Landespflegegeld Bayern Voraussetzungen & Höhe
Das Bundesland Bayern zahlt bis zu 1000€ Landespflegegeld!
Dieses Jahr möchte der Freistaat Bayern das neue Pflegepaket, das sogenannte „Landespflegegeld “ an den Start bringen. So erhalten Menschen, welche Pflege bedürfen, pro Jahr 1000 € zu den normalen Leistungen extra dazu. Bis jetzt ist diese Art der Pflegegeldzahlung in Deutschland die einzige soziale Leistung von dieser Art. Man erwartet für 2018 ungefähr 360.000 Anfragen für diese Leistung.
Natürlich müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, um diese zusätzliche Leistung beanspruchen zu dürfen.
Landespflegegeld Voraussetzungen
Ein Pflegegrad 2 (bzw. höher) muss mindestens vorliegen. Wer also keinen Pflegegrad besitzt, der muss prüfen, ob seine Bedürftigkeit nach Pflege vielleicht nicht doch den Grad hat, dass ein Pflegegrad angebracht ist.
Außerdem muss der Wohnsitz in Bayern liegen.
Das Pflegegeld ist auch nur auf Bayern begrenzt, die anderen 15 Bundesländer haben kein Recht auf die zusätzlichen Pflegeleistungen.
Was beträgt das „Landespflegegeld in Bayern“?
Das Pflegegeld beträgt zu den üblichen Leistungen noch 1000€ extra. Der erste Auszahlungstermin ist im September 2018, danach werden die 1000€ immer nach einem Jahr überwiesen. Der genaue Tag variiert, je nach Datum an dem der Antrag genehmigt wurde. Wer also zum Beispiel das erste mal sein Geld im November 2018 erhält, der erhält seine nächste Auszahlung im November 2019.
Dabei muss kein neuer Antrag gestellt werden, die Auszahlung erfolgt immer automatisch.
Nicht nur Personen, welche im eigenen Heim gepflegt werden erhalten das Geld. Auch Personen in einem Pflegeheim haben Anspruch auf die zusätzlichen Leistungen. Genauso haben Menschen, welche ihre Kosten von einem Sozialhilfsträger bezahlt bekommen, einen Anspruch auf die Auszahlung.
Bei der Landespflegegeldzahlung gibt es keine Einkommensgrenze, das bedeutet es ist vollkommen egal wie viel jemand verdient, trotzdem hat er ein Recht auf diese Leistung.
Jeder kann mit diesem Geld frei verfügen und es ausgeben für was er möchte. Es müssen also keine Angaben gemacht werden, wofür das Geld benötigt oder ausgegeben wird. Das bedeutet mit diesem Geld können sowohl Kinobesuche, Konzertbesuche oder ein Besuch in einer Oper bezahlt werden, aber auch, um eine Putzhilfe bezahlen zu können oder andere Leistungen welche benötigt werden. Das ist die freie Entscheidung des Einzelnen.
Die Landespflegegeldzahlung ist deswegen auch nicht steuerpflichtig.
Wenn der Antragsteller vor der ersten Auszahlung verstirbt, wird das Geld nicht ausgezahlt.
Was ist zu tun wenn es sich um pflegebedürftige Kinder handelt?
Auch Kinder welche Pflege bedürfen und welche die gerade erwähnten Anforderungen erfüllen, haben das Recht auf diese zusätzliche Leistung. Der Antrag muss dann von den jeweiligen Eltern erstellt und abgeschickt werden.
Wenn die Eltern sich das gemeinsame Sorgerecht teilen, so muss jedes Elternteil den Antrag unterschreiben.
Eine Geburtsurkunde ist dem Antrag beizufügen, wenn das betroffene Kind noch nicht im Besitz eines Ausweises ist.

Landespflegegeld Antrag – Was ist wichtig?
Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn der Pflegegrad 2 erreicht ist.
Der Antrag muss schriftlich über dieses Formular: Antrag auf Landespflegegeld 2020 erfolgen. Das Formular kann sowohl im Internet heruntergeladen werden, als auch bei dem Finanzamt oder dem Landratsamt beantragt werden.
Dem Antrag müssen einige Unterlagen beigefügt werden: Ein Personalausweises oder eines Reisepasses. Außerdem muss ein vollständiger Bescheid der Krankenkasse über den betreffenden Pflegegrad angehängt werden. Wer in der Vergangenheit schon eine Pflegestufe besaß, aber dann in den Pflegegrad 2 gewechselt hat, derjenige muss zusätzlich das betreffende Überleitungsschreiben anhängen.
Wenn der Pflegegradbescheid oder das Überleitungsschreiben unauffindbar sind, so muss eine neue Bestätigung von der Krankenkasse angefordert werden.
Wird der Antrag nicht von der betroffenen Person selber gestellt, sondern von einem Vertreter, so muss eine Vollmacht als Kopie zusätzlich angehängt werden. Oft ist das bei älteren Menschen der Fall. Sie lassen sich oft von ihren Kindern oder Enkelkindern, mit betreffender Vollmacht, die Anträge erstellen bzw. die Formulare ausfüllen, da sie nicht mehr in der Lage dazu sind.
Landespflegegeld Bayern Adresse
Der vollständige Antrag muss dann an die Adresse der
Landespflegegeldstelle
81050 München
gesendet werden. Auch eine Einreichung über das Internet ist möglich. Wenn der Antrag abgeschickt wurde, wird in wenigen Tagen Bericht erstattet, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde.
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern an pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 oder darüber, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Landespflegegeld – Antrag gestellt
Landespflegegeld Bayern Telefonnummer
Sie haben bereits im Vorfeld oder im Antragsstadium fragen zum Landespflegegeld Bayern? So können sich per E-Mail an landespflegegeld@stmflh.bayern.de wenden oder die Landespflegegeld Bayern Telefonnummer verwenden. Sie erreichen
BAYERN | DIREKT – Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung –
per Telefon unter 089 12 22 213 von
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Die Zentrale von BAYERN | DIREKT erreichen Sie unter der
Telefonnummer: 089 / 12 22 20
Landespflegegeld höhe 2018 / 2019
Pflegebedürftigkeit | Leistungen seit 2015 | Pflegebedürftigkeit | Leistungen ab 01.05.2018 |
---|---|---|---|
In Stufen | Max. Leistungen pro Kalenderjahr in Euro | In Pflegegraden | Max. Leistungen pro Kalenderjahr in Euro |
- | - | Pflegegrad 1 | - |
sog. "Pflegestufe 0" (mit Demenz*) & Pflegestufe I-III | - | Pflegegrad 2-5 | 1.000 Euro pro Jahr |
Wird die Leistung mit anderen Leistungen verrechnet?
Das Pflegegeld ist wirklich ziemlich human gehalten. Das bedeutet, dass es wenige Einschränkungen gibt, bei denen das Geld verrechnet wird, im Gegensatz zu manch anderen staatlichen Geldauszahlungen.
Das normale Pflegegeld wir nicht mit der Landespflegegeldzahlung verrechnet. Eine Person, die alle Anforderungen erfüllt, kann also beide Auszahlungen erhalten.
Eine Anrechnung auf Hartz IV bzw. ALG II erfolgt ebenfalls nicht.
Achtung, der Bayerische Landtag hat im Juli 2018 zum Glück doch noch beschlossen, dass die Landespflegegeldzahlung als Pflegehilfe angerechnet wird, und damit nicht zum Einkommen zählt. Eine Offenlegung beim Amt ist allerdings trotzdem notwendig. Davon betroffen sind sowohl Menschen welche im Heim betreut werden, als auch Menschen welche im eigenen Zuhause gepflegt werden.
Die Landespflegegeldzahlung wird weder mit der Erwerbsminderung verrechnet, genau so wenig wie mit der Rente.
Eine Verrechnung mit dem Blindengeld findet ebenfalls nicht statt.
Diese Pflegegeldzahlung muss nicht verstreuert werden und wenn Sie ein volljähriges Kind mit Kindergeltberechtigung besitzen, so sind Sie verpflichet dem Amt anzugeben, dass ihr Kind die zusätzliche Leistung erhält.
Eine Verebung der Leistung ist nicht möglich. Bei Personen, welche sich in der Insolvenz befinden, zählt die Leistung nicht zu der Insolvenzmasse.
Bayerisches Landespflegegeldgesetz
Art. 1 Zweckbestimmung
Mit dem Landespflegegeld soll das Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen jenseits der Gestaltung ihres Alltags über die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI), über die Leistungen der Sozialhilfe (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) und über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) hinaus gestärkt werden. 2Das Landespflegegeld dient damit nicht der Deckung des notwendigen pflegerischen Bedarfs, von Teilhabebedarfen oder der Existenzsicherung. 3Es soll auf Leistungen zur Deckung des pflegerischen Bedarfs und von Teilhabebedarfen sowie auf existenzsichernde Sozialleistungen nicht angerechnet werden.
Art. 2 Berechtigte
Anspruch auf Landespflegegeld für das jeweilige Pflegegeldjahr hat, wer
1.
den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes (BMG) entsprechend mit seiner alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung im Freistaat Bayern gemeldet ist und
2.
Nachweist, dass er an mindestens einem Tag des Pflegegeldjahres in einem Umfang von mindestens Pflegegrad 2 pflegebedürftig war.
3. Maßgeblich für die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 1 ist für das erste Jahr des Bezugs der Zeitpunkt der Antragstellung, danach der letzte Tag des jeweiligen Pflegegeldjahres.
(2) Pflegegeldjahr ist der Zeitraum vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres.
(3) Landespflegegeld wird nur gewährt, wenn die Pflegebedürftigkeit nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 von der Pflegekasse oder von einem Versicherungsunternehmen, das eine private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, nach § 18 SGB XI oder von einem Träger der Sozialhilfe nach § 62 SGB XII festgestellt ist.
(4)
1. Das Landespflegegeld beträgt 1 000 Euro pro Pflegegeldjahr.
2. Es wird auf ein Konto des Antragstellers überwiesen.
3. Der Anspruch auf Landespflegegeld ist nicht abtretbar, nicht pfändbar und nicht vererblich.
Mehr zum Landespflegegesetz in Bayern finden sie hier :
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