Behandlungspflege
Behandlungspflege Definition
Die Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten,die auf ärztliche Verordnung hin von Gesundheits- und Altenpflegern durchgeführt werden.
Darunter fallen die Wundversorgung, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung ,der Verbandswechsel sowie das Messen von Blutzucker und Blutdruck des Patienten.
Ziel dieser Maßnahme ist es eine Verschlimmerung des Krankheitszustands zu verhüten, zu lindern oder zu heilen.
Sicherungspflege und Krankenhausvermeidungspflege – wo liegt der Unterschied?
Die Krankenhausvermeidungspflege wird angeordnet wenn durch pflegerische Betreuung zu Hause,ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder gar vermieden werden kann. Die Sicherungspflege tritt dann ein wenn gewährleistet werden kann das der Patient außerhalb des Krankenhauses im gleichen Maße behandelt werden kann. Dies spielt zum Beispiel bei Anlegen von Infusionen oder injektieren von Medikamenten eine entscheidende Rolle. Beide Maßnahmen werden vom Arzt verordnet.
Behandlungspflege Kosten und Dauer
Die Kosten für die Behandlungspflege werden von der Krankenkasse der versicherten Person übernommen. Als Kostenträger muss sie die pflegerischen Maßnahmen genehmigen. Dazu prüft ein Mitarbeiter der Krankenkasse ob die Maßnahmen dazu beitragen die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung ist zeitlich begrenzt.
-> Die Erstversorgung gilt über eine Dauer von 14 Tagen. Die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab und muss vom Arzt begründet werden.
-> Bei einer Krankenhausvermeidungspflege ist eine Geltungsdauer von bis zu vier Wochen möglich. Rechnet der Arzt mit einer Pflegedauer die diese Dauer überschreitet so wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet (MDK). Eventuell erhält der Patient dann eine Pflegestufe bzw.einen Pflegegrad (bis zu sechs Monaten). Die Kosten die der Betroffene selbst zahlen muss, sind gesetzlich geregelt. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen 10% der Kosten pro Tag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr sowie 10 Euro pro Verordnung. Ausnahmen gibt es hier bei Schwangeren. Ist die Pflege während einer Schwangerschaft oder nach der Geburt notwendig so entfällt die Zuzahlungspflicht.
Wo wird die Behandlungspflege durchgeführt?
Die Maßnahmen werden stationär, im Altenheim oder auch zu Hause durchgeführt. Notwendig sind sie dann wenn ein Patient z.B. nach einer Operation aus dem Krankenhaus entlassen wird aber in Folge dessen Bettruhe verordnet bekommt und eine selbstständige Wundversorgung nicht gegeben ist.
Wohnt der Patient noch in einer eigenen Wohnung so kommt eine examinierte Pflegefachkraft ins Haus.
Die zuvor genannte Alternative zur Stationären Pflege beinhaltet nicht die Grundpflege, die übernimmt in der Regel eine weitere Pflegekraft oder die Angehörigen.

Behandlungspflege Leistungen nach SGB V:
Verbandwechsel bzw. Wundversorgung
Magensonde, Wechseln und Legen
Medikamentengabe
Infusionen wechseln und erneutes Aufhängen
Drainagen, Überprüfung und Versorgung
Krankenbeobachtung
Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
Injektionen
Venenkatheter (Port), Versorgung
und vieles mehr
Stationären Behandlungspflege
Bei einer Stationären Behandlungsflege ist der Tag für die Bewohner sehr stark und straff strukturiert, wobei diese Struktur für die Pflegebedürftigen dort gilt. So kommt es dazu, dass die Bewohner nahezu zu der selben Zeit geweckt und anschließend gewaschen und angezogen werden. Auch die Mahlzeiten finden zu festgelegten Zeiten statt.
Für die Freizeitbetreuung gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten für die Pflegebedürftigen.
So können diese, nachdem die ebenso vorgegebene Mittagsruhe vorbei ist, Spaziergänge machen oder anderen Freizeitaktivitäten nachgehen. So können die Bewohner zusammen spielen, basteln oder andere Aktivitäten zusammen machen. All dies ist kostenlos, wobei man auch kostenpflichtige Angebote, wie zum Beispiel Krankengymnastik oder andere therapeutische Angebote in Anspruch nehmen kann.
Oft gibt es beim stationären Aufenthalt eingeschränkte Besuchszeiten, welche von der Einrichtung festgelegt werden, zu welchen die Angehörigen die Pflegebedürftigen besuchen können.
Nachdem die Bewohner gegessen und bettfertig gemacht wurden, werden diese schlafen gelegt und können jeden Abend und die ganze Nacht über ausgebildetes Pflegepersonal rufen, wenn sie Probleme oder Beschwerden haben.
Bei einer stationären Pflege ist die Versorgung nicht so umfangreich, sondern es wird in der Regel nur eine Grundversorgung gewährleistet. Das liegt unter anderem an dem hohen Personalmangel, Schichtwechseln, zu hohe Belastungen einzelner Pfleger und Zeitdruck.
Deswegen kann ein ambulanter oder privater Pflegedienst, welcher nach Bedarf auch mehrmals täglich bei den Bedürftigen zu Hause auftaucht, in Anspruch genommen werden.
Bei der 24 Stunden Pflege hingegen zieht eine ausgebildete Betreuungsperson bei der bedürftigen Person gleich und ist somit rund um die Uhr zur Stelle.
Seniocare24 bietet Ihnen diese Pflege zu Hause, in familiären Atmosphäre und ist zudem günstiger als ein Pflegeheim / Altersheim / Altenheim.
Welche Aufgaben übernimmt eine private Grundpflege:
Pflege & Betreuung der Senioren
Haushaltshilfe beim Kochen, Aufräumen, Putzen und Wäsche waschen
Freizeitgestaltung wie Spazieren gehen, Theaterbesuche, Gesellschaftsspiele spielen, Freunde und Bekannte besuchen
Fahrten zum Arzt
Wie finde ich eine private Behandlungspflegerin?
Um die zu der persönlichen Situation passende Pflegerin zu finden, Können wir Ihnen Betreuerinnen vorschlagen. Grundsätzlich wird für die häusliche Betreuung eine sorgfältige Auswahl durchgeführt. Auf diese Weise erhält die hilfsbedürftige Person eine passende und auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung. Bei der Suche nach einer Pflegerin werden natürlich persönliche Anliegen, wie zum Beispiel die Pflegeerfahrung, die Deutschkenntnisse und viele weitere Wünsche, beachtet.
Behandlungspflege zu Hause – weitere Möglichkeiten
Nicht immer reicht diese Art der Versorgung aus. Manche Patienten leben alleine und haben keine Angehörigen bzw.schaffen es nicht alltägliche Ausgaben allein zu bewältigen. Hier gibt es die Möglichkeit neben der pflegerischen Versorgung, durch den Arzt oder Facharzt eine häusliche Krankenpflege zu verordnen. Die kann entweder in Kombination oder nur durch eine ausgebildete Pflegerin aus de EU gewährleistet werden. Damit steht einer vollständigen Genesung des Betroffenen durch ausreichende Unterstützung nichts im Wege.