Kurzzeitpflege Düsseldorf – Verhinderungspflege
Eine große Aufgabe stellt sich den Angehörigen, die auch zeitbedingt einen hohen Stellenwert einnimmt. Pflegen, den Alltag meistern und im Beruf seinen „Mann“ stehen, ist fast schon eine Meisterleistung. Daher entstand die ansprechende Kurzzeitpflege. Eine Abwechslung für die Pflegebedürftigen und ein Ruhepol für die pflegenden Angehörigen. Diese Betreuungsform bietet eine wohlwollende Veränderungsphase für beide Seiten. Sie stellt eine bezuschusste Form der Kurzzeitpflege dar. Demzufolge ist ein maximaler achtwöchiger Anspruch gewährt. Ein ausführlicher Leitfaden der Kurzzeitpflege Düsseldorf zeigt auf, wie man einen Antrag stellt, und wer im allgemeinen Anspruch darauf hat.
Die Definition der Kurzzeitpflege
Sicher kennen Sie das Gefühl, dass es bei Planungsphasen Zeiten gibt, wo eine häusliche Pflege Ihrerseits nicht gewährt werden kann. Dafür steht die Kurzzeitpflege ein, die vom Gesetzgeber dafür bewilligt wurde.
Für eine begrenzte Zeit wird die pflegebedürftige Person in eine vollstationäre Pflege aufgenommen. Meist bedingt durch einen Krankenhausaufenthalt oder durch bestimmte häusliche Umstände.
Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Die Pflegekassen übernehmen für die Dauer von 56 Tagen, die Kosten der Kurzzeitpflege. Das beinhaltet die stationäre Unterbringung des zu Pflegenden. Des Weiteren kann sie mit einer Verhinderungspflege kombiniert werden. Doch worin liegt der Unterschied? Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege kann eine Verhinderungspflege auch von Zuhause aus durchgeführt werden. Diese können auch entsprechend gekoppelt werden. Wenn die gesamten sechs Wochen nicht aufgebraucht wurden, kann eine Umlagerung stattfinden. So kann die Kurzzeitpflege mit einem Restkontingent auf bis zu acht Wochen insgesamt ausgeweitet werden. So stehen Ihnen 3.224 Euro für die verlängerte Pflege zur Verfügung.
Somit ist eine Kombination beider Pflegeprogramme durchaus sinnvoll. Zumal nur der halbe Betrag aus der Kurzzeitpflege angesetzt werden kann. Dieser entspricht 2.418 Euro. Hier finden Sie unser Infoblatt Verhinderungspflege / Ersatzpflege / Kurzzeitpflege
Wussten Sie eigentlich…?
Das eine Kurzzeitpflege nur von den Pflegekassen übernommen wird, wenn tatsächlich eine Zulassung der entsprechenden Einrichtung besteht.
Außer der zu Pflegende weißt eine zusätzliche Behinderung auf und muss in eine Spezialeinrichtung, die auf die Bedürfnisse solcher Menschen ausgerichtet ist. Weiterhin gilt eine Ausnahme, wenn es sich um eine stationäre Reha- oder Vorsorgemaßnahme handelt. Hier können Angehörige ohne Pflegezulassung mitgenommen werden.
Tipps der Kurzzeitpflege Düsseldorf
Gerade in der Ferienzeit sollte rechtzeitig nach einem Platz angefragt werden. So können die Angehörigen jederzeit mit der entsprechenden „langfristigen“ Vorplanung beruhigt sein. Weitere Informationen: Seniorenbetreuung Düsseldorf
Voraussetzungen für den Anspruch einer Kurzzeitpflege
Diese Gesetzgebung wurde vereinfacht und unterliegt sei Januar 2016 neuen Regeln. So haben heute auch Personen einen Anspruch, die durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig geworden sind. Früher galt die Einhaltung der jeweiligen Pflegestufe.
Zudem gelten ab Januar 2017 neue Pflegegrade. Die drei Pflegestufen werden nun von den fünf Pflegestufen abgelöst. Das bedeutet ab dem Pflegegrad 2 haben alle Menschen Anspruch auf eine Kurzzeitpflege. Mit eingeschlossen sind dabei auch die plötzlich verunfallten und kranken Personen.

Kurzzeitpflege Düsseldorf
Kosten Kurzzeitpflege
Die Kosten für eine Kurzzeitpflege unterteilen sich in drei Hauptposten:
• Verpflegung und Unterbringung
• Intensivkosten wie Instandhaltung usw.
• Pflegekosten
Um dies genauer zu erläutern, bedarf es einer Aufschlüsselung.
So werden im Rahmen einer Kurzzeitpflege die anfallenden Pflegekosten nach Pflegestufen, von den Pflegekassen bezuschusst. Wer aber sein Budget der Verhinderungspflege z.B. bei Pflegestufe 2 nicht in Anspruch genommen hat, stockt von 1.612 Euro im Jahr auf 3.224 Euro pro Jahr auf.
Nun die klassifizierten Pflegestufen:
Pflegestufe 0 mit 1.612 Euro
Pflegestufe 1 mit 1.612 Euro
Pflegestufe 2 mit 1.612 Euro
Pflegestufe 3 mit 1.612 Euro
Härtefall mit 1.612 Euro
Zuschüsse für die Kurzzeitpflege pro Jahr
Pflegegrad 2 mit 1.612 Euro
Pflegegrad 3 mit 1.612 Euro
Pflegegrad 4 mit 1.612 Euro
Pflegegrad 5 mit 1.612 Euro
Weiterhin erhalten Sie eine Aufstockung durch zusätzliche Betreuungsleistungen. So bekommen die Pflegebedürftigen 125 Euro ab Januar 2017. Dieser Betrag kann für die Unterbringung im Rahmen der Kurzzeitpflege verwendet werden.
Fallen zusätzliche Kosten an, müssen die vom Pflegebedürftigen selbst übernommen, oder vom Sozialamt getragen werden.
Kurzzeitpflege aus Polen
Die Kurzzeitpflege aus Polen mit polnischen Pflegefachkräften
Um die perfekte polnische Pflegekraft einstellen zu können, filtern wir sie aus einem umfassenden Bewerberpool heraus. Wir legen bei unserer polnischen Pflegekraft sehr großen Wert darauf das sie mit viel Engagement und Spaß Ihnen Ihre perfekte Kurzzeitpflege bieten kann. Zudem bringt Seniocare24 und unsere Fachkräfte langjährige Erfahrung mit. Somit können wir Ihnen angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorgaben des zu behandelnden Arztes eine Fachgerechte und perfekte Kurzzeitpflege aus Polen bieten. Aufgrund unserer Engagierten und kompetenten Pflegekräfte können Sie entspannt Ihre Erholung genießen.
Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuung
Pflege & Betreuung der Senioren
Haushaltshilfe beim Kochen, Aufräumen, Putzen und Wäsche waschen
Freizeitgestaltung
Fahrten zum Arzt
Kurzzeitpflege in Düsseldorf finden:
Überblick und Durchblick bei Zuzahlungen und Kostenübernahme
• Zuzahlung:
• Ab einem Pflegegrad 2 gilt eine pauschale Zuzahlung von 1.612 Euro pro Jahr.
• Eigenanteil:
• Nur der Pflegeanteil wird subventioniert. Den Rest müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen.
• Pflegegeld:
• Weiter ausbezahlt wird das Pflegegeld, aber nur für vier Wochen und auch nur in halber Höhe.
So können Sie unter Umständen die Zusatzkosten beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Wozu dient eine Kurzzeitpflege?
Im Prinzip dient sie in sogenannten Krisensituationen. Ebenso wenn der zu Pflegende nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht fit genug, für die häusliche Pflege ist. Dies gilt auch nach einem Unfall.
Ebenso wenn Angehörige eine Auszeit benötigen, dann tritt die Kurzzeitpflege sinngemäß ein.
Ohne Pflegestufe – Kosten Kurzzeitpflege
Dies kann passieren, wenn Menschen einen Unfall oder eine schwerwiegende Krankheit haben. So besteht von jetzt auf gleich eine Pflegebedürftigkeit.
Wer kommt für die Kosten auf?
Hier tritt die Krankenkasse ein und übernimmt die Kosten. Daher besteht nur eine Kostenübernahme für die Pflegeleistung. Intensivkosten oder Hotelkosten müssen selbst übernommen werden.
Gut zu wissen
Den Antrag für eine Kurzzeitpflege können Sie als Pflegebedürftiger, oder der Vertretungsberechtigte unterschreiben. Das Antragsformular ist bei den Pflege- und Krankenkassen erhältlich. Eine tatkräftige Unterstützung der Mitarbeiter ist dabei immer gewährt. Alle weiteren individuellen Fragen beantwortet die Pflegekasse vor Ort.
Wird nach dem Krankenhausaufenthalt eine Kurzzeitpflege benötigt, wenden Sie sich sogleich an den Sozialdienst des Krankenhauses. Dieser steht mit Rat und Tat zur Seite.
Wie finde ich eine Kurzzeitpflege in Düsseldorf – Verhinderungspflege?
Um die zu der persönlichen Situation passende Pflegerin zu finden, Können wir Ihnen Betreuerinnen vorschlagen. Grundsätzlich wird für die häusliche Betreuung eine sorgfältige Auswahl durchgeführt. Auf diese Weise erhält die hilfsbedürftige Person eine passende und auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung. Bei der Suche nach einer Pflegerin werden natürlich persönliche Anliegen, wie zum Beispiel die Pflegeerfahrung, die Deutschkenntnisse und viele weitere Wünsche, beachtet.
Falls Sie weitere Fragen zu – Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege – haben, kontaktieren Sie uns gerne unter Telefon: 07275 / 9 88 66 8-0 oder nutzen unsere Kontaktseite mit allen Kontakt Möglichkeiten.