Pflege zu Hause
Vorteile der „Häuslichen Pflege“: Ab wann ist die Pflege zuhause sinnvoll?
Einen anderen Menschen, einen Angehörigen oder einen guten Freund zu pflegen und für ihn zu sorgen, gehört zu den wirklich verantwortungsvollen Aufgaben, die uns das Leben bescheren kann. Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, übernimmt damit allerdings auch eine Pflicht, für die es im alltäglichen Miteinander Kraft und Zuversicht braucht. Für beides gibt es professionelle Unterstützung, so dass man sich Kraft und Ausdauer auf Dauer nachhaltig bewahren kann. Denn Vorsicht: Die Gefahren sind groß, dass die Pflege eines Angehörigen zu Hause in Belastung ausartet. Anspannung, Gereiztheit, Übermüdung können die Folge sein. Andere Familienmitglieder dürfen nicht vernachlässigt werden, auch der Beruf darf nicht wegen der Pflege des Angehörigen leiden. Und wer alles Hobby und all seine Freizeit wegen der Pflege des Angehörigen aufgibt, macht grundsätzlich etwas falsch! Denn wer jemand anderen pflegt, muss zuvor erstmal gut zu sich selbst sein. Ab wann ist die Pflege zu Hause sinnvoll? Warum und wie sollten Angehörige auf Hilfeleistungen zurückgreifen? Und wo liegen die Grenzen, ab wann Angehörige aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit nicht mehr zu Hause gepflegt werden sollten?
Ambulante und häusliche Pflege: Was leistet die 24-Stunden-Betreuung durch eine ausländische oder polnische Betreuungskraft?
Anders als der Name vielleicht vermuten lässt, arbeitet eine so genannte 24- Stunden-Betreuungskraft nicht 24 Stunden am Tag. Die 24-Stunden-Betreuung ist wie eine vertraute Person, die mit der zu pflegenden Person unter einem Dach wohnt und zugleich professionelle Hilfe für den Alltag der zu pflegenden Peron ist. Auf diese Weise wird das Leben zu Hause auch im hohen Alter möglich. Eine „häusliche“ Pflege oder ambulante Pflege umfasst einerseits medizinische Versorgung und andererseits pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen. Eine ausländische oder polnische 24-Stunden-Betreuungskraft darf in der häuslichen Pflege alle Tätigkeiten übernehmen, die beispielsweise auch ein Familienmitglied erledigen würde. Dazu zählen etwa das morgendliche Waschen, An- und Entkleiden, Essen vorbereiten und anreichen, auch Kochen oder generell die Haushaltsführung gehören dazu. Darüber hinaus gehören zur 24-Stunden-Betreuung auch die Begleitung bei Arztbesuchen, das Spazierengehen oder schlichtweg das Miteinander sein, der zu pflegenden Person Gesellschaft zu leisten. Die fachmedizinischen Tätigkeiten hingegen, wie zum Beispiel Spritzen geben oder Verbände wechseln sind nicht der Aufgabenbereich der 24-Stunden-Betreuung. Als besonders verlässlich hat sich deshalb ein Pflegemix bewährt. Die fachmedizinischen Aufgaben übernimmt dabei der einheimische deutsche Pflegedienst.
Die 24-StundenBetreuung durch eine ausländische oder polnische Pflegekraft muss gut ausgewählt sein. Man sagt, dass die Chemie vom ersten Moment an stimmen muss. passen. Fachlich wie auch menschlich muss die Pflegekraft überzeugen und vom zu Pflegenden angenommen werden. Nur dann funktioniert der Service. Beide Seiten bringen sich gegenseitig großes Vertrauen entgegen. Mitunter wird die ausländische oder polnische Pflegekraft dann wie zu einem neuen Familienmietglied.
Häusliche Pflege ist nicht zu verwechseln mit der ambulanten Krankenpflege: Wo liegt der Unterschied?
Die häusliche oder ambulante Pflege sind Leistungen der Pflegeversicherungen. Im Unterschied dazu sind die häusliche Krankenpflege in der Bundesrepublik Leistungen der Krankenkassen. Eine häusliche Krankenpflege wird im akuten Krankheitsfall notwendig. Die Krankenkasse bietet hierzu bestimmte Pflegeleistungen, die sich – anders als bei häuslicher oder ambulanter Pflege – auf die jeweilige Erkrankung des Betroffenen beziehen. Ein Patient hat als Versicherter der Krankenkasse einen Anspruch darauf, zu Hause bzw. ambulant gepflegt zu werden. Das schreibt das Sozialgesetzbuch vor, wie es in § 37 SGB V formuliert ist. Wichtigste Voraussetzung ist hierbei, dass der Patient tatsächlich die Tätigkeiten zu Hause nicht mehr alleine erfüllen kann und auch keine andere im Haushalt leben Person ihn darin im Alltag unterstützen kann. Es gibt die „Krankenhausvermeidungspflege“, bei der Patienten zwar im Krankenhaus behandelt werden müssten, dies aber aus verschiedenen Gründen nicht können. Es gibt die „Sicherungspflege“, bei der die Genesung des Patienten bzw. das Ziel der ärztlichen Behandlung bestens durch die Pflege zu Hause erreicht wird. Und es gibt die „Unterstützungspflege“, die zum Beispiel zum Einsatz kommt, wenn Patienten nach Unfall, schwerer Erkrankung, Krankenhausaufenthalt oder Operation zu Hause gepflegt werden muss.
Was bedeutet 24-Stunden-Betreuung? Lässt sie sich mit dem Das deutsche Arbeitsrecht sieht eine Regelarbeitszeit von acht Stunden pro Tag vor. Wie lässt sich das vereinbaren?
Der Terminus ‚24-Stunden-Betreuung‘ hat sich eingebürgert, weil Pflegekraft und die zu pflegende Person rund um die Uhr zusammen wohnen. Es wird nicht 24 Stunden gearbeitet. Tatsächlich muss gut darauf geachtet werden, dass eine Pflegekraft nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeitet. Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Aufgaben müssen aufgrund der Entsendebestimmungen schon vorab vertraglich geregelt werden. Es gibt Fälle, in denen die Arbeitszeiten nicht eingehalten werden können. Auch hierfür gibt es Lösungen, die die vermittelnde Agentur wie Seniocare24 zusammen mit dem Dienstleister (Arbeitgeber) und dem Kunden ausarbeitet.
Häusliche Pflege: Was sind die Voraussetzungen und was spricht dafür? Was sagt das SGB?
Das Sozialgesetzbuch legt fest, dass die häusliche Pflege Vorrang vor der stationären Pflege hat. So formuliert es das Pflegeversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch XI) sowie das Sozialhilferecht (Sozialgesetzbuch XII). Damit wird dem Wunsch der allermeisten Menschen entsprochen, möglichst lange im Fall der Fälle von zu Hause aus gepflegt zu werden. Das bedeutet folgendes: Pflegebedürftige Personen, die mit einem Pflegegrad eingestuft werden, haben einen per Gesetz garantierten Anspruch auf Pflegeleistungen gegenüber der Pflegeversicherung. Wer also merkt, dass es altersbedingt zu Hause nicht mehr so klappt wie gewünscht und sich von Angehörigen unterstützen und pflegen lässt, sollte unbedingt prüfen, welche Leistungsansprüche ihm zustehen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bestimmt den Pflegegrad der zu pflegenden Person. Beziehungsweise übernimmt diese Aufgabe bei Privatversicherten der Medizinische Dienst „MEDICPROOF“. Stellen die Mitarbeiter einen Pflegegrad fest und will die betroffene Person gerne in den eigenen vier Wänden weiter wohnen, ist eine häusliche Pflege sinnvoll und angebracht. Ein Pflegemix erleichtert hierbei die Betreuung rund um die Uhr.
Leistung bei häuslicher Pflege: Was bekommt man unterstützt und bezahlt?
Die Pflegekasse bezahlt ein so genanntes „Pflegegeld“, das sich je nach unterschiedlichem Pflegegrad unterschiedlich hoch ausmacht. Die Leistungsansprüche haben alle Bürger gegenüber Ihrer Pflegeversicherung bzw. in Sozialhilfefällen gegenüber Ihrem Sozialhilfeträger. Wichtig ist bei der häuslichen Pflege, dass die pflegebedürftige Person als Empfängerin der Pflegeleistungen frei über die Verwendung entscheiden kann. Wenn hingegen eine ambulante Pflege verpflichtet wird, werden die Kosten durch die Zahlung einer so genannten „Pflegesachleistung“ verrechnet, ebenfalls je nach Pflegegrad. Es können auch das Pflegegeld und die Pflegesachleistung miteinander verknüpft werden. Das ist etwa der Fall, wenn es pflegende Angehörige aus der Familie gibt und zusätzlich auch ein ambulanter Pflegedienst engagiert ist. Hierbei rechnet man die jeweiligen Anteile von Angehörigen und Pflegedienst aus und das Pflegegeld fällt entsprechend geringer aus. Die Tabelle zeigt die Höhe von Pflegegeld und Pflegesachleistung:
Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro
Darüber hinaus gibt es bei der häuslichen Pflege eine Bezuschussung für Pflegehilfsmittel. Dies sind 40 Euro pro Monat. Unterstützung gibt es auch, falls aufgrund der Pflegesituation an der Wohnung umgebaut werden muss oder wenn ein Hausnotruf eingerichtet wird. Auch für den besonderen „Ausfall“ ist gesorgt, wenn pflegende Angehörige einmal wegen Beruf oder Erholungsurlaub „verhindert“ sind und nicht pflegen können. Die Pflegekassen bieten hier die eine Verhinderungspflege an.
Häusliche Pflege: Muss ich mir als pflegender Angehöriger Grenzen setzen?
Sie pflegen einen Angehörigen und geraten an ihre Belastungsgrenze – eine solche Belastungsgrenze hat jeder Mensch hat! Befragen Sie sich und Ihre Lebenssituation. Vieles wird sich durch die Pflege, die Sie leisten, verändern. Setzen Sie sich Grenzen für ihre verschiedenen Lebensbereiche, zum Beispiel auch das, was Sie in Ihrem Privatleben auf keinen Fall aufgeben möchten. Sollten Sie wiederholt körperliche Beschwerden haben und über einen längeren Zeitraum hinweg allgemein gesundheitlich anfälliger werden, sollten Sie dringend eine 24-Stunden-Betreuung oder/oder einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.
Wenn Sie oft Unruhe und Konzentrationslosigkeit verspüren, gereizt sind oder zu Wutausbrüchen neigen, sind die Symptome ebenfalls eindeutig. Hier ist besondere Vorsicht geboten, weil die Aggression des pflegenden Angehörigen auch auf die zu pflegende Person übertragen wird. Reduzieren Sie bei diesen Erscheinungen die Pflege und holen Sie sich Entlastung durch eine 24-Stunden-Betreuung oder einen ambulanten Pflegedient.
Auch die häufig beklagten Schlafprobleme gehören zu diesen Erschöpfungssymptomen. Meist kündigen sie weitere seelische oder körperlich andauernde Erkrankungen an. Wie gesagt: Jeder Mensch hat seine Belastungsgrenzen. Und jeder muss sie sich auch eingestehen können! Im Idealfall wird darüber in der Familie offen kommuniziert. Mit einer 24-Stunden-Betreuung kann die häusliche Pflege gut gelingen und der Wunsch der betreffenden Person, zu Hause gepflegt zu werden, kann in Erfüllung gehen.
Polnische oder osteuropäische Betreuungskraft: Müssen die vermittelten Betreuungskräfte Deutschkenntnisse mitbringen?
Bevor eine Betreuungskraft nach Deutschland entsendet wird, muss sie mindestens ein kleines bisschen Deutsch mitbringen. Die Deutschkenntnisse haben auch Einfluss auf Kosten und Verdienst der jeweiligen Pflegekraft. Eine Pflegekraft, die lange in Deutschland arbeitet, verbessert ihre Sprachkenntnisse und ihre Erfahrung. Bei Seniocare24 beginnen die Preise ab 1.770 Euro, wobei bei diesen entsprechenden Pflegekräften das Deutsch zunächst kaum vorhanden ist. Die Preise reichen aber bis 2.470 Euro für Pflegekräfte mit sehr guten Deutschkenntnissen. Bei Seniocare24 hat jeder Kunde die Möglichkeit, die Deutschkenntnisse selbst zu prüfen, indem er mit seiner zukünftigen Pflegekraft telefoniert. Schon ab 1.970 Euro kann man das machen.
Pflege durch polnische oder osteuropäische Betreuungskraft: Gelingt die Betreuung auch, wenn Sprachbarrieren bestehen?
Selbstverständlich laufen Kommunikation und Verständigung umso besser, je besser die Pflegekraft deutsch spricht. Doch es gibt zahlreiche Fälle, die gezeigt haben, dass die 24-Stunde-Betreuung auch bei geringeren Deutschkenntnissen der Pflegekraft ausgezeichnet funktionieren kann. Alles muss sich einspielen. In aller Regel verbessern sich die Sprachkenntnisse einer Betreuungskraft während ihres Aufenthaltes in Deutschland.
Wo wohnt die polnische oder osteuropäische Betreuungskraft? Muss die Betreuungskraft nach spätestens drei Monaten ausgewechselt werden wegen Bestimmungen der Dienstleistungsfreiheit?
Seniocare24 vermittelt polnische oder osteuropäische Betreuungskräfte. Nachdem eine Betreuungskraft gefunden und ein Vertrag abgeschlossen ist, wird die Anreise geklärt sowie die Anmeldung zur Sozialversicherung. Sie geschieht entweder über die polnische Sozialversicherungsstelle ZUS (A 1) oder die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Sind die Formalitäten abgeschlossen, erhält der Kunde die Anreisedaten. Vorrausetzung für jede Entsendung ist auch freie Kost und Logis. Das heißt, dass jede Pflegekraft eine Privatsphäre braucht und ein abgeschlossenes, möbliertes Zimmer mit Internetanschluss.
Die Dauer des Aufenthaltes bestimmt immer die Pflegekraft. Die Entsendung aus EU-Ländern kann bis zu 12 Monate stattfinden. Theoretisch könnte demnach eine Pflegekraft 12 Monate vor Ort verbleiben, was jedoch in der Praxis nicht möglich ist. Die entsendeten Pflegekräfte haben trotz Entsendung auch in ihrer Heimat Verpflichtungen, müssen familiäre und andere Kontakte pflegen. Aus diesem Grund wird alle zwei oder drei Monate gewechselt. Im Normalfall wechseln sich immer zwei Betreuungskräfte ab.
Polnische oder osteuropäische Pflegekraft: Wer übernimmt im Krankheitsfall die Betreuung?
Jede nach Deutschland entsendete Pflegekraft ist krankenversichert und kann ganz normal zum Arzt gehen. Im Falle der Erkrankung einer polnischen oder osteuropäischen Pflegekraft kann aufgrund der Entfernung nicht sogleich ein Ersatz gestellt werden. In diesem Fall muss die Familie die Betreuung übernehmen. Entweder bis die Betreuungskraft wieder gesund ist oder ein außerplanmäßiger Wechsel gefunden wurde.
Welchen Vorteil bieten die Dienste einer Vermittlungsagentur wie Seniocare24?
Kann ich nicht auch eigenständig eine ausländische Betreuungskraft suchen und im Arbeitgebermodell beschäftigen?
Die Entsendung ist eine sehr sichere Form für den deutschen Kunden. Sie hat viele Vorteile gegenübereiner dem Arbeitgebermodell, selbst eine Pflegekraft anzustellen.
Beim Modell der Entsendung ist der Kunde kein Arbeitgeber, sondern nur Auftraggeber. Das Team von Seniocare24 erledigt sämtliche organisatorischen Aufgaben: von der Anpassung der richtigen Pflegekraft, Versicherung abschließen, Anreise planen, Hilfe und Beratung – auch zur Finanzierung – bis hin zum Ersatz oder Austausch von Betreuungskräften oder das Organisieren einer Verhinderungspflege. Der Kunde hat mit der begleitenden Bürokratie wie Lohnabrechnung, Steuer, Krankenkasse, Sozialabgaben nichts zu tun. Die Vermittlungsagentur nimmt ihm das ab. Im Arbeitgebermodell hingegen würden viele derartige Aufgaben anfallen.
Ebenfalls wichtig: Seniocare24 ist ein unabhängiger Vermittler. Bei uns sind die Kunden nicht nur von einem Dienstleister abhängig. Stattdessen können Kunden bei uns zwischen verschiedenen Anbietern aus mehreren Ländern der EU wechseln.
Falls Sie weitere Fragen zu – Pflege zuhause – haben, kontaktieren Sie uns gerne unter Telefon: 07275 / 9 88 66 8-0 oder nutzen unsere Kontaktseite mit allen Kontakt Möglichkeiten.