Ausländische Pflegekräfte – Pflegepersonal aus dem Ausland – eine Alternative?
Für viele ältere und hilfsbedürftige Menschen ist die Pflege DAHEIM – mit Hilfe einer Pflegekraft aus dem Ausland – die angenehmere und kostengünstigere Alternative zum Altenheim. Auch für die Angehörigen bedeutet die Unterstützung durch eine ausländische Pflegerin eine große Erleichterung.
Da die Kosten, für eine 24 Stunden Pflege oder Betreuung zu Hause, ausgeführt durch deutsche Pflegedienste, enorm hoch sind, sieht man sich gezwungen auf ausländische Pflegekräfte zurückzugreifen.
Vorher sollte man sich genau überlegen, wie ist die Situation des zu Pflegenden oder Betreuenden und welche Unterstützung möchte ich in Anspruch nehmen. Bedenken muss man ebenso, dass bei einer 24 Stunden Betreuung, eine Pflegekraft nicht ausreichend ist, das wäre ungesetzlich.
Ideal für den zu Pflegenden wäre es, wenn man es schafft, ein festes Betreuungsteam aufzubauen.
Welche pflegerischen, hauswirtschaftlichen oder sozialen Verrichtungen werden benötigt:
Gesetzlich festgelegt sind auch die Art der pflegerischen Verrichtungen, welche die ausländische Pflegerin oder Haushaltshilfe ausführen darf und welche Aufgaben den Angestellten von medizinischen Diensten vorbehalten sind. Tips hierzu kann man von Seniorenberatungsstellen, Hausärzten und den Vermittlungsagenturen einholen.
Kosten und Rechte der ausländischen Pflegekräfte:
Die Pflegerin aus dem Ausland hat ein Recht auf den Mindestlohn, welcher für die Grundpflege veranschlagt ist. Auch hat sie natürlich ein Recht auf Urlaub, Pausen, etc.
Hierbei kann man jedoch finanzielle Unterstützung von den Krankenkassen erhalten, sobald bei dem zu Betreuenden ein Pflegegrad festgestellt wurde.
Die Höhe des Pflegegeldes und der Sachleistungen, die man von den Krankenkassen erhält, ist abhängig von der Einstufung des Pflegegrades, der nach einer Begutachtung der zu betreuenden Person festgelegt wird.
Pflegekräfte aus Drittstaaten (= Ausländer aus Nicht-EU-Staaten) benötigen für die Arbeitsaufnahme eine Aufenthaltserlaubnis. Es ist zu unterscheiden zwischen „Haushaltshilfe“ und „Pflegekraft“.

Ausländische Pflegekräfte Kosten
Die Kosten für eine ausländische Pflegekraft staffelt sich bei Seniocare24 hauptsächlich nach den Deutschkentnissen. Genaueres zu den Kosten einer ausländischen Pflegekraft erfahren sie hier :
24 Stunden Pflege Kosten oder sie benutzen unseren einfachen und Übersichtlich gehaltenen Pflegegeldrechner
Legale Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte ist möglich:
Pflegekräfte aus EU Ländern (Lettland, Bulgarien, Litauen, Polen, Slowakei, Rumänien, Tschechien, Ungarn) können ohne Erlaubnis der Arbeitsagentur legal beschäftigt werden. Nur für Pflegekräfte aus nicht EU-Ländern benötigen sie eine Arbeitserlaubnis.
Legale Eu-Entsendung
Wer eine 24 Stunden Kraft aus dem Ausland rechtssicher beschäftigten möchte, sollte auf das Modell „EU-Entsendung“ zurückgreifen. Hier schliesst der Kunde einen Vertrag mit einem Pflegedienstleister etwa in Polen oder Ungarn. Dort beschäftige Pflegekräfte werden dann für eine bestimmte Zeit zu den Pflegebedürftigen „entsendet“. Steuer- und Sozialabgaben werden in den Heimatländern der Firmen entrichtet.
Ausländische Pflegekräfte Vermittlung

Vermittlung ausländischer Pflegekräfte
Aufgrund des immer stärker zunehmenden Anteils an pflegebedürftigen Personen, ist der Markt für professionelle Pflegekräfte in den letzten Jahren stark gewachsen. Deshalb gibt es immer mehr Bedarf nach der Vermittlung von Pflegepersonal. Der Markt für ausländische Pflegekräfte Vermittlung steigt zugleich auch.
Der Anteil an Pflegepersonal aus Osteuropa und Polen wächst stetig an. Doch es gilt dringend darauf zu achten, dass die Vermittlung von Pflegepersonal den Ansprüchen genügt. Leider Ist die Anerkennung des erlernten Berufs, hier in Deutschland ein schwieriger Weg – daher dürfen osteuropäische Pflegerinnen ihn hier auch nicht ausüben, sondern nur Aufgaben übernehmen, welche ein Familienmitglied auch könnte.
Dies muss in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Neben den schwankenden Kompetenzen muss außerdem der Preis im Fokus bleiben. Je nachdem, welche ausländische Pflegekräfte Vermittlung beansprucht wird, kann dieser stark variieren. Das muss nicht immer gerechtfertigt sein. Dabei gibt es keinerlei festgesetzte Grenze, sodass die Vermittlungen selbst über Kosten und Provisionen entscheiden können.
Die genannten Aspekte machen also deutlich, dass es sehr wichtig ist, genau abzuwägen, welcher der bestmögliche Vermittler von ausländischen Pflegekräften ist. Es wird eine Vermittlung benötigt, die sowohl über hohe Kompetenzen als auch über vertrauenswürdige Praxen verfügt.
Es bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, um ausländische Pflegekräfte anzuwerben:
Sie werden Arbeitgeber und machen mit der Pflegerin aus dem Ausland einen Arbeitsvertrag.
Sie machen einen Vertrag mit einer ausländischen Agentur – hat den Nachteil, dass man vor Ort selten einen Ansprechpartner hat.
Eine selbständige Pflegekraft beauftragen – diese dürfte dann aber nicht im selben Haus wohnen und Aufträge entgegennehmen – hierbei würde man sonst schon wieder von „Scheinselbständikgeit“ sprechen – was ungesetzlich wäre.
Egal wie man sich entscheidet, es ist immer ein hoher, organisatorischer Aufwand notwendig, um an das Ziel zu kommen. Deshalb gibt es erfahrene Vermittlungsagenturen, die als Dienstleister, gerne mit Rat und Tat bei dieser sensiblen Entscheidung zur Seite stehen.
Die Firma Seniocare24 berät bei der Suche nach passendem Pflegepersonal aus Polen oder Haushaltshilfen aus Osteuropa. Die Agentur organisiert Pflegeeinsätze seit 2004 und gilt als seriöser Ansprechpartner. Eine 24 Stunden Pflege oder Betreuung mittels eines ausländischen Pflegedienstes rechnet sich.
Illegale Beschäftigung von Pflegekräften aus dem Ausland
Immer mehr ausländische Pflegekräfte, die als 24h Betreuungskräfte nach Deutschland kommen, bieten ihre Dienstleistung auf selbstständiger Basis wie ein Unternehmer an. Sie stellen den Pflegebedürftigen eine Rechnung und versteuern die Einnahmen in ihrem Heimatland. Meist berufen sich die Pflegerinnen und Pfleger auf die Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger und EU-Unternehmer.
Für Selbstständige, egal in welcher Branche, gilt aber nach wie vor: Selbständig ist nur, wer mehrere Auftraggeber bedient und nicht weisungsgebunden wie in einem Angestelltenverhältnis arbeitet. Ausländische Pflegekräfte, die aber dauerhaft in nur einer Familie arbeiten, dort auch leben und auch Weisungen entgegennehmen, erfüllen diese Voraussetzung definitiv nicht.
Es handelt sich deshalb um eine „Scheinselbstständigkeit“ und diese ist in Deutschland Illegal.
Im Falle einer Prüfung durch Zoll und Arbeitsamt könnte dieses Arbeitsverhältnis für den Pflegebedürftigen mit finanziellen Strafen verbunden sein. Warum? Weil die Behörden von einer „abhängigen Tätigkeit“ sprechen und deshalb sämtliche Sozial-Abgaben im Beschäftigungszeitraum nachfordern. Kontrollen in Privathaushalten finden allerdings so gut wie nicht statt und die Behörden dürfen nur aufgrund von Hinweisen tätig werden.
Viele Familien wissen um die Grauzone, in der sie sich bewegen – aber gehen das Risiko ein. Zumal die ausländischen Pflegekräfte als Selbstständige „günstiger“ sind als andere Angebote im Markt.
Pflegekraft aus dem Ausland Voraussetzungen
Der Pflegekraft aus dem Ausland sollte ein eigenes Zimmer im Haus oder in der Wohnung des Betreuungsbedürftigen zur Verfügung gestellt werden. Um den Aufenthalt für die Pflegehilfe aus Polen so angenehm wie möglich zu gestalten, sollte im Vorfeld abgeklärt werden, ob die Betreuungskraft eventuell bestimmte Wünsche oder Vorstellungen bezüglich Unterbringung oder Grundausstattungen (z.B. Internetanschluss etc.) hat. Der WLAN-Anschluss ist meisten sehr wichtige Voraussetzung, da die Pflegerinnen darüber mit Ihren Familien kommunizieren.
Grundsätzlich sollte das Zimmer über die auch in Deutschland übliche Grundausstattung verfügen. Bad und Küche können gemeinschaftlich genutzt werden.
Ausländische Pflegekräfte in Privathaushalten weitere Informationen:
- Abschlussbericht zum Forschungsprojekt Ausländische Pflegekräfte in Privathaushalten der Hans Böckler Stiftung
- Rechtslage in ausgewählten EU Mitgliedsstaaten 24 Stunden Pflege in Privathaushalten durch Pflegekräfte aus Mittel und Osteuropa Wissenschaftliche Dienste – Deutscher Bundestag
Wie finde ich die passende ausländische Pflegekraft?
Um die zu der persönlichen Situation passende Pflegerin aus dem Ausland zu finden, Können wir Ihnen passende Betreuerinnen vorschlagen. Grundsätzlich wird für die häusliche Betreuung eine sorgfältige Auswahl durchgeführt. Auf diese Weise erhält die hilfsbedürftige Person eine passende und auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung. Bei der Suche nach einer Pflegerin werden natürlich persönliche Anliegen, wie zum Beispiel die Pflegeerfahrung, die Deutschkenntnisse und viele weitere Wünsche, beachtet.
Falls Sie weitere Fragen zu – legale ausländische Haushaltshilfen – haben, kontaktieren Sie uns gerne unter Telefon: 07275 / 9 88 66 8-0 oder nutzen unsere Kontaktseite mit allen Kontakt Möglichkeiten.