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EINE SENIORENBETREUERIN AUS POLEN
ODER POLNISCHE HAUSHALTSHILFEN
Aktuelle Themen
Hier stellen wir aktuelle Meldungen zu Ihrer Kenntnis ein
Das Jahr der Pflege
Der ehemalige Minister Rösler hatte das Jahr 2011 zum Jahr der Pflege
ausgerufen.
"Außer Fachgesprächen auf ministerieller Ebene, die das wiederholten, was bereits seit Jahren bekannt ist, ist bisher nichts passiert", resümiert der Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbandes Dr. Eberhard Jüttner.
"Wir haben sechs Monate bei der Lösung dringender pflegerischer Problemlagen verloren. Mitten im so genannten Jahr der Pflege
zeigt sich die Bundesregierung noch genauso indifferent wie vor einem Jahr".
Der Paritätische wird hierbei noch konkreter und formuliert in zwölf Empfehlungen viele Forderungen um den Weg aus dem Pflegenotstand zu gehen.
Hier eine Zusammenfassung:
Gute Pflege
ist -
- weit mehr als nur die bloße Hilfe
bei körperbezogenen Verrichtungen.
- zeitaufwendig, Zeit, die man sich nehmen muß.
- nicht umsonst zu haben, sie kostet Geld.
- eine ehrbare Aufgabe und verdient Anerkennung.
- nicht einfach so zu erledigen, sie braucht kompetentes Personal.
- planungsintensiv, sie erfordert professionelles Management.
- transparent, sie hat nichts zu verbergen.
- eine Gesellschaftsaufgabe, sie bedarf einer solidarischen und soliden Finanzierung.
Eine gute Pflege
bietet Perspektiven.
Pflege
und ärztliche Versorgung müssen Hand in Hand gehen.
- bedarf fördernder und unterstützender Rahmenbedingungen.
Hier der komplette Artikel
von Seniocare24
am 12.07.11 - 11.28 Uhr
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Die Kosten einer Pflege
Im Rahmen der normalen Sachleistungen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Tages- und Nachtpflege, einschließlich des Transportes.
Bestehende Ansprüche auf eine Pflegesachleistung, Tages- und Nachtpflege, sowie Pflegegeld (Barleistung) können beliebig miteinander kombiniert werden.
Die Abrechnung gestaltet sich dabei allerdings leider etwas unübersichtlich, wirkt sich aber eventuell als eine Erhöhung der Leistungen aus.
Abrechungsprinzip:
Die Aufwendungen für die Tages- und Nachtpflege werden bei einer Kombination mit anderen Sachleistungen oder einer Barleistung nur ein Teil angerechnet.
Es gibt hierbei rechnerisch einen Freibetrag in Höhe von 50% des Sachleistungsbetrages, welcher dann maximal gezahlt wird.
Dadurch kann die Summe der Gesamtleistung maximal 150% des Sachleistungs-Höchstbetrages erreichen.
Zu dem vollen Anspruch auf Leistungen für Tages- und Nachtpflege besteht also auch noch ein 50%-iger Anspruch auf eine jeweilige ambulante Pflegesachleistung für die zusätzlich zu Hause notwendige Pflege.
Allerdings können diese 150% nur bei einer Kombination aus Tages- und Nachtpflege mit anderen Sachleistungen oder der Barleistung erreicht werden.
Der Höchstbetrag der Leistung für die Tages- und Nachtpflege bleibt auf den Höchstbetrag für die Sachleistung der Pflegestufe begrenzt. Es ist also sinnvoll diese Leistungen zu kombinieren.
Die Kosten für jede Art der Unterbringung, egal ob Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder vollstationäre Unterbringung bestehen immer aus drei Elementen:
- den Kosten für die zu erbringende Pflegeleistung, den pflegebedingten Kosten,
- den Kosten für Unterbringung und Verpflegung
- den Investitionskosten, damit sind die Kosten für Bau und Betrieb des Gebäudes gemeint. Diese Kosten entfallen, wenn beim Bau des Hauses staatliche Zuschüsse gewährt wurden.
Übernahmefähig sind ausschließlich die pflegebedingten Kosten.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden nicht übernommen.
Die täglichen Kosten der Tagespflege sollten demnach in etwa so aussehen:
60€ erstattungsfähige Pflegeleistungen
20€ für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten. Diese müssen selbst getragen werden.
Allerdings können Investitionskosten über die „Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (Pflegestufe Null)“ abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen für diese Leistungen vorliegen.
Transportkosten kommen dann ggf. noch dazu, werden aber in der Tages- und Nachtpflege mit von der Pflegeversicherung übernommen.
Sachleistungsbeträge
für Pflegebedürftige der Pflegestufe I
Leistungen einer Pflegestation bis zu einem Gesamtwert von
a) 440 Euro seit 1. Januar 2010
b) 450 Euro ab 1. Januar 2012
für Pflegebedürftige der Pflegestufe II
Leistungen einer Pflegestation bis zu einem Gesamtwert von
a) 1.040 Euro seit 1. Januar 2010
b) 1.100 Euro ab 1. Januar 2012
für Pflegebedürftige der Pflegestufe III
Leistungen einer Pflegestation bis zu einem Gesamtwert von
a) 1.510 Euro seit 1. Januar 2010
b) 1.550 Euro ab 1. Januar 2012
von Seniocare24
am 02.04.11 - 21.31 Uhr
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Angehörige mit der Pflege
ihrer Angehörigen überfordert
Viele Pflege-Experten warnen seit Jahren: Immer mehr pflegende Angehörige sind mit der Pflege
ihrer Angehörigen komplett überfordert.
Sie benötigen Hilfe, Heim
und Unterstützung, vor allem kompetente
Beratung.
Erforderlich sei hierbei eine Unterstützung ähnlich wie bei den Erziehungszeiten für Kinder, erklärte der Gesundheitsexperte Etgeton.
Das System stehe bereits kurz vor dem Zusammenbruch, man benötige ebenfalls einen Rettungsschirm, so der Pflegekritiker Claus Fussek.
Ebenfalls warnt die Deutsche Hospizstiftung vor einem Zusammenbruch der Altenpflege. In 20 Jahren gäbe es nicht mehr die Töchter und Partner, die pflegen würden.
von Seniocare24
am 26.02.11 - 13:28 Uhr
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Ausländische Pflegekräfte
Die Frauenbeauftrage der Stadt Karlsruhe
führt eine Veranstaltungsreihe zum Thema "Ausländische Haushaltshilfen" durch.
Wie sichern wir aktuell und in Zukunft die notwendige Versorgung, die Pflege
und Betreuung
der Menschen, die Hilfe
brauchen.
Es soll informiert und Lösungen diskutiert werden.
Wir nehmen an dieser Veranstaltungsreihe teil, am 06. Mai 2009 um 20 Uhr im JUBEZ-Cafe findet eine Gesprächsrunde statt.
Teilnehmend werden Vertreter der Gewerkschaft Ver.di, Diakonisches Werk Württemberg, Bahnhofsmission Karlsruhe, das Seniorenbüro der Stadt Karlsruhe, der Arbeiterwohlfahrt Karlsruhe
vertreten sein, zudem auch die Geschäftsführerin von Seniocare 24
e.K.
Moderiert wird die Veranstaltung durch die Frauenbeauftragte der Stadt Karlsruhe, Frau Annette Niesyto.
Zunächst werden Schlaglichter die verschiedenen Perspektiven beleuchten, im zweiten Teil wird die Gesprächsrunde geöffnet, auch andere Teilnehmer können hierzu beitragen.
von Seniocare 24
am 19.04.09 - 23:20 Uhr
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Selbstständige Pflegekräfte
Osteuropäische selbstständige Pfegekräfte sind nach der Bestätigung der Rechtslage durch das Amtsgericht München vom 04.11.2008 illegal.
Bei Beauftragung entsteht aufgrund der Scheinselbstständigkeit ein Beschäftigungsverhältnis, Kunden dieser Ich-Firmen sind damit Arbeitgeber.
Das bedeutet Bußgeld und Nachzahlung von Sozialbeiträgen.
Näheres hierzu unter:
SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
WIRTSCHAFTSWOCHE
Hilfe
rund um die Uhr - (l)egal durch wen?"
von Seniocare 24
am 16.11.09 - 23:01 Uhr
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SERVICE 24 STUNDEN RUNDUM - HUMAN,
SCHNELL, UNBÜROKRATISCH, ERSCHWINGLICH
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Seniocare24
Geschäftsführerin: R. Föry
Eichendorffstr. 15 - 17
76870 Kandel
Telefon: 07275 / 9 88 66 8-0
Telefax: 07275 / 9 88 66 8-9
Kerngeschäftszeiten:
Montag - Freitag, 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Persönliche Beratungstermine:
16:00 Uhr bis 18:00 nach Vereinbarung
In eiligen Fällen oder im Notfall natürlich jederzeit, wenn wir nicht sogleich erreichbar sind rufen wir innerhalb kurzer Zeit gerne zurück.
Sie erreichen uns zu jeder Zeit, auch ausserhalb der Kerngeschäftszeiten sehr schnell per Email:
Homepage: www.seniocare24.de
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Rückrufwunsch
Wir rufen Sie gerne unverbindlich zurück.
Bitte geben Sie hier Ihre FESTNETZNUMMER
an.
(Wir bitten um Verständnis, Mobilfunknummern werden nicht übermittelt)
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Illegal?
Kein Problem, wir machen ein legales Verhältnis daraus
Bei uns sprechen viele Menschen vor, welche angeblich legale Verträge versprochen bekommen haben, - jedoch eindeutig illegale Verhältnisse "angedreht" bekamen und nun vor schier unlösbaren Problemen stehen.
Wir lassen Sie nicht allein.
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Hand aufs Herz, wer von Ihnen möchte jetzt sogleich alles hinter sich lassen und ins Altenheim
wechseln?
Sicherlich niemand, und um genau das so lang als möglich zu vermeiden gibt es uns, denn auch wir wollen nur ins Altersheim, wenn es wirklich nicht mehr anders geht, keinen Tag vorher.
Wir haben genau den Service aufgebaut, der uns selbst in einer solchen Lage fehlen würde.
Durch eine qualifizierte 24h Pflege, eine 24h Betreuung, rund um die Uhr durch polnische Pflegekräfte
oder durch eine Pflegehilfe aus Polen
als Alternative zum Pflegeheim, eine Altenpflegerin
nur für Sie alleine.
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Aktuell
Externer Link
Wir empfehlen für alle Ratsuchenden:
Pflege-Selbsthilfeverband e.V. Am Ginsterhahn 16 53562 St.Katharinen
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AKTUELL
Vor kurzem erschienen, ein neues Buch von Claus Fussek und Gottlob Schober.
In seltener Offenheit wird sich hierbei kritisch mit den Verhältnissen vielerorts auseinander gesetzt.
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Ihr Pflegedienst als Partner?
Wir haben bereits einige ambulante Pflegedienste, welche partnerschaftlich mit uns zusammen Arbeiten.
Wenn auch Sie sich das vorstellen könnten, so finden Sie hier
I N F O
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