Pflegegrad 3 Geldleistungen & Voraussetzungen
Seit Anfang 2017 können Versicherte, deren ‚Selbständigkeit schwer beeinträchtigt‘ ist, den neuen ‚Pflegegrad 3‘ beanspruchen. Die dazu gehörigen Betreuungs- und Pflegeleistungen sind damit eingeschlossen. Wir bieten Ihnen fachkundiges und geschultes Auslandspersonal, die diesen Pflege- und Betreuungsleistungen gewissenhaft und mit Sorgfalt und Liebe nachkommen.
Das neue Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) wurde zum 01. Januar 2017 eingeführt Mit ihm wurden fünf neue Pflegegradstufen konzipiert. Mit der neuen Pflegestufe 3 können, seit dem 01. Januar 2017, auch jene Demenzkranken, die zu vor Pflegegrad 1 erhalten haben, einen Antrag auf Grad 3 der Pflegeleistung stellen. Auch Versicherte, mit dem Pflegestatus 2 können die nächst höhere Pflegegradstufe beantragen.
Doch was genau hat sich geändert?
Welche Voraussetzungen sind für Pflegegrad 3 (oder die jeweiligen Pflegestufen) zu erfüllen und welche Geldleistungen ergeben sich aus diesen.
Wir klären Sie über den Pflegegrad 3 auf, im Folgenden auch schon mal PG3 genannt.
Inhaltsangabe
- Pflegegrad 3 Geldleistungen & Voraussetzungen
- Pflegegrad 3 Definition
- Alle Pflegegrade & Punktezahlen im Überblick
- Pflegegrad 3 Voraussetzungen
- Pflegegrad 3 Leistungen
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen
- Kombinationsleistung Pflegegrad 3
- Pflegegrad 3 Geldleistungen auf einen Blick
- Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3
- Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3
- Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3
- Höherstufung beantragen
- Pflegegrad 3 stationäre Pflege
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
- Pflegegrad 3 wieviel Geld
- Fragen und Antworten
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Pflegegrad 3 Definition
Grundlage des neuen Pflegesozialgesetz (PSG II) ist auch das ‚Neue Begutachtungsassessment‘ (NBA), nach dem Antragsteller hinsichtlich ihres Pflegeanspruchs und der daraus resultierenden Leistung begutachtet werden. Begutachtet werden gesetzlich Versicherte vom ‚Medizinischen Dienst der Krankenversicherung‘ und privat Versicherte von MEDICPROOF.
Beide Antragsteller werden in sechs Bereichen hinsichtlich ihrer eingeschränkten Selbständigkeit, mittels eines Punktesystems bewertet. Der 3. Grad der Pflege ergibt sich bei Punktwerten zwischen 47,5 und 70 Punkten. Der Antragsteller ist in seiner Selbständigkeit somit ’schwer beeinträchtigt‘. Diese Regelung betrifft dabei nicht nur Neuantragsteller, sondern auch jene, die vor dem 31.12.2016 einen Antrag auf Pflegeleistung gestellt haben. Eine automatische Überführung in den 3. Grad der Pflege betrifft dabei alle Demenzkranke und Menschen, die in der PG 1 angesiedelt waren. Dies wird von den entsprechend zuständigen Pflegekassen durchgeführt. Es findet dabei ein Erhalt oder eine Besserung der Pflegeleistungen statt; nicht aber eine Wegnahme bestehender Leistungen.
Das neue Begutachtungsassesment
Ein Begutachtungspunkt ist die Mobilität, bei der untersucht wird, inwiefern sich der Pflegebedürftige selbstständig bewegen kann und ob er seine Körperhaltung ändern kann.
Des Weiteren werden kognitive und kommunikative Fähigkeiten begutachtet, also ob sich der Antragsteller örtlich und zeitlich orientieren kann.
Ein weiterer Punkt bei der Begutachtung ist das Verhalten und die Psyche. Es wird kontrolliert, wie oft der Betroffene Hilfe aufgrund von seelischen Problemen benötigt. Weitere Begutachtungspunkte für den Pflegegrad 3 sind die Selbstversorgung und die Bewältigung und der selbstständige Umgang mit Krankheiten und Therapien. Kontrolliert wird auch, ob der Begutachtete seinen Tagesablauf planen kann und ob er seine oder Kontakte pflegen kann.
Für jeden der sechs Begutachtungspunkte vergibt der Begutachter verschieden hohe Punkte. Die Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad. Somit können sich Angehörige und Pflegebedürftige mit einem entsprechenden Pflegegradrechner hervorragend auf die Begutachtung vorbereiten und den voraussichtlichen Pflegegrad vorab ermitteln.
Alle Pflegegrade & Punktezahlen im Überblick
Pflegegrad 1 : 12,5 – <27 Punkte
Pflegegrad 2 : 27 – <47,5 Punkte
Pflegegrad 3 : 47,5 – <70 Punkte
Pflegegrad 4 : 70 – < 90 Punkte
Pflegegrad 5 : 90 – 100 Punkte

Pflegegrad 3 Voraussetzungen
Erste Voraussetzung in Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, ist die Antragstellung bei der entsprechenden Pflegekasse. Dann entscheiden die Gutachter der MDK oder des MEDICPROOF über die Eingeschränktheit der Selbständigkeit der antragstellenden Person. Grundlage hierfür ist das bereits erwähnte NBA und das daraus resultierende Punktesystem.
Ausschlaggebend für die Vergabe eines Pflegegrades ist also die Beurteilung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse, kurz MDK oder des MEDICPROOF. Dieser erstellt sein Gutachten auf Basis des Begutachtungsassessments (NBA). Der NBA ist eine Art Katalog der Anhand gewisser Kriterien die Pflegebedürftigkeit einstufen kann.
Dabei prüft das Begutachtungsassessment die Selbständigkeit des Betroffenen und stuft diese in eine der 6 Kategorien ein. Es werden in jeder Kategorie Punkte vergeben. Diese werden zuletzt zusammengezählt und eine Gesamtzahl ermittelt. Die individuelle Pflegebedürftigkeit wird dann als Summe festgehalten. Dabei liegt die Bewertungsskala zwischen 0 und 100 Punkten. Die Höhe der Punkte drückt das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit aus.
Pflegegrad 3 Leistungen
Die Frage, die sich viele Menschen und Betroffene stellen, ist nach den Leistungen, die aus der Pflegegrad 3 resultieren sowie die Höhe des zu erhaltenden Geldes, das mit Pflegegrad 3 einhergeht. Es ist für Betroffene und Angehörige wichtig zu erfahren, wie man abgesichert, versorgt und gepflegt wird. Wir, bei Seniocare24 geben Ihnen einen guten Überblick über alle relevanten Informationen, Zahlen, Daten und Fakten über die mit Pflegegrad 3 verbundenen Leistungen und Zahlungen. Generell kann man sagen, das jeder Pflegebedürftige seit 2017 besser gestellt ist, also mehr Leistung erhält.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistung ist eine Leistung nach § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch. Bei Pflegegrad 3 werden die Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege meist durch Freunde oder Familienangehörige versorgt. Welche Sachleistungen werden bewilligt, wenn die Pflege von einem professionellen Pflegedienst übernommen wird?
Grundsätzlich erhalten versicherte und Pflegebedürftige Geld- und Sachleistungen, werden sie von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Welche Leistungen, das im Detail sind, soll im Folgenden vorgestellt werden:
Pflegegrad 3 Pflegegeld
Versicherte Betroffene, die Pflegegrad 3 attestiert bekommen, erhalten einen Pflegezuschuss von monatlich 545 Euro, wenn diese von Angehörigen und Freunden gepflegt werden. Um einen Vergleich der Verbesserungen des neuen Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) hervorzuheben, sei erwähnt, das bislang Bedürftige der Pflegestufe 2 (im Folgenden PS) 458 Euro erhielten und Demenzkranke der PS 1 lediglich 316 Euro monatliches Pflegegeld.
Pflegegrad 3 Pflegesachleistungen
Wird die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, werden Pflegeleistungen in Höhe von 1298 Euro im Monat ausgezahlt, werden betroffene für eine Pflegegrad 3 begutachtet. Auch hier darf ein vergleich zum vorherigen Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) nicht fehlen: PS 2 Betroffene haben demnach 1144 Euro monatlich an Sachleistungen erhalten. Demenzkranke der Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) hingegen nur monatlich 689 Euro.
Kombinationsleistung Pflegegrad 3
Pflegesachleistungen und Betreuungsleistungen kombinieren
Wenn eingeschränkt Selbständige mit Pflegegrad 3, sowohl von Freunden und Familienangehörigen als auch vom ambulanten, professionellen Pflegedienst betreut und versorgt werden sollen, haben Betroffene die Möglichkeit eine Kombinationsleistung auch Kombinationspflege genannt, in Form von Sach- und Pflegegeldleistungen zu beantragen. Es wird nur noch ein „anteiliges Pflegegeld“ gezahlt. Allgemein gilt, dass der Anspruch auf Pflegegeld um den Prozentsatz der nicht genutzten Sachleistungen verringert wird. Seit 2017 steht mehr Geld für eine professionelle Pflege zur Verfügung.
Die Pflegedienstleistung und eine Ergänzung zu den Pflegegraden
Es gibt Unterschiede bei der Pflegegeldleistung zwischen dem Pflegegeld, der Pflegesachleistung und der Pflege wo die Pflegesachleistung mit dem Pflegegeld kombiniert wird, also der Kombinationspflege.
In diesem Zusammenhang mit dem Pflegegeld gibt es natürlich auch sehr große Unterschiede, was die Sozialleistung betrifft.
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung, welche der Pflegebedürftige selbst erhält. Mit diesen Pflegegeldleistungen werden die Pflegekräfte, welche der Pflegebedürftige selbst oder ein Angehöriger beauftragt hat, entlohnt. Diese Pflegegeldleistungen stehen dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung und wird auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen.
Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistungen sind Hilfestellungen für den Pflegebedürftigen im Alltag. Diese Hilfestellungen im Alltag des Pflegebedürftigen übernimmt oft ein ambulanter Pflegedienst. Dieser ambulante Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen mit der für ihn zuständigen Pflegeversicherung ab.
Pflegegrad 3 Kombinationsleistungen
Die Kombinationspflege besteht aus dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen. Der Pflegebedürftige nimmt beide Leistungen gleichzeitig in Anspruch. Es kommt immer darauf an, wie hoch die Pflegesachleistung ausfällt, um noch einen sehr geringen Teil des Pflegegeldes das sogenannte anteilige Pflegegeld zu erhalten.
Beispiel
Frau Mustermann besitzt den Pflegegrad 3. Damit stehen ihr folgende Leistungen der Pflegeversicherung zu:
1298,00 € an Pflegesachleistung
545,00 € an Pflegegeld
Frau Mustermann macht Gebrauch von der Kombinationspflege. Sie nimmt im Monat Januar 843,00 € an Pflegesachleistung in Anspruch. Von den verfügbaren 1298,00 € aus der Pflegeversicherung sind schon fast 65 Prozent durch die Pflegesachleistung verbraucht. Somit bleiben Frau Mustermann noch 35 Prozent, also 455,00 € des Pflegegeldes übrig. Diese 455,00 € bekommt Frau Mustermann auf ihr Konto für den Monat Januar überwiesen.
Pflegegrad 3 Geldleistungen auf einen Blick
Pflegegrade | Geldleistung | Sachleistung | Entlastungsbetrag | Leistungsbetrag |
---|---|---|---|---|
alle Beträge | in Euro | stationär | ||
Pflegegrad 1 | 125 | 125 | ||
Pflegegrad 2 | 316 | 689 | 125 | 770 |
Pflegegrad 3 | 545 | 1.298 | 125 | 1.262 |
Pflegegrad 4 | 728 | 1.612 | 125 | 1.775 |
Pflegegrad 5 | 901 | 1.995 | 125 | 2.005 |
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3
Sollte eine Verhinderung der Pflege aufgrund von Krankheit, Ausfall oder Urlaub der ambulanten Pflege sowie auch bei pflegenden Freunden und Familienangehörigen auftreten, können für vier Wochen im laufenden Kalenderjahr Betroffene der Pflegegrad 3 einen Zuschuss bis zu 1612 Euro beantragen. Diese Art der Pflege nennt man Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege. Um diesen Verhinderungszuschuss zu beantragen und bewilligt zu bekommen, gelten folgende Bestimmungen:
(1) Wurde im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege (s.o.) des betroffenen, selbständig Eingeschränkten beantragt, kann der Pflegebeitrag auf maximal sechs Wochen und 2418 Euro ausgedehnt werden.
(2) Übernimmt eine Verhinderungspflege die Pflege- und Dienstleistungen für einen pflegebedürftig Betroffenen mit Pflegegrad 3, so erhält dieser bis zu 6 Wochen im laufenden Kalenderjahr Anspruch auf die Hälfte seines Pflegegeldes. Das entspricht einer Höhe von 272,50 Euro monatlich.
Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson- Verhinderungspflege
Pflegebedürftigkeit | Leistungen seit 2015 | Pflegebedürftigkeit | Leistungen ab 2017 |
---|---|---|---|
Pflegestufen | Max. Leistungen pro Kalenderjahr in Euro | Pflegegraden | Max. Leistungen pro Kalenderjahr in Euro |
- | - | Pflegegrad 1 | - |
sog. "Pflegestufe 0" (mit Demenz*) & Pflegestufe I-III | 1.612 Euro | Pflegegrad 2-5 | 1.612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu sechs Wochen |
Der Leistungen der Verhinderungspflege können um bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflegebudget erhöht werden – insofern die Leistungen der Kurzzeitpflege in dem Jahr noch nicht aufgebraucht sind.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3
Was gibt es zu beachten?
Bedarf ein eingeschränkt bedürftiger mit Pflegegrad 3, aufgrund eines Krankenhausaufenthalts, kurzzeitig professionelle Pflege, z.B. in Form eines Aufenthalts in einem Heim zur Pflege, so bezahlen auch hier die Pflegekassen einen Zuschuss. Dieser liegt bei maximal 1612 Euro für insgesamt 28 Tage im Jahr. Was gilbt es zusätzlich noch bei Pflegegrad 3 und der Kurzzeitpflege zu beachten?
Der Zuschuss auf Kurzzeitpflege kann bis auf 3224 Euro ausgedehnt werden, so fern der Betroffene im laufenden Kalenderjahr keine ‚Verhinderungspflege‘ (s.u.) durch Krankheit oder Urlaub bedingten Ausfall der pflegenden Angehörigen oder Freunde, gestellt hat. Ebenfalls kann der Zeitraum dann von 28 auf 56 Tage angehoben werden. Gleichzeitig erhalten die Betroffenen während der achtwöchigen Kurzzeitpflege einen Anspruch auf die Hälfte ihres Pflegegeldes, in Höhe von 272,50 Euro. Sollten sie nun noch Klärungsbedarf haben hilft Ihnen bestimmt unser übersichtliches Infoblatt Verhinderungspflege / Ersatzpflege / Kurzzeitpflege weiter.
Ab Pflegegrad 2 können Sie Kurzzeitpflege beantragen
Auch Leistungen der sogenannten Verhinderungspflege (Ersatzpflege) können mit dem Pflegegrad 1 noch nicht in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege wurde vom Gesetzgeber klar geregelt. Sie wird für Pflegebedürftige bestimmt, die einer intensiven Pflege bedürfen. Dieser Umstand gilt aber nicht für Betroffene mit dem neuen Pflegegrad. Beim Pflegegrad I wird der Pflegeperson noch kein ambulantes Pflegegeld gewährt. Die Verhinderungspflege bezieht sich auf maximal 50% des ambulanten Pflegegeldes. Somit ist die Regelung auch rein rechnerisch begründet.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3
Neben den bislang erwähnten Leistungen haben Betroffene der Pflegegrad 3, die in ihren eigenen vier Wänden, von z.B. ausländischem Fach- und Pflegepersonal betreut werden, auch Anspruch auf weitere folgende Leistungen:
Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Folgende zusätzliche Leistungen im Bereich ‚medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel‘ werden Pflegegrad 3 Eingestuften durch das neue PSG II zugesichert:
(1) Inbetriebnahme eines Hausnotrufsystems (Anschlussgebühren und monatliche Übernahme der Betriebskosten)
(2) technische Pflegehilfsmittel
(3) Zuschüsse für bestimmte Hilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmitteln in Höhe von monatlich 40 Euro
(4) alle im Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog gelisteten medizinischen Hilfsmittel für Senioren.
Zuschuss für Wohnraumanpassung
Gilt es Wohnraumanpassungen vorzunehmen, so bezuschusst die Pflegekasse diese mit maximal 4000 Euro. So kann barrierefreies Wohnen für Betroffene ermöglicht werden. Zu solchen Wohnungsanpassungen zählt das Einbauen eines Treppenlifts ebenso wie der Umbau sanitärer Anlagen wie der Badewanne oder Dusche. Solche Zuschüsse können auch öfter beantragt werden, wenn sich z.B. der Grad der eingeschränkten Selbständigkeit verändert.
Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs:
Wohnen eingeschränkt Selbständige in Wohngruppen zusammen, so gilt, das maximal vier im Haushalt wohnende Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, den Zuschuss für Wohnraumanpassungen beantragen dürfen. Ebenfalls wird nur maximal vier Personen der Zuschuss auf Gründung einer solchen Wohngruppe gewährt. Der Gründungszuschuss liegt bei 2500 Euro sowie einem monatlichen Zuschuss von 214 Euro, der die Beschäftigung einer Organisationskraft finanzieren soll.
Kostenlose Beratung und Förderung
Beratungskosten für Pflegegrad 3 Eingestufte werden in der Regel von den zuständigen Pflegekassen übernommen. Solche Beratungsangebote beziehen sich u.a. auf die Verbesserung pflegerischer Versorgung oder das altersgerechte Wohnen. Auch die, in regelmäßigen Abständen, stattfindenden Beratungsbesuche von geschultem Personal (§ 37 Abs. 3 Pflegeversicherungsgesetz) werden übernommen. Auch das Nutzen von Pflegekursen wird seit 2017 von den Kassen kostenlos angeboten und zur Verfügung gestellt.
Betreuungs- und für Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können seit dem 01. Januar 2017 den, ebenfalls neuen vereinheitlichen ‚Entlastungsbeitrag‘ beanspruchen. Dieser ist für Entlastungs- und Betreuungsleistungen und liegt bei einer Höhe von 125 Euro im Monat. Früher lag dieser Satz regulär bei 104 Euro im Monat und bei Sonderfällen bei 208 Euro monatlich. Was bringt dieser Entlastungsbeitrag? Folgende Leistungen werden Betroffenen der Pflegegrad 3 durch den Entlastungsbetrag eröffnet:
– Teilnahme an einer Betreuungsgruppe leicht Bedürftiger, durch die sie geistig und körperlich aktiviert, motiviert, gefordert und gefördert werden.
– Anspruch auf einen Alltagsbegleiter, Besuchsdienst und Einkaufshilfe für Einkäufe, Spaziergänge und Gespräche
– Anspruch auf eine bezahlte Haushaltshilfe, die beim Sauberhalten der Wohnung, leichten Garten- und Flur-Arbeiten hilft
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen im Detail können in einem weiteren Artikel über die ‚zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen‘ nachgelesen werden.
Dieses Betreuungs- und Entlastungsgeld erlaubt zum Beispiel den Bedürftigen an einer Betreuungsgruppe teilzunehmen. Demenzkranke können geistig und körperlich gefördert werden. Ebenfalls die Möglichkeit Putzhilfen beziehungsweise Haushaltshilfen einzustellen und zu bezahlen.
Pflegestufe in Pflegegrad umwandeln
Die Pflegestufe 0 und 1 wurden in den Pflegegrad 2 umgewandelt. Körperlich Pflegebedürftige, die bisher die Pflegestufe 1 hatten, wurde automatisch in den Pflegegrad 2 übernommen. Demenzkranke ohne Pflegestufe 0 wurden ebenfalls automatisch dem Pflegegrad 2 zugeordnet. Alle Demenzkranken wurden zwei Pflegegrade über ihrer bisherigen Pflegestufe eingestuft. Generell wurde man beim Übergang in den nächst höheren Pflegegrad gesetzt. Demnach wurde aus Pflegestufe 2 der Pflegegrad 3.
Höherstufung beantragen
Pflegebedürftige Personen, die letztes Jahr schon eine anerkannte Pflegestufe hatten und aufgrund einer spürbaren Verschlechterung mehr Leistung benötigen, können bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen. Dafür können die Versicherten einen erneuten Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Gutachter entscheiden über den passenden Pflegegrad.
Pflegegrad 3 stationäre Pflege
Auch die stationäre Pflege mit Pflegegrad 3 ist möglich. Doch wie hoch dürfen die Heimkosten ausfallen und welche Pflegezuschüsse erhalten die Bedürftigen bei vollstationärem Aufenthalt?
Eingeschränkt Selbständige mit Pflegegrad 3 erhalten in der vollstationären Pflege Pflegegeld in Höhe von 1262 Euro monatlich. Auch hier ist ein Vergleich zum PSG I von vor 2017 hilfreich. So haben PS 2 Eingestufte einen Zuschuss von 1330 Euro im Monat erhalten und Demenzkranke der PS 1 haben 1064 monatlich für ihren vollstationären Aufenthalt ausgezahlt bekommen.
Neben den, durch die Pflegekasse ausgesprochenen Leistungen, hat sich zum 01. Januar 2017 auch der Eigenanteil der Betroffenen für den vollstationären Aufenthalt in einem Pflege-, Alten- und Wohnheim geändert. Der ‚einrichtungseinheitliche Eigenanteil‘ darf nicht mehr mit steigendem Pflegebedarf erhöht werden. Es ist ein einheitlicher Betrag für alle Bewohner zu erheben. Unterschiede zwischen den einzelnen Pflegeinrichtungen dürfen aber weiterhin bestehen. Demenzkranke erhielten keine Zahlungen für eine stationäre Versorgung. Aus diesem Grund sind diese Personen nach dem neuen System bessergestellt.
Ganz egal, welchen Pflegegrad eine pflegebedürftige Person hat, seit dem Jahre 2017 müssen alle einen Eigenanteil zum Pflegesatz dazuzahlen. Der pflegebedingte Eigenanteil ist für alle gleich hoch. Unterschiede gibt es nur in den Pflegeheimen, da jedes Heim andere Preise für die Pflege fordert.Darüber hinaus müssen die Bewohner auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung einrichtungseinheitlich übernehmen.
Vollstationärer Pflege bei Pflegegrad 3
Pflegebedürftigkeit | Leistungen seit 2015 | Pflegebedürftigkeit | Leistungen ab 2017 |
---|---|---|---|
In Pflegestufen | Max. Leistungen pro Monat in Euro | In Pflegegraden | Max. Leistungen pro Monat in Euro |
- | - | Pflegegrad 1 | Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich |
sog. "Pflegestufe 0" | 0 | Pflegegrad 2 | 770 |
Pflegestufe I | 1.064 | Pflegegrad 2 | 770 |
Pflegestufe I | 1.064 | Pflegegrad 3 | 1.262 |
Pflegestufe II | 1.330 | Pflegegrad 3 | 1.262 |
Pflegestufe II | 1.330 | Pflegegrad 4 | 1.775 |
Pflegestufe III | 1.612 | Pflegegrad 4 | 1.775 |
Pflegestufe III | 1.612 | Pflegegrad 5 | 2.005 |
Härtefall | 1.995 | Pflegegrad 5 | 2.005 |
Härtefall | 1.995 | Pflegegrad 5 | 2.005 |
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Die etwa 2,8 Millionen pflegebedürftigen mit der bisherigen Pflegestufen 1 oder „0“:
erhalten, wie bisher auf Grund des Bestandschutzes mindestens im gleichen Umfang ihre Leistungen. Dies ist im Gesetz geregelt und garantierte, dass auch bei der Umstellung des Pflegegrades niemand Nachteile hatte. Pflegebedürftige, die bis Ende 2016 schon eine bewilligte Pflegestufe hatten, mussten keinen neuen Antrag stellen und wurden auch nicht begutachtet. Die Überführung in den neuen Pflegegrad 2 mit den entsprechenden Leistungen erfolgte automatisch.
Pflegegrad 3 Haushaltshilfe
Neben einem ambulanten Dienst, kann seit Anfang 2015 auch eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3 zur Entlastung pflegender Angehöriger gebucht werden. Die Kosten dafür übernimmt teilweise die Pflegekasse. Man kann hier eine Haushaltshilfe, welche nur ein paar Stunden die Woche hilft oder eine 24 Stunden Haushaltshilfe unterscheiden.
Pflegegrad 3 wieviel Geld
Leistungen | Pflegegrad 3 |
---|---|
Pflegegeld | 545 EUR |
Pflegesachleistung, häusliche Pflege | 1.298 EUR |
Teilstationäre Pflege | 1.298 EUR |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 1.262 EUR |
Entlastungsbetrag | 125 EUR |
Kurzzeitpflege, pro anno | 1.612 EUR |
Verhinderungspflege, pro anno | 1.612 EUR |
zum Verbrauch bestimmte | 40 EUR |
Wohnumfeldverbesserung, | 4.000 EUR |
Wohngruppenzuschlag | 214 EUR |
Beratungseinsatz, pro Halbjahr | 23 EUR |
Alle hier gemachten Angaben, in Bezug auf Geld und Leistungen, gelten seit 2017 und haben sich in 2018, 2019, 2020 & 2021 bisher nicht geändert.
Fragen und Antworten
Kann Pflegegeld und Pflegesachleistung kombiniert werden (Kombileistung)?
Werden pflegebedürftige durch Angehörige und durch einen ambulanten Pflegedienst betreut, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden (Kombileistung). Die versicherten Personen erhalten das Pflegegeld dann allerdings nicht mehr in vollem Umfang. Es wird nur noch ein „anteiliges Pflegegeld“ gezahlt. Allgemein gilt, dass der Anspruch auf Pflegegeld um den Prozentsatz der nicht genutzten Sachleistungen verringert wird. Seit 2017 steht mehr Geld für eine professionelle Pflege zur Verfügung.
Wie verläuft die Überleitung von Pflegestufe zu Pflegegrad?
Prinzipiell wird jede Pflegestufe fortan in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Wie bereits erwähnt wurde der Pflegegrad dabei völlig neu geschaffen und bietet jetzt jenem Personenkreis, welcher vorab nicht aus Leistungen aus der Pflegekasse schöpfen konnten die Möglichkeit Hilfe zu beziehen.
Neu am Begutachtungsassessments (NBA) ist, dass jetzt auch nicht nur mehr körperliche Einschränkungen berücksichtigt werden, sondern auch kognitive. Viele weitere Informationen zum neuen Begutachtungsassessment finden Sie in unserem Beitrag zu den Pflegegraden.
Das Neue Begutachtungsassessment sowie die neuen Pflegegrade wurden im Zuge des PSG II zum 01.01.2017 neu eingeführt. Das Pflegestärkungsgesetz 3, das auch zum 01.01.2017 neu in Kraft getreten ist, soll bei der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes 2 im ländlichen Raum helfen. Zudem setzt es das Pflegegeld mit anderen Sozialleistungen etwas der Eingliederungshilfe in Verbindung.
Können mit dem neuen Pflegegrad 3 auch Pflegehilfsmittel bezogen werden?
Ab Pflegegrad 1 haben Betroffene das Recht, Pflegehilfsmittel beantragen zu können. Zu diesen Hilfsmitteln zählen etwa der Hausnotruf und dessen Installation aber auch die monatlichen Kosten die eine Pflegeperson von der Pflegekasse subventioniert erhalten. Aber auch Gebrauchsmittel können Pflegehilfsmittel sein. Pflegebedürftige erhalten im Monat 40 Euro pauschal. Hier erhalten alle Pflegegrade dieselbe Unterstützung.
Wieviel kostet eine Haushaltshilfe / Pflegekraft bei Pflegegrad 3?
Weitere Informationen zu den Kosten für eine Haushaltshilfe finden Sie auf unseren Seiten 24 Stunden Pflege kosten oder unserem Pflegegeldrechner.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema – Pflegegrad 3 – Geldleistungen und Vorassetzungen – haben, kontaktieren Sie uns gerne unter Telefon: 07275 / 9 88 66 8-0 oder nutzen unsere Kontaktseite mit allen Kontakt Möglichkeiten.