aus dem Bruttogehalt des Berufsbildes "Haushaltshilfe mit Grundpflege" (Einteilung nach Gefahrengruppen)
Leistungen: Fällt ein Arbeitnehmer mehr als 3 Tage durch einen Unfall aus, egal ob Berufsunfall - oder Freizeitunfall, so leistet die Unfallversicherung 80% des zuletzt erhaltenen Bruttolohns bis zu einer Zeitdauer von 2 Jahren.
Steuern (Quellensteuer)
Wer das ganze Jahr über in der Schweiz arbeitet, der muss seine Steuern auch in der Schweiz bezahlen. Wer nur bis zu 181 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeitet, bei dem erhebt die Schweiz
nur eine Quellensteuer (bedeutet die Steuer fällt dort an, wo gearbeitet wird, also beim jeweiligen Arbeitgeber). In diesem Fall wird die Quellensteuer im vereinfachten Verfahren von der
Ausgleichskasse dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt.
Die Quellensteuer beträgt 5% vom vereinbarten Bruttolohn.
ALV (Arbeitslosenversicherung)
Der Anteil von 1,1% der Arbeitslosenversicherung wird vom Bruttolohn abgezogen und ist gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn man darauf als Ausländer keinen Anspruch erhebt bzw. erheben kann.
KVG (Krankenversicherungsgesetz)
Das schweizerische Gesetz sieht vor, dass zum Erlangen der Aufenthaltsbewilligung B (befristet auf 5 Jahre) unbedingt auch eine Krankenkasse bei den Sozialversicherungen zu berücksichtigen ist.
Hierbei sind die Beiträge von Kanton zu Kanton verschieden. Es handelt sich dabei um ca. 140 CHF bis 250 CHF. Die monatliche An- und Abmeldung bei den Krankenkassen übernimmt SenioCare24 Schweiz,
sowie die erstmalige Zustellung der Krankenkassenofferte.
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"24H PFLEGE" DURCH PFLEGEDIENST AUS POLEN
POLNISCHE PFLEGEKRAFT UND HAUSHALTSHILFE
An- und Abreisekosten der Pflegekraft
Die Kosten für die jeweilige Hin- und Rückreise des dreimonatigen Aufenthalts der Pflegekraft beim Kunden betragen einmalig pro Kraft und Aufenthalt pauschal 290 CHF.
Diese Fahrtkosten werden nach Anreise der Kraft vom Kunden an SeniorCare24 Schweiz überwiesen.
SeniorCare24 gibt diese Fahrtkosten an die jeweiligen Transportunternehmen des Herkunftslandes oder in der Schweiz weiter.
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DIE "24H BETREUUNG" DURCH EINE POLNISCHE
HAUSHALTSHILFE ODER PFLEGEKRAFT
Vermittlungs- und Administrationsgebühr
SeniorCare24 Schweiz übernimmt für den Auftraggeber (Familie des Hilfesuchenden) die komplette Administration und Kommunikation. Dabei fallen permanent folgende Tätigkeiten an:
- Zusendung von in Frage kommenden Profilen - zugeschnitten auf den Kunden
- Buchung der ausgewählten Pflegekraft bei der Heimatagentur in Osteuropa
- Anweisung der Kraft über die jeweils spezielle Aufgabenstellung beim Kunden
- Fahrtorganisation
- Kommunikation mit dem Kunden und der Kraft bei anstehenden Problemstellungen
- kostenlose Auswechslung auf Wunsch des Kunden - z.B. Chemie stimmt nicht
- Anmeldung der Pflegekraft bei der AHV, UVG, KVG etc., Beantragung des AHV Ausweises, Zusendung der Krankenkassenofferte
- Bereitstellung aller benötigten Unterlagen zur erfolgreichen Anstellung der Kraft beim Kunden (mittels Arbeitsvertrages nach Schweizer Recht, detaillierte Lohnberechnung, Pflichtenheft, Leitfaden, Vollmachtserklärung, etc.)
- Permanente Rufbereitschaft (Notfallnummern) und professionelle Hilfestellung bei der Lösung von anstehenden Problemen
Für alle diese oben genannten Dienstleistungen, Rundumbetreuung und Kontaktbereitschaft von SeniorCare24 wird dem Kunden im ersten Auftragsjahr eine monatliche Aufwandsentschädigung von 390 CHF in Rechnung gestellt.
Nach dem ersten Jahr reduziert sich diese Gebühr um 10% auf 350 CHF monatlich.
Jedes weitere Jahr wird die Aufwandsentschädigung um jeweils weitere 10% gekürzt bis zu einem Basissatz von 250 CHF.
Informationen über Sozialversicherungen und Steuern bei Angestelltenverhältnis in der Schweiz
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LEGALE "24 STUNDEN PFLEGE" DURCH PFLEGE-
HILFEN AUS POLEN IN IHREM ZUHAUSE
Onlinefragebogen
Kontaktformular
Seniocare24 Schweiz
Homepage: www.seniocare24.ch
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Wir sind für Sie da
Wir lassen Sie nicht allein im Regen stehen, wenn es klemmt.
Die Pflege ist eine Sache, welche schnell anlaufen muss, manchmal innerhalb weniger Tage durchorganisiert sein muss, um dann
vielleicht Jahre durchgeführt zu werden. Ein Pflegedienst aus Polen kann natürlich nicht noch diese Stunde bei Ihnen beginnen, jedoch schaffen wir das im Notfall binnen 3 Tagen.
Auch wenn es zeitlich schnell gehen muss, wir werden alles versuchen, Ihren Anforderungen zu genügen.
Durch unsere guten Verbindungen mit sehr vielen Anbietern, dem Pflegedienst aus Polen mit Pflegepersonal oder Haushälterin zur
Seniorenbetreuung,
können wir sehr schnell reagieren und eben aufgrund der Vielzahl der Anbieter der Seniorenbetreuung dauerhaft Sicherheit bieten
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