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Rechtliche Aspekte bei der Altenpflege

Wie sieht die derzeitige rechtliche Situation in Deutschland aus? Das bereitgestellte Servicekonzept von Seniocare24 ist juristisch einwandfrei. Die Pflege zu Hause wird von unseren langjährigen Partnerinnen aus Polen durchgeführt. Die polnischen Pflegekräfte sind bei ihrer jeweiligen Firma angestellt, werden entsprechend geschult und vorbereitet nach Deutschland vermittelt. Sie bleiben weiterhin bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt und führen auf deren Anweisung die vereinbarten Aufgaben einer 24-Stunden-Pflege für Sie durch. Daher sind nicht Sie der Arbeitgeber der polnischen Haushaltshilfe, sondern nur der Auftraggeber, was bedeutet, dass Ihnen alle gesetzlichen Verpflichtungen erspart bleiben. Dieser Austausch ist legal möglich, da polnische Unternehmen im Rahmen des EU-Rechts ihre Pflege- und Haushaltshilfen legal nach Deutschland vermitteln dürfen. Als Vermittlungsagentur kümmert sich Seniocare24 darum sicherzustellen, dass nur rechtmäßig krankenversicherte und sozialversicherte sowie ordnungsgemäß gemeldete Pflegedienstleister mit den erforderlichen Dokumenten entsendet werden. Auf diese Weise gelten für sie auch die Sozialleistungen ihres Heimatlandes. Diese Entsendung von Dienstleistern aus Polen ist zu 100% legal.

Gerne können wir Ihnen Kunden in Ihrer Nähe nennen, die bereits den Service von Seniocare24 genutzt haben und bereit sind anderen Menschen ihre Erfahrungen mit einem osteuropäischen Dienstleister mitzuteilen.

Legale Pflegekräfte aus Polen - Renata Föry

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Ein A1-Dokument dient als Entsendeausweis und wird von der ZUS (dem Rentenversicherungsträger) ausgestellt, um die legale Entsendung einer polnischen Pflegekraft zur häuslichen Betreuung zu bestätigen. Dieses Formular stellt sicher, dass die Beschäftigung im Gastland legal ist und dient als Nachweis für Sozialversicherungsleistungen innerhalb der EU-Staaten. Um eine A1-Bescheinigung zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden: Das entsendende Unternehmen muss den Großteil seines Umsatzes im Heimatland erwirtschaften und seine Mitarbeiter hauptsächlich dort beschäftigen. Außerdem muss das Unternehmen sicherstellen, dass die entsandten Mitarbeiter vorherige und zukünftige Beschäftigungen im Heimatland haben.

Eine weitere Voraussetzung für die Entsendung einer legalen Pflegekraft ist, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem ausländischen Arbeitgeber während des gesamten Zeitraums der Entsendung tatsächlich besteht.

Wir kooperieren seit vielen Jahren mit verlässlichen Partnern in der Pflegedienstbranche, welche sich an das EU-Recht halten und gewissenhaft alle Anforderungen beider Länder erfüllen.

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