Verhinderungspflege 2020
Vertretung pflegender Angehöriger
Die sogenannte Verhinderungspflege (nennt man auch: Ersatzpflege) steht pflegebedürftigen Personen zu, deren Angehörige ihre Pflege übernehmen. Dies findet meist im Hause der Angehörigen oder auch direkt bei den Pflegebedürftigen statt. Können Angehörige diese Tätigkeit nicht mehr regelmäßig ausüben, können sie die Verhinderungspflege 2020 in Anspruch nehmen. Übernehmen tun das dann Stellvertreter in Form von Pflegehilfskräften einer Unternehmung, anderen Angehörige oder Verwandte, Nachbarn oder Freunde.
Im SGB XI finden sich die passenden Regelungen. In § 39 SGB XI finden sich beispielsweise Regelungen zu den entsprechenden Diensten und deren Dimension sowie der Kosten.
Seniocare24.de gibt Ihnen Auskunft über die zur erfüllenden Voraussetzungen und die Möglichkeiten Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Weiterhin werden Angehörige ermutigt, Informationen einzuholen und diese Art der Pflege wahrzunehmen.
Inhaltsangabe
- Verhinderungspflege 2020
- Verhinderungspflege – Definition
- Verhinderungspflege Voraussetzungen
- Stundenweise Verhinderungspflege
- Verhinderungspflege 2020 höhe
- Kombination der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
- Verhinderungspflege Leistungen
- Durchführung der Verhinderungspflege
- Verhinderungspflege und Pflegegeld
- Verhinderungspflege – stationäre Einrichtung
- Pflege – eine körperliche und seelische Anstrengung
- Verhinderungspflege nachträglich
- Verhinderungspflege rückwirkend 4 Jahre
- Verhinderungspflege 2020
- § 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Jede pflegende Person, die einen nahen Angehörigen bei sich im Haus hat, kennt die Situation. Es müssen wichtige Dinge erledigt werden, die zwischen mehreren Stunden oder sogar Tagen in Anspruch nehmen. Es wird eine Vertretung benötigt. Vielleicht sind Sie auch erkrankt oder brauchen einfach eine Auszeit.
Trifft dieser Fall zu, so kann die Verhinderungspflege eingreifen. Das Konzept stellt sich folgendermaßen dar. Der Pfleger, der die Betreuung hauptamtlich übernimmt, muss eine Ersatzperson engagieren. Wie bereits erwähnt handelt es sich dabei um einen ambulanten Pflegedienst mit ausgebildeten Fachleuten oder es kümmern sich abwechselnd andere Verwandte oder Freunde um die Person.
Sie werden zu Stellvertretern. Die Kosten, welche dadurch verursacht werden, können erstattet werden. Damit dies möglich ist, muss die entsprechende Person einen Pflegegrad von mindestens 2 haben. Das bedeutet jeder mit einem Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 hat Anspruch auf eine Erstattung der Kosten der Verhinderungspflege.
Bis einschließlich 31. Dezember 2016 hatte jeder Pflegebedürftiger mit der Stufe 0, 1, 2 oder 3 dieses Anrecht.
Verhinderungspflege – Definition
Was ist Verhinderungspflege
Gemäß § 39 SGB XI handelt es sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung.
Kann die pflegende Person ihre Tätigkeit aufgrund einer Verhinderung – wie zum Beispiel Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen – nicht mehr ausüben, so hat sie einen Anspruch auf Erstattung der dadurch entstehenden Kosten.
Diese werden von der Pflegekasse übernommen. Es müssen außerdem entsprechende Nachweise erbracht werden. Pro Kalenderjahr werden maximal 6 Wochen übernommen. Das klingt im ersten Moment nach bürokratischen Hürden. Ganz so kompliziert ist es aber gar nicht.
Es kann passieren, dass die Verhinderungspflege von jetzt auf gleich benötigt wird. Es muss spontan eine Vertretung gefunden werden, die die Pflege übernimmt und man hat nicht mit der Pflegekasse abgesprochen. Das stellt jedoch kein Problem dar, denn der Antrag auf Erstattung der Leistung muss nicht vor Inanspruchnahme gestellt werden. Weiterhin müssen diese auch nicht vorher genehmigt werden.
Es ist ausreichend sämtliche Belege zu sammeln und diese anschließend mit dem Antrag auf Kostenerstattung einzureichen.
Das können unter anderem die Verbindlichkeiten des pflegenden Dienstes sein, der den Angehörigen mobil pflegt oder gar Aufwendungen für Sachleistungen. Möglich ist auch der nachgewiesene Verdienstausfall eines anderen Angehörigen. Dieser darf in diesem Fall jedoch keinen Urlaub bei seinem Arbeitgeber eingereicht haben. Außerdem kommen Fahrtkosten infrage. Alle Belege und Nachweise werden dann gesammelt und mit einem Antrag bei der Pflegekasse eingereicht.Es kann also festgehalten werden, dass Anträge auch nachträglich gestellt werden können, auch wenn die Verhinderungspflege bereits stattgefunden hat.
Bewilligt werden jährlich maximal 6 Wochen mit einem Kostenrahmen in Höhe von nicht mehr als 1.612€.
Verhinderungspflege Voraussetzungen
Ist die Verhinderungspflege ohne Pflegegrad möglich?
Die Voraussetzungen für Verhinderungspflege ist mindestens einem Pflegegrad zwischen 2 und 5. Weiterhin muss die Person mindestens ein halbes Jahr (6Monate) gepflegt worden sein. Verhinderungspflege ohne Pflegegrad geht demzuvolge nicht.
Stundenweise Verhinderungspflege
Auch eine stundenweise Verhinderungspflege ist möglich. Es spielt dabei nämlich keine Rolle, ob die zu betreuende Person 6 Wochen auf einmal oder verteilt über das gesamte Jahr von einem Stellvertreter gepflegt wird.
Es bleibt dem pflegenden Angehörigen überlassen, ob sich dieser eine lange Erholungspause gönnt oder sich stunden- oder tageweise von der doch anstrengenden Pflege erholen möchte.
Der Aufwand, eine Person zu pflegen sollte nie unterschätzt werden. Es ist wichtig für den Menschen, sich auch eine Auszeit zu gönnen, denn nur so kann man den stressigen Alltag, der die Pflege mit sich bringt hinter sich lassen und neue Kraft für die anstehenden Aufgaben schöpfen.

Verhinderungspflege 2020 höhe
Pflegebedürftigkeit | Leistungen seit 2015 | Pflegebedürftigkeit | Leistungen ab 2017 |
---|---|---|---|
Pflegestufen | Max. Leistungen pro Kalenderjahr in Euro | Pflegegraden | Max. Leistungen pro Kalenderjahr in Euro |
- | - | Pflegegrad 1 | - |
sog. "Pflegestufe 0" | 1.612 Euro | Pflegegrad 2-5 | 1.612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu sechs Wochen |
Kombination der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Bei der Kurzzeitpflege wird der Bedürftige in einem Pflegeheim aufgenommen und dort von ausgebildeten Kräften in einem Ein- oder Mehrbettzimmer gepflegt. Möglich ist dies für maximal 4 Wochen pro Jahr und einem Pflegegrad von 2, 3, 4 oder 5. Dieses Angebot kann man in Anspruch nehmen, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr ausreicht oder von anderen fremden Personen nicht bewerkstelligt werden kann.
Diese sogenannte Kurzzeitpflege wird jedoch nicht in allen Fällen angenommen, da sie einfach noch nicht notwendig ist oder der Pflegebedürftige nicht in ein Heim möchte. Man kann die Leistungen, die einem in der Kurzzeitpflege zustehen einfach auf die Verhinderungspflege steuerfrei übertragen. Es stehen Ihnen somit weitere 806€ jährlich zu. Zusammen mit den Leistungen der Verhinderungspflege ergibt das eine Summe von 2.418€, wenn ambulante Sachleistungen gleichsam im selben Zeitraum nicht in Anspruch genommen werden.
Falls bei Ihnen der umgekehrte Fall zutrifft und Sie anstelle der Verhinderungspflege nur die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen wollen, so können sie hier für 8 Wochen Leistungen in Höhe von 3.224€ erhalten.
📕 Lesetipp: Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Verhinderungspflege Leistungen
Es zählen die Oberbegriffe der Grundpflege, der Hauswirtschaftlichen Betreuung, der Haushaltsführung sowie das Erledigen von Reinigungsarbeiten zur Verhinderungspflege. Das sind Tätigkeiten wie zum Beispiel Körperpflege, Ernährung, Wäsche machen, Putzen, Einkaufen.
Eine wichtige Information ist, dass medizinische Behandlungen nicht zu den Ansprüchen zählen. An dieser Stelle würde einer Verordnung durch den Hausarzt oder einen entsprechenden Facharzt stattfinden und diese Dinge muss dann eine ausgebildete Pflegekraft erledigen. Diese Kosten trägt dann auch die Krankenkasse.
Durchführung der Verhinderungspflege
Eigentlich kann die Grundbedürfnisse einer Person jede andere Person erfüllen oder dafür Sorge tragen, dass diese befriedigt werden. Aber vielleicht hat nicht jeder ein Händchen dafür oder die nötige Kompetenz, dies auch pflegegerecht durchzuführen. Sie sollten sich ganz genau überlegen, wen sie als Stellvertreter auswählen. Es ist nämlich wichtig, dass diese Person Sie unterstützt und Ihnen keine weiteren Sorgen bereitet.
Verhinderungspflege durch Angehörige
Pflegt ein anderer angehöriger die Person, der mit ihm verwandt oder verschwägert ist, so steht Ihnen der 1,5 – fache Wert des Pflegegeldes pro Monat zu. Auch hier ist eine Grenze von 6 Wochen gesetzt.
Verhinderungspflege durch ambulante Pflegedienste
Es kann die Verhinderungspflege ebenfalls durch einen ambulanten Dienst ausgeführt werden. Ihre Arbeit übernimmt dann eine ausgebildete Pflegekraft, die extra zu dem Pflegebedürftigen fährt und die Verhinderungspflege Stundenlohn vornimmt.
Verhinderungspflege und Pflegegeld
Sofern die zu pflegende Person noch geschäftsfähig ist und ihren freien Willen äußern kann, so entscheidet sie in den meisten Fällen darüber, wer die Tätigkeit der Pflege ausüben soll und vor allem wo genau dies stattfindet. Fällt die Entscheidung auf einen Angehörigen, so erhält der Pflegebedürftige einen entsprechenden Geldbetrag der Pflegekasse, der sich an seinem pflegegrad bemisst. Ob dieser dann als eine Art Entschädigung an den pflegenden Angehörigen weitergeleitet wird, ist ebenfalls seine Entscheidung.
Inanspruchnahme der Verhinderungspflege
Wenn die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, so besteht auch weiterhin der Anspruch auf Zahlung des Pflegegeldes. Und dies auch während der Zeit der Verhinderungspflege. Jedoch wird diese dann nur noch in Höhe von 50 Prozent des bisherigen Pflegegeldes geleistet. Ist die Verhinderungspflege dann wieder beendet, so wird das Pflegegeld der Pflegekasse wieder in voller Höhe erstattet. Ein weiterer wichtiger Fakt ist wohl, dass der 1. sowie der letzte Tag der Verhinderungspflege in vollem Umfang mit dem Pflegegeld abgegolten werden.
Verhinderungspflege – stationäre Einrichtung
Die Verhinderungspflege hat das Ziel den pflegenden Angehörigen zu entlasten, wenn dieser es nötig hat und den pflegebedürftigen in seinem Zuhause zu belassen. Leider ist dies nicht immer möglich. Nicht jede Person kann die Aufgaben des Angehörigen in vollem Umfang und in der gewünschten Weise erfüllen. In den meisten Fällen ist es jedoch planbar, wann genau und vor allem wie lange die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden muss.
Passiert nun aber ein überraschendes Ereignis wie zum Beispiel ein Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit, so kann nicht immer direkt eine Ersatzperson organisiert werden. Das Ergebnis ist dann wohl, dass der Pflegebedürftige nicht im Eigenheim bleiben kann und aus seiner gewohnten Umgebung hinaus muss.
Wie bereits erwähnt kann dann auch die sogenannte Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Wie bereits erläutert können die anfallenden Kosten auch dabei erstattet werden, wenn ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird. Auch hier ist es nicht notwendig, diesen im Vorhinein zu stellen.
Weiterhin können die Leistungen der verschiedenen Maßnahmen miteinander kombiniert werden, sodass keine finanziellen Einbußen entstehen.
Es gibt auch keinerlei Kürzungen, da die eine Pflege hier mit der anderen nichts weiter zu tun hat. Es gibt jedoch Posten, die der Angehörige selbst tragen muss und das sind beispielsweise Hotelkosten oder die Einrichtung mit dem entsprechenden Mobiliar.
Pflege – eine körperliche und seelische Anstrengung
Neben der körperlichen Belastung kommt bei der Betreuung auch noch die seelische dazu. Viele Personen, die ihre Angehörigen pflegen, haben mit Schlafstörungen zu kämpfen. Die kommen von der Angst, der Trauer und der Verantwortung, die sich gegenüber dem Pflegebedürftigen haben. Handelt es sich dann auch noch um eine Demenzerkrankung, dann entwickelt sich aus der Tagespflege meist ein Fulltime – Job.
Die Nutzung der Verhinderungspflege rückwirkend für ein paar Stunden am Tag, kann dabei Sinn machen und effektiv entlasten. Ein Tag Verhinderungspflege wird erst ab 8 Stunden pro Tag berechnet. Einmal pro Woche macht es somit Sinn sich vertreten zu lassen. Es handelt sich auch nicht um ein Zeichen von Überforderung, wenn bei diesem Thema um Hilfe gebeten wird. Es ist nämlich nicht nur für Sie wichtig gesund und agil zu bleiben. Auch der Pflegebedürftige ist auf Ihre Hilfe angewiesen und zählt auf sie.
Verhinderungspflege nachträglich
Kann die Verhinderungspflege nachträglich beantragt werden ? Ja und zwar bis zu vier Jahre nachträglich, wenn Sie in den entsprechenden Jahr angefallen ist. Wenn sämtliche Rechnungsbelege gesammelt und aufbewahrt wurden und diese noch nicht an die Pflegekasse weiter geleitet wurden. Dann kann man die Verhinderungspflege nachträglich beantragen.
Verhinderungspflege rückwirkend 4 Jahre
Wurde bereits ein Pflegegrad zugesprochen, dann ist es möglich, auch im nach hinein, Geld für die Verhinderungspflege (rückwirkend bis zu 4 Jahre) zu beantragen zu können. Die Pflegekasse wird in diesem Fall einen Zuschuss, über den Rechnungsbetrag der nachgewiesen Rechungen ( bis zur Höchstgrenze ), bezuschussen. Zu diesem Betrag gehören auch die Fahrtkosten der Betreuungsperson.
Wo muss man die Verhinderungspflege rückwirkend 4 Jahre beantragen?
Eine Verhinderungspflege muss grundsätzlich immer bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Im Idealfall sollte man eine Verhinderungspflege immer vorab beantragen, dies ist jedoch keine Pflicht und je nach Umständen gar nicht möglich.
Auch wenn man erst später bemerkt, dass eine Verhinderungspflege beansprucht werden hätte können, wird diese einfach zum dem späteren Zeitpunkt bei der Pflegekasse beantragt.

Verhinderungspflege 2020
von R. Föry
§ 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
(1) Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr; § 34 Absatz 2 Satz 1 gilt nicht. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1 612 Euro belaufen, wenn die Ersatzpflege durch andere Pflegepersonen sichergestellt wird als solche, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
(2) Der Leistungsbetrag nach Absatz 1 Satz 3 kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Absatz 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 2 418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege nach § 42 Absatz 2 Satz 2 angerechnet.
(3) Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse regelmäßig den Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 Satz 3 für bis zu sechs Wochen nicht überschreiten. Wird die Ersatzpflege von den in Satz 1 genannten Personen erwerbsmäßig ausgeübt, können sich die Aufwendungen der Pflegekasse abweichend von Satz 1 auf den Leistungsbetrag nach Absatz 1 Satz 3 belaufen; Absatz 2 findet Anwendung. Bei Bezug der Leistung in Höhe des Pflegegeldes für eine Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, können von der Pflegekasse auf Nachweis notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen werden. Die Aufwendungen der Pflegekasse nach den Sätzen 1 und 3 dürfen zusammen den Leistungsbetrag nach Absatz 1 Satz 3 nicht übersteigen; Absatz 2 findet Anwendung.
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