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Um sicherzustellen, dass die Kosten für eine 24-Stunden-Pflegekraft finanziert werden können, haben pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Zugang zu verschiedenen Förderungen. Eine der bekanntesten Leistungen ist das Pflegegeld, dessen Höhe von der Schwere des Pflegegrads abhängt. Das Ziel besteht darin, die Ausgaben für die Betreuung eines Familienmitglieds zu decken – zum Beispiel in Form einer 24-Stunden Pflege.

Bevor man einen Antrag stellt, muss der konkrete Pflegegrad festgestellt werden. Diese Aufgabe übernimmt entweder der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder bei Privatpatienten MEDICPROOF. Die Einstufung erfolgt von Pflegegrad 1 (kaum Einschränkungen) bis hin zu Pflegesgrade 5 (massive Einschränkungen). Unabhängige Gutachter sind damit beauftragt, den Grad der Pflegebedürftigkeit sowie die spezifischen Gegebenheiten vor Ort zu prüfen. Schlussendlich wird auf Grundlage verschiedener Faktoren wie physische und psychische Einschränkungen entschieden – insbesondere im Hinblick auf Selbstversorgungsfähigkeiten, Mobilität sowie kognitive und kommunikative Fähigkeiten.

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24-Stunden Pflege finanzieren leicht gemacht!

Die Begutachtung basiert auf einem Punktesystem: Je mehr Punkte vergeben werden, desto höher ist die Einstufung des Betroffenen. Und je höher wiederum diese Einstufung ausfällt, umso größer fällt auch der Zuschuss zur Finanzierung einer 24-Stunden Pflege.

Pflegegrad berechnen: So einfach geht’s!

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Verhinderungspflegegeld zur Finanzierung einer 24-Stunden Pflege

Die Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen stellt für Sie eine enorme psychische und zeitaufwendige Herausforderung dar. Der Gesetzgeber ist sich dieser Belastung bewusst und hat das sogenannte Verhinderungspflegegeld eingeführt, um Ihnen als pflegendem Angehörigen Unterstützung zukommen zu lassen. Schließlich haben Sie auch familiäre Verpflichtungen, sind berufstätig oder benötigen einfach mal einige Tage Auszeit. Gemäß dem Verhinderungspflegegeld steht es Ihnen frei, externe Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Dieses Geld kann außerdem dazu dienen, die Kosten der 24-Stunden Pflege mitzufinanzieren. Das jährliche Höchstsatz des Verhinderungspflegegeldes beträgt dabei 1.612 € und wird nur ausgezahlt, wenn Sie Ihren Angehörigen bereits seit mehr als 6 Monaten selbst Zuhause pflegen.

 

Wenn Sie weitere Informationen zur Finanzierung der 24-Stunden Pflege benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.