Demenzbetreuung und Pflege für Demenzkranke – Altersdemenz
Demenz Formen
Wir pflegen alle Arten von Altersdemenz.
Vergesslichkeit kennt jeder. Auch hat jeder von uns ab und an Gedächtnislücken. Und insbesondere im Alter klappt so manches, was einem früher ganz leicht von der Hand ging, überhaupt nicht mehr.
Die meisten solcher Alterserscheinungen sind normal und wir alle müssen sie – am besten mit Humor – hinnehmen.
Doch unter dem Begriff „Demenz“ ist eine Reihe von Erkrankungen zusammen gefasst, die viele Symptome aufweisen, die für sich genommen auch im normalen und gesunden Alterungsprozess auftreten können.
Im folgenden versuchen wir Ihnen etwas Klarheit über die häufigsten Demenzformen zu geben. Besonders interessant sind unsere gesammelten Adressen der Demenz Servicestellen.
Eine verlässliche Diagnose muss der Arzt erstellen.
Inhaltsangabe
- Demenzbetreuung und Pflege für Demenzkranke – Altersdemenz
- Demenz Formen
- Wir pflegen alle Arten von Altersdemenz.
- Man unterscheidet unter folgenden Demenzformen:
- Demenz Definition – Was ist eine Demenzerkrankung?
- Demenz Therapien / Medikamente
- Demenzerkrankungen in der Pflegeversicherung und Gesetzgebung
- Demenz im Sozialgesetzbuch (SGB)
- Demenz / Altersdemenz Symptome
- Demenz Verlauf
- Demenz Ursachen
- Demenz Risikofaktoren
- Demenz Vorbeugung
- Ist Demenz durch eine Therapie heilbar?
- Demenz-Servicezentren und Anlaufstellen in Deutschland :
- Was sollte man bei der Beschäftigung für Demenzkranke beachten?
- Beschäftigungstipps für Demenzkranke
- Was kostet eine Demenzbetreuung zu hause?
- Weitere ausführliche Demenz / Altersdemenz Quellen:
- Noch Fragen?
Man unterscheidet unter folgenden Demenzformen:
Vaskuläre Demenz (veraltet auch: Multi-Infarkt-Demenz (MID), seltener subkortikale arteriosklerotische Enzephalopathie)
Demenz bei Morbus Parkinson
Creutzfeldt Jakob Krankheit
Karsakov Syndrom, verursacht durch Alkoholmissbrauch
Lewy Körper Demenz, Lewy-Körperchen-Demenz oder auch Lewy-Body-Demenz (LBD)
Alzheimer Krankheit
Frontotemporale Demenz bzw. Pick-Krankheit
Demenz bei Jüngeren
Demenz Definition – Was ist eine Demenzerkrankung?
Demenz ist eine erworbene, in der Regel nicht wieder umkehrbare Minderung von geistigen Fähigkeiten. Betroffen ist die Intelligenz, das Gedächtnis, die Urteilsfähigkeit und die Auffassungsgabe, sprich: An Demenz Erkrankte verstehen bestimmte Zusammenhänge nicht mehr. Sie vergessen, was eigentlich selbstverständlich ist. Ursache für die Demenz sind Hirnschädigungen. Wenn sich zum Beispiel bei der „arteriosklerotischen Demenz“ die Gefäße verändern und der ganze Gehirnapparat nicht mehr ausreichend versorgt wird, dann kommt es zu solchen Ausfallerscheinungen. Die Nervenzellen im Gehirn sterben ab oder ihre Verbindungen verkümmern oder lösen sich ab. Die Alzheimer-Krankheit ist die häufigste Form der Demenz-Erkrankungen, sie tritt bei Betroffenen meist im 6. und 7. Lebensjahrzehnt auf. Auch Alkoholmissbrauch, d.h. zu viel Vergiftung über viele Jahre, kann Demenz auslösen, ebenso eine Infektion. Die Demenz im höheren Alter wird als Altersdemenz ( senile Demenz ) bezeichnet, hier festigt sich die Alzheimer-Krankheit.
So wie unser Älter und Alt werden auch nie endgültig aufzuhalten oder zu stoppen ist, so ist die Demenz-Erkrankung letzten Endes auch nicht heilbar. Deshalb ist die liebevolle Begleitung des betroffenen Menschen auch besonders wichtig. Auch wenn es ein bisschen widersinnig klingt: Aber das Hinnehmen des Unumgänglichen, das Akzeptieren der unwiderruflichen Krankheit, tut den Betroffenen gut. Dies lindert die möglichen depressiven Seelenzustände, die meist begleitend zur Demenz auftreten. Die ärztliche Behandlung zielt in der Regel auf Linderung der Symptome ab, auch auf Verzögerung: Möglichst lange sollen betroffene eigenständig sein und ein selbstbestimmtes Leben führen.
Demenz Therapien / Medikamente
Mit einigen Medikamenten wie etwa Acetylcholinesterasehemmern lässt sich die nervliche Landschaft im Gehirn bestmöglich leistungsfähig halten. Ebenso regen Glutamat-Antagonisten die normalen Abläufe der Botenstoffe in den grauen Zellen an. Auch gegen depressive Verstimmungen wird medikamentös therapiert. Emotionale Besonderheiten wie plötzlich auftretende Aggression, unbegründete Angstzustände oder auch Unruhe können mit Medikamenten behandelt werden. Ärzte prüfen dabei die Dosis und die Dauer der Verschreibung sorgfältig.
Insbesondere im frühen Stadium können andere Therapieformen wie Verhaltenstherapie, kognitives Training oder autobiografische Arbeit erstaunlich gute Ergebnisse erzielen. Auch die vielseitigen Möglichkeiten der Ergotherapie können den Patienten unterstützen. In der Musiktherapie kann das gemeinsame Singen altbekannter Schlager oder eben auch Kinderlieder, die man in der lange zurück liegenden Vergangenheit gelernt hat, erstaunliche Wirkung entfalten. Patienten merken an sich selbst, dass sie noch nicht alles vergessen haben und erleben Freude darüber. Je nach Patiententyp abhängig von der jeweiligen Erkrankung entfalten diese Behandlungen heilsame Möglichkeiten. Viele dieser Therapien sind zeitintensiv. Trotz professioneller Unterstützung gelingen sie nur dort, wo das menschliche Miteinander gelebte Selbstverständlichkeit ist.
Bei Altersdemenz sollten Sie frühzeitig Planen
Im Falle einer Altersdemenz sollten sich Patienten bzw. Angehörige frühzeitig um die Pflegeplanung kümmern. Ob der Demenzkranke zu Hause wohnen bleiben will, ist dabei eine entscheidende Frage. Auch der Umfang, wie viel Hilfe im Alltag benötigt wird, muss klar durchdacht werden. Menschen, die einen an Demenz erkrankten Menschen pflegen, haben Anspruch auf professionelle Unterstützung ambulanter Pflegedienste. So schreibt es in Deutschland das Gesetz vor. Der ambulante Pflegedienst hilft beim Waschen und Aufstehen und beim Gang zur Toilette. Bedingung ist: Der Dienstleister der ambulanten Pflege muss von der Pflegekasse anerkannt sein. Wenn bei fortgeschrittener Altersdemenz /Demenz trotz dieser Demenzpflege die Belastung zu hoch wird, kann man darüber hinaus noch viele weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Eine 24 Stunden Demenzbetreuung schafft auch hier gute Entlastung. Unter Umständen werden einige Leistungen nicht von der Pflegekasse übernommen, sondern müssen vom eigenen Geld bezahlt werden.
Demenzerkrankungen in der Pflegeversicherung und Gesetzgebung
Mehrere Gesetze, die in den Sozialgesetzbüchern (SGB) formuliert sind, regeln im Rechtsstaat Deutschland die Ansprüche von hilfsbedürftigen Menschen, die gepflegt werden müssen. Zu nennen wären hier die gesetzliche Krankenversicherung, das Sozialhilfegesetz, die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen und die gesetzliche Pflegversicherung, die seit 1995 als ein Zweig der Sozialversicherung unter dem Dach der genannten gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Mit den so genannten Pflegestärkungsgesetzen (PSG) wurden unlängst die Leistungssätze für Pflegebedürftige mit Demenz angehoben. Mit der neuen seit 2015 geltenden Regelung PSG I zum Beispiel können Pflegebedürftige, die ihre Wohnung altersgerecht umbauen müssen, einen finanziellen Zuschuss bis zu 4.000 Euro erhalten. Zuvor gab es für einen barrierefreien Umbau lediglich höchstens 2.557 Euro. Doch es kam beim PSG I zu vielen weiteren Verbesserungen, die insbesondere auch die 24h-Betreuung zu hause betreffen: Insgesamt gibt es mehr Geld für ambulante Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld als Zuschuss für die Pflege durch Angehörige wurde auf erhöht. Es gibt mehr Geld für so genannte „niedrigschwellige Betreuung“ sowie für die Tages- und Nachtpflege! Monatlich werden hierfür bis zu 468 Euro gezahlt (zuvor 450 Euro), wobei diese Leistung parallel zum Pflegegeld bzw. den oben genannten Pflegesachleistungen beansprucht werden kann. Es ist nicht mehr (wie früher) notwendig, diese Leistungen mit dem geleisteten Pflegegeld zu verrechnen.
Demenz im Pflegestärkungsgesetz II (PSG)
Seit 2017 aktuell ist das PSG II in Kraft. Auch hier werden demenzkranke ältere Menschen besonders berücksichtigt. Völlig neu wird das Verfahren gestaltet, nach dem Hilfs- und Pflegebedürftige im Grad ihrer Bedürftigkeit eingestuft werden. Dieses „Neue Begutachtungsassessment“ – kurz: NBA – prüft die noch vorhandene Selbständigkeit der Versicherte. Das neue NBA hat damit das bisherige Gutachten mittels MDK ersetzt. Neu sind jetzt die fünf Pflegegrade, nach denen Leistungsempfänger eingeteilt werden.
Das politische Ziel dieser gesetzlichen Verbesserung war, dass Demenzpatienten gleiche Leistungen erhalten wie körperlich Pflegebedürftige. Zudem gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. So sind beispielsweise die von der Kasse übernommenen Leistungen für Heimbewohner im Pflegegrad 0 bis 4 gedrosselt worden. Wer im Heim betreut wird (im Pflegegrad 2 bis 5), zahlt den gleichen pflege bedingten Eigenanteil (2017 im Durchschnitt voraussichtlich ca. 580 Euro) wie diejenigen, die zu Hause wohnen bleiben können.
Demenz im Sozialgesetzbuch (SGB)
§ 45a SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung
(1) Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.
Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:
Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).
Die Angebote benötigen eine Anerkennung durch die zuständige Behörde nach Maßgabe des gemäß Absatz 3 erlassenen Landesrechts. Durch ein Angebot zur Unterstützung im Alltag können auch mehrere der in Satz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Bereiche abgedeckt werden. In Betracht kommen als Angebote zur Unterstützung im Alltag insbesondere Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen, Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich, die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen oder Helfer, Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen, Familienentlastende Dienste, Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter und Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.
(2) Angebote zur Unterstützung im Alltag beinhalten die Übernahme von Betreuung und allgemeiner Beaufsichtigung, eine die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten stärkende oder stabilisierende Alltagsbegleitung, Unterstützungsleistungen für Angehörige und vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zur besseren Bewältigung des Pflegealltags, die Erbringung von Dienstleistungen, organisatorische Hilfestellungen oder andere geeignete Maßnahmen. Die Angebote verfügen über ein Konzept, das Angaben zur Qualitätssicherung des Angebots sowie eine Übersicht über die Leistungen, die angeboten werden sollen, und die Höhe der den Pflegebedürftigen hierfür in Rechnung gestellten Kosten enthält. Das Konzept umfasst ferner Angaben zur zielgruppen- und tätigkeitsgerechten Qualifikation der Helfenden und zu dem Vorhandensein von Grund- und Notfallwissen im Umgang mit Pflegebedürftigen sowie dazu, wie eine angemessene Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie eine kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung insbesondere von ehrenamtlich Helfenden in ihrer Arbeit gesichert werden. Bei wesentlichen Änderungen hinsichtlich der angebotenen Leistungen ist das Konzept entsprechend fortzuschreiben; bei Änderung der hierfür in Rechnung gestellten Kosten sind die entsprechenden Angaben zu aktualisieren.
(3) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne der Absätze 1 und 2 einschließlich der Vorgaben zur regelmäßigen Qualitätssicherung der Angebote und zur regelmäßigen Übermittlung einer Übersicht über die aktuell angebotenen Leistungen und die Höhe der hierfür erhobenen Kosten zu bestimmen. Beim Erlass der Rechtsverordnung sollen sie die gemäß § 45c Absatz 7 beschlossenen Empfehlungen berücksichtigen.
(4) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 können eine Kostenerstattung zum Ersatz von Aufwendungen für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag unter Anrechnung auf ihren Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 erhalten, soweit für den entsprechenden Leistungsbetrag nach § 36 in dem jeweiligen Kalendermonat keine ambulanten Pflegesachleistungen bezogen wurden. Der hierfür verwendete Betrag darf je Kalendermonat 40 Prozent des nach § 36 für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Höchstleistungsbetrags nicht überschreiten. Die Anspruchsberechtigten erhalten die Kostenerstattung nach Satz 1 auf Antrag von der zuständigen Pflegekasse oder dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen sowie im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von der Beihilfefestsetzungsstelle gegen Vorlage entsprechender Belege über Eigenbelastungen, die ihnen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der in Satz 1 genannten Leistungen entstanden sind. Die Vergütungen für ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 sind vorrangig abzurechnen. Im Rahmen der Kombinationsleistung nach § 38 gilt die Erstattung der Aufwendungen nach Satz 1 als Inanspruchnahme der dem Anspruchsberechtigten nach § 36 Absatz 3 zustehenden Sachleistung. Beziehen Anspruchsberechtigte die Leistung nach Satz 1, findet § 37 Absatz 3 bis 5, 7 und 8 Anwendung; § 37 Absatz 6 findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass eine Kürzung oder Entziehung in Bezug auf die Kostenerstattung nach Satz 1 erfolgt. Das Bundesministerium für Gesundheit evaluiert die Möglichkeit zur anteiligen Verwendung der in § 36 für den Bezug ambulanter Pflegesachleistungen vorgesehenen Leistungsbeträge auch für Leistungen nach Landesrecht anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag nach den Sätzen 1 bis 6 spätestens bis zum 31. Dezember 2018. Die Inanspruchnahme der Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags nach Satz 1 und die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags nach § 45b erfolgen unabhängig voneinander.
Demenz / Altersdemenz Symptome
Bei einer Demenzerkrankung nimmt nicht nur das Vermögen ab, Erinnerungen zu verarbeiten, sondern damit einhergehend auch klar zu denken bzw. Zusammenhänge sinnvoll zu erfassen. Der Krankheitsverlauf geht nicht ruckartig von statten, es tritt in Schüben eine immer weitere Verschlechterung ein. Zu Beginn ist oftmals eine Persönlichkeitsveränderung erkennbar, zudem abrupte Stimmungsschwankungen. Im Anfangsstadium geht eine Demenzerkrankung dann auch zumeist mit eintretender Vergesslichkeit und zeitlichen Orientierungsschwierigkeiten einher.
Diese Vergesslichkeit hat unmittelbar Auswirkungen auf die täglichen Routinen. Es werden Namen und Termine vergessen aber auch Gegenstände vermehrt verloren und liegen gelassen, die räumliche Orientierung bereitet zunehmend Probleme, es treten Wortfindungsschwierigkeiten auf, das Urteilsvermögen nimmt ab.
Symptome der Demenz auf einen Blick:
Motorische Symptome
Kognitive Symptome
Verhaltensstörungen werden BPSD (Behavioural and Psychological Symptoms of Dementia) genannt
Demenz Verlauf
Bei fortdauernder Krankheit im moderaten Stadium ist zu beobachten, dass die Rechenfähigkeit und auch eine Problemlösungsfähigkeit immer mehr abnimmt. Hinzu kommen dann zumeist auch gewisse Schwierigkeiten im Alltag in Sachen Handhabung alltäglicher Dinge wie Ankleiden oder im Haushalt. Zudem treten dann auch Erkennungsstörungen auf, bei welcher der Erkrankte Schwierigkeiten erkennen lässt, Menschen seines Umfeldes zu erkennen, aber zumeist nach einigen Nachdenken diese dann doch wieder einordnen und erkennen kann.
Einher geht dies mit einer steigenden Vergesslichkeit, z.B. die Medikamenteneinnahme wird vergessen, Geburtstage, ja Wochentage gar. Gemeinsam damit tritt dann auch eine zunehmende Desorientierung bezüglich der Zeit und des Ortes auf. Wenn der Erkrankte sich zu Beginn noch in einer fremden Umgebung verlaufen hat, so kann es z.B. jetzt vorkommen, dass dieser in der eigenen Straße steht, jedoch sich nicht mehr erinnern kann, wie er dort hingekommen ist.
Das kann auch bis hin zu Sprachstörungen und des Sprachverständnisses führen. Ein sicheres Zeichen ist auch die Vernachlässigung der Hygiene sowie eintretenden Wahnvorstellungen. Letztere äußern sich gerne in der Form, dass der Erkrankte immer öfters fest davon ausgeht, bestohlen worden zu sein. Im schweren Stadium der Krankheit tritt dann der frappierende Gedächniszerfall auf, bei dem nicht nur das Kurzzeitgedächnis leidet, sondern auch reihenweise Erinnerungen und gespeicherte Informationen das Langzeitgedächnisses betroffen sind.
Hierbei werden Erinnerungen ganzer Jahre vergessen, auch nicht auf einmal. Was der Erkrankte heute nicht mehr weiß, das kann morgen wieder präsent sein, übermorgen jedoch schon wieder nicht mehr.
In diesem Verlaufsstadium werden dann auch massive Erkennungsstörung zu verzeichnen sein, dass Personen dauerhaft nicht mehr erkennt werden können bis hin zur Agnosie, dass auch enge Familienangehörige davon betroffen sind und nicht mehr erkennt werden können, einhergehend mit fortschreitendem Sprachzerfall, sowie eintretender Inkontinenz.
Demenz Ursachen
Die Ursachen der Krankheit sind vielfältig. Zumeist wird die Demenz im Rahmen von Alzheimer entstehen, Forscher haben herausgefunden, mindestens die Hälfte der Betroffenen leidet an Demenzen, welche alleine oder maßgeblich durch die damit einhergehende neurodegenerativer kognitiver Veränderung des Gehirns hervorgerufen wird. Die vaskuläre Demenz ist die zweithäufigste Form, die Ursachen liegen in gefäßbedigten Veränderungen des Gehirns, z.B. als Usache die Blutgefäße, welche durch Arterienverhalkung verändert werden oder durch Schlaganfall hervorgerufen, natürlich ist auch eine Mischform möglich.
Seltenere Demenzformen der primären Demenz ist z.B. die frontotemporale Demenz, auch als Pick – Krankheit bekannt, bei welcher im Stirnbereich und im bereich der Schläfenlappen die dortigen Nervenzellen absterben, die Parkinson – Demenz, ausgelöst durch Morbus Parkinson bzw. das Parkinson-Syndrom sowie die Lewy-Body-Demenz, eng verwandt mit der Parkinson – Demenz, da die Ursachen in beiden Fällen die sogenannten Lewy-Körperchen, das sind anormale Proteinaggregate, sind. ,
Sekundärformen der Demenz entstehen z.B. durch Infektionen, beispielsweise durch AIDS oder der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, drogenbedingte Vergiftung, Sauerstoffmangel, Stoffwechselkrankheiten wie z.B. Diabetes oder auch Depressionen.
Demenz Risikofaktoren
Risikofaktoren stellen vaskuläre Risikoprofile dar, also z.B. bei Vorliegen von Bluthochdruck, Diabetes, Übergewicht und natürlich das Rauchen, sowie langjähriger übermäßiger Alkoholgenuss, was auch das Korsakow – Syndrom auslösen kann, geringe geistige oder psychosoziale Aktivität, Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, neurologische Erkrankungen wie Chorea Huntington, Parkinson-Krankheit oder auch das Down-Syndrom, sowie eine gewisse vererbbare Veranlagung dar. Es wurde beobachtet, dass bei Verwandten ersten Grades mit Demenz eine Diagnose dieser Erkrankung ungleich häufiger zugrunde liegt.
Gerade der Risikofaktor „übermäßiger Alkoholkonsum“ erhöht lt. einer schwedischen Studie das „Young-onset dementia“ YOD-Risiko fast um das Fünffache, wie das Forscherteam der Umea University und des Karolinska Institute feststellte. Das Beginnalter liegt in diesen Fällen durchschnittlich bei 54 Jahren.

Demenz Vorbeugung
Man kann duch die Einhaltung einer gesunden Ernährungsweise einer Erkrankung vorbeugen. Frische Lebensmittel, möglichst frei von chemischen Zusatzstoffen und damit verbunden der Zufuhr von Vitalstoffen leisten einen wertvollen Beitrag zur Vermeidung von Demenz. Erholsamer Schlaf, regelmäßige Bewegung und ein konstanter Vitamin D Spiegel gehören ebenfalls dazu.
Das bedeutet, frisch kochen mit frischen Zutaten und auf Zustätze verzichten. Weg mit den Fertigmahlzeiten, ab auf den Markt. Zudem raus aus der Wohnung an die frische Luft und das nicht nur heute, sondern langfristig und so viel als irgend möglich. Zudem hernach nicht nur „vor der Glotze“ berieseln lassen, sondern eine aktive Gestaltung, kreative Hobbies, kulturelle Veranstaltungen, lebhafte Diskussionen über vielfältige Themen, immer währende Fortbildung und natürlich das altbewährte Kopfkino, auch lesen genannt. Das neumodische Handy in die Schublade verbannt und mit dem altmodischen Spiebrett vertauscht, was auch die sozialen Aktivitäten fördert, auch ein Punkt der Vorbeugung gegen eine spätere Demenzerkrankung.
Regelmäßige Bewegung, geistige Fittness, soziale Aktivität und gesunde Ernährung.
Ist Demenz durch eine Therapie heilbar?
Die meisten Demenzformen sind nicht heilbar, jedoch kann man ihren Verlauf günstig beeinflussen und verlangsamen, die Symptome lindern. Die Früherkennung ist ein wichtiger Bestandteil hierbei. Je früher mann die Erkrankung diagnostiziert, um so besser sind die Chancen der Demenz Therapie.
Zu den Therapiemaßnahmen gehören ein kognitives Training, Gehirnjogging, Verhaltenstherapie, Musiktherapie, eine Ergo – Muskeltherapie und natürlich auch die Psychotherapie. Auch Medikamente wie Neuroleptika, Antidepressiva und Antidementiva kommen hierbei zum Einsatz.
Das geht natürlich nicht ohne ärztliche Behandlung und den Einsatz von Fachkräften, um den Betroffenen so lange als möglich ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen um Heime und Krankenhäuser zu vermeiden.
Auch die Aufklärung und Schulung von Angehörigen und Pflegepersonen im Umgang mit demenziell Erkrankten gehört natürlich dazu. Zur Hilfe und Aufklärung gibt es deutschlandweit Beratungsstellen, an welche man sich wenden kann. Sie finden auf dieser Internetseite einige dieser Ansprechpartner zu ihrer Verfügung aufgelistet. Gerne helfen wir Ihnen auch dabei Fachkräfte, Ärzte usw. zu finden.
Demenz Therapien auf einen Blick:
Medikamentöse Therapie
Nicht-medikamentöse Therapie
Validationstherapie
Daseinsthematische Begleitung
Biografiearbeit
Gedächtnistraining & Gehirnjogging
MAKS-Therapie (Motorische, Alltagspraktische, Kognitive und Spirituelle Aktivierung)
Demenz-Servicezentren und Anlaufstellen in Deutschland :
Berlin
Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.
Friedrichstr. 236
10969 Berlin
030 – 89 09 43 57
Verein Selbstbestimmtes Wohnen im Alter
Ambulant betreute WGs – Beratung,
Qualitätsentwicklung, Treffs für Angeh. und
rechtl. Betreuer SWA e.V.
Werbellinstr. 42
12053 Berlin
030 – 50 17 76 53 (Patenprojekt für Menschen in WGs)
030 – 85 40 77 18 (Geschäftsstelle)
Freie- und Hansestadt Hamburg
Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V.
Wandsbeker Allee 68
22041 Hamburg
040 – 68 91 36 25
040 – 47 25 38
Erstberatung Demenz
c/o Behinderten-Arbeitsgemeinschaft Bergedorf e.V.
Alte Holstenstr. 30
21031 Hamburg
040 – 724 24 98
Bundesland Bremen
Beratung & Hilfen f. ältere Menschen mit Demenz & deren Angehörige
Dienstleistungszentrum Schwachhausen/
Paritätische Gesellschaft für soziale Dienste Bremen mbH
Außer der Schleifmühle 55-61
28203 Bremen
Tel. 0421/791 99-50
Fax 0421/791 99-48
E-Mail info@pgsd.de
Bremer Dienstleistungszentren
DRK KV Bremen e.V.
Wachmannstr. 9
28209 Bremen
04 21 – 340 31 00
04 21 – 340 31 01
Bundesland Niedersachsen
Alzheimer Gesellschaft Niedersachsen e.V.
Osterstr. 27
30159 Hannover
05 11 – 215 74 65
Beratungsstelle der Alzheimer Gesellschaft Hannover e.V.
Osterstr. 27
30159 Hannover
05 11 – 215 74 65
Bundesland Nordrhein Westfalen (NRW)
Landesverband der Alzheimer Gesellschaften Nordrhein-Westfalen e.V.
Bergische Landstr.2
40629 Düsseldorf
02 11 – 24 08 69 10
018 03 – 88 33 55
Alzheimer Gesellschaft Köln e.V.
Lübecker Str. 6
50858 Köln
022 34 – 97 90 12
Bundesland Saarland
Demenz-Verein Saarlouis e.V.
Ludwigstr. 5
66740 Saarlouis
Tel. 06831 / 488 18 14
Fax: 06831 / 488 18 23
landesfachstelle@demenz-saarland.de
Bundesland: Sachsen
Landesinitiative Demenz Sachsen e.V.
Bautzner Str. 45
01099 Dresden
03 51 – 874 47 45
Bundesland Brandenburg
Fachberatungsstelle für Menschen mit Demenz und deren Angehörige
Ev. Seniorenzentrum „Emmaus-Haus“
Eisenhartstr. 14-17
14469 Potsdam
03 31 – 28 45 74 05
Bundesland Hessen
Alzheimer Gesellschaft Frankfurt/M. e.V.
Heinrich-Hoffmann-Str. 3
60528 Frankfurt
069 – 67 73 66 33
Bundesland Rheinland-Pfalz
Selbsthilfegruppe Ludwigshafen der Alzheimer Gesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.
Schillerwohnstift
Kapellengasse 25
67071 Ludwigshafen
06 21 – 688 20
Bundesland Baden Württemberg
Alzheimergruppe für Angehörige und Bezugspersonen von Demenzpatienten
ZI Mannheim – I 5
68159 Mannheim
06 21 – 17 03 17 06
Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.
Friedrichstr. 10
70174 Stuttgart
Arbeitsgruppe Demenz Freiburg
Telefonische Beratung nur am 1. + 3. Donnerstag/Monat, 17 – 19 Uhr
79098 Freiburg
0761 – 703 13 18
07 11 – 24 84 96 60
Bundesland / Freistaat Bayern
Alzheimer Gesellschaft Mittelfranken e. V.
Adam-Klein-Str. 6
90429 Nürnberg
09 11 – 26 61 26
Alzheimer Gesellschaft München e.V.
Josephsburgstr. 92
81673 München
089 – 47 51 85
Land Schleswig-Holstein
Kompetenzzentrum Demenz Schleswig-Holstein
Hans-Böckler-Ring 23c
22851 Norderstedt
Tel.: 040 – 609 264 20
Fax: 040 – 308 579 86
info@demenz-sh.de
Was sollte man bei der Beschäftigung für Demenzkranke beachten?
Überfordern Sie Demenzkranke nicht! Vermitteln Sie Demenzkranken möglichst viele Erfolgserlebnisse. Wenn das Erfolgserlebnis nicht mehr vermittelt werden kann, ist es das falsche Beschäftigungsangebot. Voraussetzungen sind sind einfache Aufgaben, die die Betroffenen bewältigen können, eine einfache (nicht kindliche) Sprache, die sie verstehen, ein Tempo, mit dem sie nicht ständig überholt werden.
Beschäftigungstipps für Demenzkranke
Gespräche
Lesen, Vorlesen, Fotoalben anschauen
Spazierengehen & Unternehmungen
Tanzen oder Gymnastik
Viele gute Tipps zur Beschäftigung von Demenz kranken finden Sie etwas weiter unten in unseren Quellen angaben.
Was kostet eine Demenzbetreuung zu hause?
An Demenz erkrankte Patienten brauchen in der Demenzpflege besondere Zuwendung, die liebevoll und intensiv sein muss und einfühlsam. Dies ist auch in der häuslichen Pflege möglich. Demenz-Patienten müssen nicht stationär im Heim oder im Krankenhaus versorgt werden. Angehörige können mit professioneller Unterstützung auch an Demenz erkrankte Familienmitglieder verlässlich und gut zu Hause pflegen und pflegen lassen. Mit einer Rund-um-die-Uhr-Demenzbetreuung ergeben sich verschiedene Möglichkeiten.
Die Kosten für die Demenzbetreuung, also Ihre effektive monatliche Belastung hängt von mehreren Faktoren ab. Genaueres können Sie unserem Pflegegeldrechner auf der Seite Pflegekräfte aus Polen kosten entnehmen.