Was machen examinierte Pflegekräfte?
Für die Behandlungspflege sind immer examinierte Pflegekräfte erforderlich. Die Grundpflege darf aber auch eine Pflegekraft oder Betreuerin aus Polen erledigen.
Eine häusliche Betreuung stellt eine beliebte Alternative zum Pflegeheim dar, denn meistens möchten auch pflegebedürftige Menschen ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen. Jedoch macht die Betreuung im eigenen Zuhause oftmals die Versorgung mit einer Grundpflege und einer Behandlungspflege erforderlich.
Die Grundpflege darf auch eine nicht examinierte Pflegekraft machen, wie zum Beispiel eine Pflegehelferin oder Betreuerin sowie auch die polnischen Pflegekräfte, die legal durch Seniocare 24 vermittelt werden.
Hier in Deutschland sind jedoch auch die examinierten Pflegefachkräfte, wie Krankenschwestern aus Polen und Altenpflegerinnen aus Osteuropa vom Gesetzgeber nicht anerkannt, daher dürfen auch diese nur die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen.
Bei der Behandlungspflege ist es jedoch erforderlich, einen deutschen Pflegedienst mit einer examinierten Pflegefachkraft zu beauftragen, dies wird jedoch auch meistens über Verordnungen von der Pflegekasse bezahlt.
Zur Grundpflege gehört:
- Hilfe bei der gesamten Körperpflege
- Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden
- Haarpflege
- Mundpflege u.a. auch Gebissreinigung
- Rasieren
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe beim Toilettengang
- Inkontinenzmaterial wechseln (Einlagen- oder Windelwechsel)
- Lagern der bettlägerigen Patienten
- Hilfe beim Verlassen des Bettes
- Transfer vom Bett in den Rollstuhl und umgekehrt
- Patienten auf die Bettpfanne oder den Toilettenstuhl setzen
- Nahrung und Getränke anreichen
- füttern des Patienten
Außerdem kümmert sich die Betreuerin bei der Pflege im eigenen Zuhause im ambulanten Bereich noch um die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Zu den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten gehören:
- Einkäufe erledigen
- kochen
- waschen
- bügeln
- putzen
- jegliche Art von Beschäftigung (Gesellschaftsspiele, vorlesen, Gespräche und Unterhaltungen)
- Begleitung bei Arzt- oder Therapieterminen
- Spaziergänge
- Besuche bei Bekannten und Freunden
- leichte Gartenarbeiten (gießen oder Salat und Gemüse ernten)
Da die 24-Stunden-Betreuung meistens eine Grundpflege und Behandlungspflege erforderlich macht, empfehlen wir von Seniocare24 auch immer zusätzlich einen Pflegedienst zu beauftragen, der dann wiederum mit der Pflegekasse direkt abrechnen kann.
Wir arbeiten sehr eng mit vielen Pflegediensten zusammen, damit eine optimale Betreuung im eigenen Heim gewährleistet wird.
Dabei stellen sich oft viele Fragen:
- Wie kann ich das alles finanzieren?
- Leistungen der Pflegekasse?
- Wie organisiere ich eine Betreuung im eigenen Zuhause?
- Was bedeutet 24-Stunden-Betreuung?
- Was darf eine polnische Betreuerin erledigen?
- Was machen examinierte Pflegekräfte?
- Wann muss ich noch zusätzlich einen Pflegedienst beauftragen?
Nur examinierte Pflegekräfte, wie zum Beispiel eine examinierte Krankenschwester oder Altenpflegerin darf folgende Aufgaben der Behandlungspflege übernehmen.
Behandlungspflege durch examinierte Pflegekräfte:
- medizinische Leistungen wie z.B. Injektionen
- Blutzuckerkontrolle sowie Insulin spritzen
- Verabreichen von Medikamenten
- Verbandswechsel (sterile Wundverbände)
- Anlegen von Salben- oder Kompressionsverbänden)
- An- oder Ausziehen von Stützstrümpfen
- Dekubitusversorgung
- Legen oder Wechseln von Blasenkathetern (Dauerkatheter)
- Versorgung eines suprapubischen Blasenkatheters
- Versorgung einer PEG-Sonde (Magensonde)