Pflegekräfte und Pflegepersonal
Da die Lebenserwartung in den westlichen Industriestaaten immer weiter ansteigt, nimmt auch der Bedarf an privaten Pflegekräften tendenziell weiter zu. Viele Angehörige möchten darüber hinaus die pflegebedürftige Person zu Hause pflegen, bzw. pflegen lassen.
Den meist alten Menschen soll dadurch ein relativ eigenständiges Leben in der gewohnten Umgebung gewährleistet werden.
Da viele pflegende Angehörige berufstätig sind und daher kaum Zeit haben, sich um die pflegebedürftigen Personen zu kümmern, steigt der Bedarf nach Pflegekräften für die Pflege in den eigenen vier Wänden kontinuierlich an.
Pflegekräfte für zu Hause
Bei der heimischen Pflege gibt es zwei unterschiedliche Pflegearten: Die 24 Stunden Pflege und den ambulanten Pflegedienst. Bei der 24 Stunden Pflege zieht die Pflegehilfe zu der zu pflegenden Person und kümmert sich rund um die Uhr um diese. Da es sich hierbei um eine sehr zeitintensive Pflege handelt, entstehen oftmals tiefe Bindungen zwischen der Pflegehilfe und der zu pflegenden Person. Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes hingegen führen mehrmals die Woche oder mehrmals pro Tag Besuche bei der zu pflegenden Person durch bei denen der Senior / die Seniorin versorgt wird.
Was leisten 24 Stunden Pflegekräfte?
Primär kümmert sich eine 24 Stunden Kraft und die rundum Versorgung des Seniors / der Seniorin. Zu den zentralen Aufgaben der Kraft gehören die Körperpflege, Hilfe bei Toilettengängen und die Zubereitung von Mahlzeiten. Außerdem begleitet die Pflegekraft die betreute Person zu Einkäufen, Behördengängen, Spaziergängen und zu Freizeitveranstaltungen. Auch kümmert sich die pflegende Person um die alltäglichen im Haushalt anfallenden Arbeiten. Hierzu zählen in der Regel das Kochen und die Reinigung der Wohnräume. Oftmals ersetzt die pflegende Person die Position eines Familienangehörigen und wird nicht selten zur wichtigsten Bezugs- und Vertrauensperson der zu pflegenden Person.
Leistungen einer Pflegekraft auf einen Blick:
Umfassende Körperpflege
Waschen, Kämmen und Rasieren
Toilettengang
Die Ernährung in der Pflege
Mobilität
Krankenbeobachtung
Prophylaxen
Förderung

Pflegepersonal
Eine Pflegeperson / Betreuungsperson darf generell keine medizinischen Tätigkeiten im Rahmen ihrer Beschäftigung ausführen, da die dazu notwendige medizinische Ausbildung nicht vorhanden ist.
Vielmehr kann bei der Ausführung von medizinischen Hilfeleistungen eine ausgebildete Fachkraft eines ambulanten Pflegedienstes weiterhelfen. Diese kann beispielsweise die Arbeit der Pflegeperson / der Betreuungsperson ergänzen.
Pflege als Beruf
Die Pflege gilt als psychisch und physisch sehr anspruchsvolle Tätigkeit. Dennoch werden Beschäftigte in Deutschland relativ schlecht entlohnt. Aus diesem Grund sind immer weniger junge Menschen daran interessiert, einen Beruf in der Pflege zu ergreifen. In unseren Nachbarländern hat der Pflegeberuf einen weitaus höheren Stellenwert und wird verhältnismäßig großzügiger entlohnt. Speziell in den osteuropäischen Staaten gilt es als Selbstverständlichkeit, dass die Kinder die spätere Pflege ihrer Eltern übernehmen. So sind Fachkräfte aus Osteuropa auf Grund ihrer Erfahrung auch auf dem deutschen Pflegemarkt sehr begehrt.
Auf der anderen Seite haben viele Deutsche (noch) Vorbehalte gegenüber möglichem Pflegepersonal aus den osteuropäischen Staaten. So sind sich viele Menschen hier unsicher, ob die Beschäftigung einer osteuropäischen Kraft überhaupt legal ist. Dies ist jedoch grundsätzlich kein Problem, wenn die Kraft entweder über ein osteuropäisches Unternehmen beschäftigt ist oder einen Gewerbeschein besitzt. Basierend auf EU-Recht kann die Kraft über das osteuropäische Unternehmen legal nach Deutschland zur Ausübung ihrer Pflegetätigkeit übersandt werden (siehe hierzu Artikel 14; Absatz 1, Artikel 14a; Absatz 1 und Artikel 14b; Absätze 1 und 2 EWG-Verordnung Nummer 1408/71). Da die osteuropäischen Unternehmen für ihre Beschäftigen gemäß geltenden Gesetzen in den jeweiligen Staaten Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen, sind die Beschäftigten aus Osteuropa im Rahmen ihrer Beschäftigung auch krankenversichert. Ein Sozialversicherungsnachweis (meist das Formular A1) kann in diesem Zusammenhang beantragt und auf Nachfrage eingesehen werden.
Deswegen kann ein ambulanter oder privater Pflegedienst, welcher nach Bedarf auch mehrmals täglich bei den Bedürftigen zu Hause auftaucht, in Anspruch genommen werden.
Bei der 24 Stunden Pflege hingegen zieht eine ausgebildete Betreuungsperson bei der bedürftigen Person gleich und ist somit rund um die Uhr zur Stelle.
Seniocare24 bietet Ihnen diese Pflege zu Hause, in familiären Atmosphäre und ist zudem günstiger als ein Pflegeheim / Altersheim / Altenheim.
International feiert man jedes Jahr am 12. Mai den Tag der Pflegekräfte.
Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuung
Pflege & Betreuung der Senioren
Haushaltshilfe beim Kochen, Aufräumen, Putzen und Wäsche waschen
Freizeitgestaltung
Fahrten zum Arzt
Wie viele werden zu Hause gepflegt: Statistik

Pflegekraft Kosten – Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten der Pflegekraft sind im Pflegestärkungsgesetz 3 festgelegt. In der Regel wird die Pflege in den Bereichen Ernährung, Mobilität und Körperpflege, von der Pflegekasse übernommen. Dabei gelten die Sätze der Pflegeversicherung. Wurden die Leistungen zur Pflege allerdings von einem Arzt verordnet und gehören zur häuslichen Pflege, kann auch die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Die durch die Pflege entstehenden Kosten werden nur dann von der Pflegekasse beziehungsweise von der Pflegeversicherung übernommen, wenn die pflegebedürftige Person in einen Pflegegrad eingestuft wurde. Ein Pflegegrad der Stufe Eins muss vorliegen, um diese grundlegende Pflege zu bekommen.
Nur noch Pflegegrade seit 2017
Der Zeitaufwand spielt bei der Ermittlung der richtigen Pflegestufe bis zum Jahr 2016 eine große Rolle. Bedeutend war, wie viel Zeit jeden Tag für den Teil der Pflege erbracht wurde. Diese Regelung ist allerdings mit den Pflegegraden völlig verschwunden. Man kam zur Erkenntnis, dass sich die Pflegebedürftigkeit nicht ausschließlich an der Zeit orientiert, welche für die Pflege benötigt wird. Seit Anfang des Jahres 2017 regelt das neue Begutachtungsgesetz dass es sechs Bereiche gibt, welche die Pflegebedürftigkeit einer Person ermitteln und daraufhin den Pflegegrad ergeben. Die erforderlichen Maßnahmen der Grundpflege fließen natürlich ebenfalls mit in die Ermittlung des Pflegegrades mit ein. Ausschließlich die Zeit, welche für die Pflege notwendig ist, ist nicht mehr so wichtig.
Die Begutachtung durch den MDK
Die Mobilität der pflegebedürftigen Person wird begutachtet, ebenso wie, ob sich die Person selbst versorgen kann. Bei der Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) wird auch überprüft, ob die pflegebedürftige Person sich alleine An- und Auskleiden kann und ob die Körperpflege alleine bewältigt werden kann. Ebenfalls die Begutachtung, ob das zu Bett gehen noch selbstständig geschehen kann, erfolgt. Die Fähigkeit, Medikamente selbst einzunehmen und den Alltag selbst zu gestalten gehören zur umfassenden Begutachtung.
Vermittlung private Pflegekraft - Ablauf

Private Pflegekraft als sinnvolle Alternative
Nicht immer reicht diese Art der Versorgung aus. Manche Patienten leben alleine und haben keine Angehörigen bzw.schaffen es nicht alltägliche Ausgaben allein zu bewältigen. Hier gibt es die Möglichkeit neben der pflegerischen Versorgung, durch den Arzt oder Facharzt eine häusliche Krankenpflege zu verordnen. Die kann entweder in Kombination oder nur durch eine ausgebildete Pflegerin aus de EU gewährleistet werden. Damit steht einer vollständigen Genesung des Betroffenen durch ausreichende Unterstützung nichts im Wege.
Die Beschäftigung einer privaten Pflegekraft stellt eine interessante Alternative dar, wenn der Senior / die Seniorin nicht in einem Altenheim untergebracht werden soll oder eine solche Unterbringung ablehnt. Für die in der Regel berufstätigen Angehörigen ist die Beschäftigung einer osteuropäischen Kraft finanziell außerdem zumeist günstiger als die Unterbringung in einem Heim. Seriöse und erfahrene Vermittlungen, die die rechtlichen Vorschriften kennen und einhalten, können bei der Suche nach einer geeigneten Kraft unkompliziert behilflich sein.
Pflegekraft zu Hause Voraussetzungen
Der privaten pflegekraft sollte ein eigenes Zimmer im Haus oder in der Wohnung des Betreuungsbedürftigen zur Verfügung gestellt werden. Um den Aufenthalt für die Pflegehilfe aus Polen so angenehm wie möglich zu gestalten, sollte im Vorfeld abgeklärt werden, ob die Betreuungskraft eventuell bestimmte Wünsche oder Vorstellungen bezüglich Unterbringung oder Grundausstattungen (z.B. Internetanschluss etc.) hat. Der WLAN-Anschluss ist meisten sehr wichtig da die Pflegerinnen darüber mit Ihren Familien Kommunizieren
Grundsätzlich sollte das Zimmer über die auch in Deutschland übliche Grundausstattung verfügen. Bad und Küche können gemeinschaftlich genutzt werden.
Wie finde ich eine private Pflegekraft?
Da der Pflegemarkt in den letzten paar Jahren auf Grund des enormen Angebots sehr unübersichtlich geworden ist, sind sich viele Angehörige nicht sicher, an wen sie sich auf ihrer Suche nach geeignetem Personal wenden können. Vor der Suche sollten sich die Betroffen darüber im Klaren werden, in welcher Form die Pflege überhaupt erfolgen soll. Hierzu sollte überlegt werden, ob die Unterbringung in einem Heim, die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes oder die 24 Stunden Pflege die sinnvollste Lösung darstellt. Ambulante Pflegedienste und Pflegeberatungsstellen können die Angehörigen auch darüber informieren, welche individuellen Anforderungen an das Personal gestellt werden. Vermittlungsdienstleister wie zum Beispiel „Seniocare24 – Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ können Betroffenen bei der Suche nach einer 24 Stunden – Privaten Pflegekraft behilflich sein. Die Agentur unterbreitet den Angehörigen und den zu pflegenden Personen Angebote und stellt ihnen Pflegekräfte vor. Entscheidet sich die Familie dann für eine von der Agentur vorgeschlagene Person, so übernimmt die Vermittlungsagentur die Organisation der Anreise und bleibt während der gesamten Beschäftigungsdauer zentraler Ansprechpartner für die Angehörigen, die zu pflegende Person und die beschäftigte private Pflegekraft.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema – private Pflegekräfte – haben, kontaktieren Sie uns gerne unter Telefon: (07275) 988 668 – 0 oder nutzen unsere Kontaktseite mit allen Kontakt Möglichkeiten.