Unterstützungspflege
Hilfe im Haushalt für alleinstehende Patienten
Unterstützungspflege zu Hause – die besondere Hilfe für alleinstehende und ältere Patienten
Nach einem Aufenthalt im Krankenhaus, einer Operation oder auch einer schweren Erkrankung haben es gerade alleinstehende und ältere Menschen schwer und benötigen Hilfe im Haushalt sowie bei der Pflege. Gerade, wenn ältere Menschen keinen Pflegegrad haben ist es für die Angehörigen schwer und Teilweise unmöglich die Versorgung zu organisieren.
Die Unterstützungspflege in der häuslichen Krankenpflege soll den Angehörigen und natürlich auch den Patienten jetzt helfen und für Abhilfe sorgen. Wer einen Anspruch auf Unterstützung Pflege zu Hause hat, welche Regeln dafür gelten und wie lange es die Unterstützungspflege gibt, werden wir ausführlich im Nachstehenden aufzeigen.
Mehr zur Hilfe im Haushalt finden Sie hier: Hilfe im Haushalt
Inhaltsangabe
- Unterstützungspflege
- Hilfe im Haushalt für alleinstehende Patienten
- Unterstützungspflege zu Hause – die besondere Hilfe für alleinstehende und ältere Patienten
- Unterstützungspflege in der häuslichen Krankenpflege
- Unterstützungspflege Angehöriger und der Patienten
- Wer hat einen Anspruch auf Unterstützungspflege?
- Unterstützungspflege Angehöriger – Zusammenfassung
- Unterstützungspflege Antrag
- Wird für die Unterstützungspflege ein Pflegegrad benötigt?
- Unterstützungspflege wie lange besteht der Anspruch?
- Welche Leistungen können Patienten bei der Unterstützungspflege erwarten?
- Wer führt die Unterstützungspflege durch?
- Unterstützungspflege Kosten
- Entlassungsmanagement – wie es nach dem Krankenhaus weitergeht
- Unterstützungspflege Eigenanteil
- Alternativen zur Unterstützungspflege
- Weitere Infos & Tipps:
Unterstützungspflege in der häuslichen Krankenpflege
Seit dem Jahr 2018 sind Patienten nach einem Krankenhaus Aufenthalt oder einer Operation nicht mehr sich selbst überlassen und können sich mithilfe eines Arztes und unter ganz bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Unterstützungspflege und somit Hilfe für den Haushalt und für die Grundpflege verschreiben lassen.
Doch was genau ist Unterstützungspflege in der häuslichen Krankenpflege überhaupt?
Unterstützungspflege Angehöriger und der Patienten
Gerade nach einer Operation, einer schlimmen Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt oder, wenn man auf der Suche nach einem geeigneten Pflegeheimplatz ist, kann es notwendig und hilfreich sein, das sich jemand in Form der Unterstützungspflege um die Grundpflege und den Haushalt kümmert, bis ein anderes Hilfsangebot greift oder eine andere vollständige Organisation abgeschlossen ist.
Seit der Pflegereformen 2016 / 2018 ist es sogar möglich, dass die Krankenkassen die entsprechenden Kosten dafür Übernehmen, selbst, wenn kein Pflegegrad vorhanden ist. Voraussetzung ist allerdings das die Unterstützungspflege vom Arzt verordnet wurde und von der zuständigen Krankenkasse genehmigt wurde.
Der große Vorteil der Unterstützungspflege ist vor allem, das sowohl Patienten als auch Angehörige diese sofort nutzen können. Hierbei sorgt das Krankenhaus im Entlassmanagements dafür, dass alles Notwendige unkompliziert organisiert wird.
Wer hat einen Anspruch auf Unterstützungspflege?
Grundsätzlich kann man die Unterstützungspflege bei völlig unterschiedlichen Situationen in Anspruch nehmen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten allerdings nur, wenn eine ärztliche Verordnung aufgrund eines medizinischen Verhalts besteht und diese Verordnung intern bestätigt wurde.
Eine Situation kann zum Beispiel sein, dass die Übergangspflege benötigt wird, bis ein entsprechendes Pflegeheim gefunden wurde und der Einzug stattgefunden hat.
Die Übergangspflege wird für diesen Zeitraum dann von einer entsprechenden Pflegekraft übernommen damit sich Angehörige Familienmitglieder voll und ganz auf die Suche des Pflegeheims konzentrieren können.
Damit die Unterstützungspflege nach Paragraf 37 Abs. 1a SGB V voll in Kraft treten kann, darf sich der Patient nicht in einem von 2 bis 5 zugeordneten Pflegegrade befinden. Sollte sich der Patient zum Beispiel in der Pflegestufe 2 befinden, könnte der Leistungsanspruch über die soziale Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.
Abgesehen davon besteht der Anspruch der Unterstützungspflege nur, wenn sich im Haushalt keine weitere Person befindet, diese die notwendige Versorgung und Pflege übernehmen kann.

Unterstützungspflege Angehöriger – Zusammenfassung
Der Antrag auf Unterstützungspflege kann für Patienten nur erfolgreich bearbeitet werden wenn:
Der Patient sich krankheitsbedingt nicht selber versorgen und pflegen kann
der Patient sich alleine im Haushalt befindet und sich keine weitere Person um die Pflege und Versorgung kümmern kann und der Patient keine Pflegestufe 2, 3, 4 oder 5 hat.
Da in diesem Fall keine Versorgungslücke besteht, musste durch den Gesetzgeber bei einer bestehenden Pflegebedürftigkeit kein gesetzlicher Anspruch auf die Unterstützungspflege geschaffen werden.
Unterstützungspflege Antrag
Der Antrag zur Unterstützungspflege muss und kann nicht bei der Krankenkasse gestellt werden. Der Patient enthält die Unterstützungspflege ausschließlich, wenn der Arzt diese verordnet.
Das Krankenhaus beziehungsweise der behandelnde Hausarzt ist bestens mit der Krankheitsgeschichte und dem weiteren Verlauf vertraut und stellt aufgrund dieser eine Verordnung für die Unterstützungspflege aus. Krankenhäuser können so alles entspannt in die Wege leiten bevor Patienten sich zu Hause sich selbst überlassen sind. Die Verordnung muss lediglich von der Krankenkasse geprüft und genehmigt sein.
Unterstützungspflege Antrag – Tipps
Ist schon früh genug abzusehen, dass man nach der Entlassung des Krankenhauses eine Unterstützungspflege benötigt, sollte man sich schnellstmöglich mit dem behandelnden Arzt des Krankenhauses und der internen Sozialstation in Verbindung setzen, den nur so ist auch sichergestellt, dass die Unterstützungspflege, zeitnah in Kraft tritt. Man sollte nämlich nicht vergessen, dass die Krankenkassen für die Bearbeitung des Antrags auch einige Tage in Anspruch nimmt.
Neben dem Krankenhaus Aufenthalt gibt es aber noch andere Situationen wie Beispielsweise eine ambulante Behandlung, beziehungsweise eine ambulante Operation bei dieser der Arzt darüber entscheiden kann, ob eine Unterstützungspflege für eine gewisse Zeit notwendig ist.
Wird für die Unterstützungspflege ein Pflegegrad benötigt?
Nein, für die Unterstützungspflege beziehungsweise häusliche Krankenpflege wird ganz klar kein Pflegegrad benötigt. Die Unterstützungspflege (von früher Pflegestufe 0 – max. (Heute) Pflegegrad 1) tritt dann in Kraft, wenn man nach der Entlassung des Krankenhauses oder nach einer ambulanten Behandlung in irgendeiner Weise zu Hause eine hauswirtschaftliche oder pflegerische Unterstützung benötigt.

Unterstützungspflege wie lange besteht der Anspruch?
Unterstützungspflege wie lange der Anspruch geltend ist, entscheidet ganz alleine der Arzt. Dieser muss ganz klar davon überzeugt sein, dass die Verordnung dem Patienten einen Erfolg bringt.
Die erste Verordnung der Unterstützungspflege darf dabei 14 Tage nicht überschreiten. Anschließend entscheidet ein Vertragsarzt darüber, ob weiterhin noch ein Anspruch auf Unterstützungspflege besteht und noch eine Folgeverordnung ausgestellt werden sollte. Auch hierbei ist es wieder notwendig, dass der Arzt seine Entscheidung begründet und die Krankenkassen diese genehmigen. Sollten Zweifel oder Unklarheiten bestehen, ist es sogar möglich, dass die Krankenkassen dieses durch den MDK genauer gesagt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen auf ihre Richtigkeit prüfen lassen.
Im Detail bedeutet das, reicht in manchen Fällen die reine Verordnung des Arztes nicht aus.
Welche Leistungen können Patienten bei der Unterstützungspflege erwarten?
Die zu erwartende Leistung hängt natürlich immer von der Beeinträchtigung ab.
Grundsätzlich wird die Unterstützungspflege aber in drei beziehungsweise vier Bereiche unterteilt. Die Grundpflege von Kopf bis Fuß. Das kann zum Beispiel das Helfen beim Baden und Duschen, der Toiletten Gang, die Zahnpflege, das Haare kämmen aber auch noch viele andere Dinge beinhalten.
Die Ernährung ist ein weiterer Bereich der Unterstützungspflege, hierbei werden Speisen zubereitet, kindgerecht geschnitten und sogar bei der Nahrungsaufnahme geholfen.
Auch im Bereich der Mobilität kann der Patient Unterstützung erwarten. Hierzu zählt das an und ausziehen, das Aufstehen und wieder zu Bett bringen, das Umsetzten in den Rollstuhl und beim Fortbewegen, gehen sowie Treppen steigen in der Wohnung, um nur Mal ein paar Dinge zu nennen.
Der letzte Bereich deckt die komplette hauswirtschaftliche Versorgung ab, hier zu zählt die Reinigung aller Wohnräume, das Zubereiten von Speisen, Einkäufe von Lebensmitteln sowie Medikamenten, das Waschen der Wäsche und andere Hauswirtschaftliche Tätigkeiten des täglichen Alltags.
Anzumerken ist, dass die direkte Behandlungspflege nur von ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt werden darf, den für die Wundversorgung zum Beispiel, das Setzen von Spritzen oder auch das Anziehen von Kompressionsstümpfen benötigt man reines Fachwissen um korrekt handeln zu können.
Wer führt die Unterstützungspflege durch?
In der Regel kümmert sich einer der örtlichen und ambulanten Pflegedienste um die Unterstützungspflege, es ist aber durchaus auch möglich das man sich selber um eine passende Pflegekraft kümmert und diese Wahlweise durch weitere Familienangehörige, Freunde und Bekannte durchgeführt werden kann. Sowohl bei dem einen als auch bei dem anderen Fall, wird die Grundpflege und die Hauswirtschaft übernommen, sodass das Leben und der Alltag für Patienten und Angehörige entlastet und Lebenswerter ist.
Eine geeignete Unterstützungspflegekraft finden Sie zum Beispiel bei einem Ihrer örtlichen Pflegedienste, beim Wohlfahrtsverband oder auch bei Seniocare24 diese schon seit über 17 Jahren erfolgreich Pflegekräfte vermitteln.
Selbstverständlich ist es auch möglich sich direkt bei der Krankenkasse über passende Anbieter zu informieren. Hier liegt die Entscheidung ganz alleine bei ihnen und wie viel man bereit ist selber an Zeit für die Suche zu investieren.
Unterstützungspflege Kosten
Bis auf einen kleinen Eigenanteil, diesen man als Patient selber zu tragen hat, stellt die Unterstützungspflege eine Sachleistung der Krankenversicherung dar. Damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, muss der zuständige Pflegedienst einen sogenannten Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse abgeschlossen haben. Die Verrechnung findet dann direkt zwischen dem Pflegedienst und der Krankenkasse statt.
Kann der zuständige Pflegedienst oder die Krankenkasse kein entsprechendes Pflegepersonal für die Unterstützungspflege zur Verfügung stellen oder der Patient wünscht eine andere Kraft zur Pflege, können der Patient oder die jeweiligen Angehörigen sich selber um die Beschaffung kümmern sollten dieses aber mit der Krankenkasse absprechen.
Organisiert man die Pflegekraft selber zahlt die Krankenkasse hierfür meist eine Art Anerkennung, diese einen ungefähren Stundenlohn von etwa 5 € – 9,50 € hat. Professionelle Pflegedienste würden hiermit nicht weit kommen. Angehörigen oder Bekannten würde hiermit aber wenigstens der Fahrweg, der Aufwand oder auch ein Verdienst Ausfall etwas erstattet und entschädigt werden. Allerdings auch nur, wenn Sie dieses der Krankenkasse belegen können.
Entlassungsmanagement – wie es nach dem Krankenhaus weitergeht
Viele Patienten, die das Krankenhaus verlassen, wissen nicht, wer sie zu Hause versorgen soll. Deshalb gibt es das sogenannte „Krankenhaus-Entlassungsmanagement“. Das Entlassungsmanagement soll Versorgungslücken beim Übergang der Patienten vom Krankenhaus nach Hause oder in die Kurzzeitpflege schließen. 2015 hatte der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ den Leistungsanspruch Versicherter auf Versorgungsmanagement im Sozialgesetzbuch festgehalten. Darauf hatte unter anderem der Sozialverband VdK hingewirkt.
Nun kann ein Patient seine Forderungen gegenüber der Krankenkasse geltend machen. Außerdem dürfen Krankenhäuser Krankschreibungen ausstellen und Medikamente für eine Woche nach der Entlassung verschreiben.
Unterstützungspflege Eigenanteil
Bevor man die Unterstützungspflege beansprucht sollte man sich darüber im Klaren sein, dass egal wer einen für die Unterstützungspflege betreut, man einen Eigenanteil leisten muss. Dieser liegt in der Regel bei 10 % der Kosten und ergeben mindestens 5 € und maximal 10 € pro Tag. Zuzüglich werden 10 € pro ärztliche Verordnung berechnet.
Ist man als Person von der Zahlungspflicht befreit, entsteht kein Eigenanteil.
Alternativen zur Unterstützungspflege
Eine Alternative zur Unterstützungspflege ist die Kurzzeitpflege. Bekommt der Patient bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung übernimmt die Krankenkasse die Leistung für Hauswirtschaft und Grundpflege nicht, da dieses dann unter die Kurzzeitpflege Fallen würde.
Reicht die Pflege für den Haushalt sowie die Grundpflege zu Hause nicht aus, zahlen Krankenkassen je nach Situation auch für eine Kurzzeitpflege Einrichtung. Hierfür stellt die Krankenkasse allerdings maximal einen Betrag von 1612 € zur Verfügung. Der einen Aufenthalt von maximal acht Wochen nicht übersteigen darf.
Falls Sie weitere Fragen zu – Unterstützungspflege: Hilfe im Haushalt für alleinstehende Patienten – haben, kontaktieren Sie uns gerne unter Telefon: 07275 / 9 88 66 8-0 oder nutzen unsere Kontaktseite mit allen Kontakt Möglichkeiten.