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Im Folgenden möchten wir Ihnen Informationen zu den erforderlichen Bedingungen für Pflegegrad 3 sowie den finanziellen Leistungen, die sich daraus ergeben, geben.

Pflegegrad 3 Geldleistungen & VoraussetzungenPflegegrad 3 Definition

Grundlage des neuen Pflegesozialgesetz (PSG II) ist auch das ‚Neue Begutachtungsassessment‘ (NBA), nach dem Antragsteller hinsichtlich ihres Pflegeanspruchs und der daraus resultierenden Leistung begutachtet werden. Begutachtet werden gesetzlich Versicherte vom ‚Medizinischen Dienst der Krankenversicherung‘ und privat Versicherte von MEDICPROOF.

Beide Antragsteller werden in sechs Bereichen hinsichtlich ihrer eingeschränkten Selbständigkeit, mittels eines Punktesystems bewertet. Der 3. Grad der Pflege ergibt sich bei Punktwerten zwischen 47,5 und 70 Punkten. Der Antragsteller ist in seiner Selbständigkeit somit ’schwer beeinträchtigt‘. Diese Regelung betrifft dabei nicht nur Neuantragsteller, sondern auch jene, die vor dem 31.12.2016 einen Antrag auf Pflegeleistung gestellt haben. Eine automatische Überführung in den 3. Grad der Pflege betrifft dabei alle Demenzkranke und Menschen, die in der PG 1 angesiedelt waren. Dies wird von den entsprechend zuständigen Pflegekassen durchgeführt. Es findet dabei ein Erhalt oder eine Besserung der Pflegeleistungen statt; nicht aber eine Wegnahme bestehender Leistungen.

Das neue Begutachtungsassesment

Ein Begutachtungspunkt ist die Mobilität, bei der untersucht wird, inwiefern sich der Pflegebedürftige selbstständig bewegen kann und ob er seine Körperhaltung ändern kann.

Des Weiteren werden kognitive und kommunikative Fähigkeiten begutachtet, also ob sich der Antragsteller örtlich und zeitlich orientieren kann. Ein weiterer Punkt bei der Begutachtung ist das Verhalten und die Psyche. Es wird kontrolliert, wie oft der Betroffene Hilfe aufgrund von seelischen Problemen benötigt. Weitere Begutachtungspunkte für den Pflegegrad 3 sind die Selbstversorgung und die Bewältigung und der selbstständige Umgang mit Krankheiten und Therapien. Kontrolliert wird auch, ob der Begutachtete seinen Tagesablauf planen kann und ob er seine oder Kontakte pflegen kann.

Für jeden der sechs Begutachtungspunkte vergibt der Begutachter verschieden hohe Punkte. Die Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad. Somit können sich Angehörige und Pflegebedürftige mit einem entsprechenden Pflegegradrechner hervorragend auf die Begutachtung vorbereiten und den voraussichtlichen Pflegegrad vorab ermitteln.

Alle Pflegegrade & Punktezahlen im Überblick

Pflegegrad 1 : 12,5 – <27 Punkte
Pflegegrad 2 : 27 – <47,5 Punkte
Pflegegrad 3 : 47,5 – <70 Punkte
Pflegegrad 4 : 70 – < 90 Punkte
Pflegegrad 5 : 90 – 100 Punkte

Pflegegrad 3 Voraussetzungen

Erste Voraussetzung in Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, ist die Antragstellung bei der entsprechenden Pflegekasse. Dann entscheiden die Gutachter der MDK oder des MEDICPROOF über die Eingeschränktheit der Selbständigkeit der antragstellenden Person. Grundlage hierfür ist das bereits erwähnte NBA und das daraus resultierende Punktesystem.

Ausschlaggebend für die Vergabe eines Pflegegrades ist also die Beurteilung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse, kurz MDK oder des MEDICPROOF. Dieser erstellt sein Gutachten auf Basis des Begutachtungsassessments (NBA). Der NBA ist eine Art Katalog der Anhand gewisser Kriterien die Pflegebedürftigkeit einstufen kann.

Dabei prüft das Begutachtungsassessment die Selbständigkeit des Betroffenen und stuft diese in eine der 6 Kategorien ein. Es werden in jeder Kategorie Punkte vergeben. Diese werden zuletzt zusammengezählt und eine Gesamtzahl ermittelt. Die individuelle Pflegebedürftigkeit wird dann als Summe festgehalten. Dabei liegt die Bewertungsskala zwischen 0 und 100 Punkten. Die Höhe der Punkte drückt das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit aus.

Pflegegrad 3 Leistungen

Viele Menschen und Betroffene fragen sich, welche Leistungen mit Pflegegrad 3 verbunden sind und wie viel Geld sie erhalten. Es ist wichtig für Betroffene und ihre Angehörigen zu wissen, wie sie abgesichert, versorgt und gepflegt werden können. Bei Seniocare24 bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über alle relevanten Informationen, Zahlen, Daten und Fakten zu den Leistungen und Zahlungen im Zusammenhang mit Pflegegrad 3. Generell kann man sagen, dass seit 2017 jeder pflegebedürftige Mensch besser gestellt ist und somit mehr Unterstützung erhält.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Die Pflegesachleistung ist eine Leistung nach § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch. Bei Pflegegrad 3 werden die Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege meist durch Freunde oder Familienangehörige versorgt. Welche Sachleistungen werden bewilligt, wenn die Pflege von einem professionellen Pflegedienst übernommen wird?

Grundsätzlich erhalten versicherte und Pflegebedürftige Geld- und Sachleistungen, werden sie von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Welche Leistungen, das im Detail sind, soll im Folgenden vorgestellt werden:

Pflegegrad 3 Pflegegeld

Versicherte Betroffene, die Pflegegrad 3 attestiert bekommen, erhalten einen Pflegezuschuss von monatlich 545 Euro, wenn diese von Angehörigen und Freunden gepflegt werden. Um einen Vergleich der Verbesserungen des neuen Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) hervorzuheben, sei erwähnt, das bislang Bedürftige der Pflegestufe 2 (im Folgenden PS) 458 Euro erhielten und Demenzkranke der PS 1 lediglich 316 Euro monatliches Pflegegeld.

Pflegegrad 3 Pflegesachleistungen

Wird die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, werden Pflegeleistungen in Höhe von 1298 Euro im Monat ausgezahlt, werden betroffene für eine Pflegegrad 3 begutachtet. Auch hier darf ein vergleich zum vorherigen Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) nicht fehlen: PS 2 Betroffene haben demnach 1144 Euro monatlich an Sachleistungen erhalten. Demenzkranke der Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) hingegen nur monatlich 689 Euro.

Pflegegrad 3 Geldleistungen auf einen Blick

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

Sollte eine Verhinderung der Pflege aufgrund von Krankheit, Ausfall oder Urlaub der ambulanten Pflege sowie auch bei pflegenden Freunden und Familienangehörigen auftreten, können für vier Wochen im laufenden Kalenderjahr Betroffene der Pflegegrad 3 einen Zuschuss bis zu 1612 Euro beantragen. Diese Art der Pflege nennt man Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege. Um diesen Verhinderungszuschuss zu beantragen und bewilligt zu bekommen, gelten folgende Bestimmungen:

  • Wurde im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege (s.o.) des betroffenen, selbständig Eingeschränkten beantragt, kann der Pflegebeitrag auf maximal sechs Wochen und 2418 Euro ausgedehnt werden.
  • Übernimmt eine Verhinderungspflege die Pflege- und Dienstleistungen für einen pflegebedürftig Betroffenen mit Pflegegrad 3, so erhält dieser bis zu 6 Wochen im laufenden Kalenderjahr Anspruch auf die Hälfte seines Pflegegeldes. Das entspricht einer Höhe von 272,50 Euro monatlich.

 

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3

Was gibt es zu beachten?

Bedarf ein eingeschränkt bedürftiger mit Pflegegrad 3, aufgrund eines Krankenhausaufenthalts, kurzzeitig professionelle Pflege, z.B. in Form eines Aufenthalts in einem Heim zur Pflege, so bezahlen auch hier die Pflegekassen einen Zuschuss. Dieser liegt bei maximal 1612 Euro für insgesamt 28 Tage im Jahr. Was gilbt es zusätzlich noch bei Pflegegrad 3  und der Kurzzeitpflege zu beachten?

Der Zuschuss auf Kurzzeitpflege kann bis auf 3224 Euro ausgedehnt werden, so fern der Betroffene im laufenden Kalenderjahr keine ‚Verhinderungspflege‘ (s.u.) durch Krankheit oder Urlaub bedingten Ausfall der pflegenden Angehörigen oder Freunde, gestellt hat. Ebenfalls kann der Zeitraum dann von 28 auf 56 Tage angehoben werden. Gleichzeitig erhalten die Betroffenen während der achtwöchigen Kurzzeitpflege einen Anspruch auf die Hälfte ihres Pflegegeldes, in Höhe von 272,50 Euro.

Ab Pflegegrad 2 können Sie Kurzzeitpflege beantragen

Auch Leistungen der sogenannten Verhinderungspflege (Ersatzpflege) können mit dem Pflegegrad 1 noch nicht in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege wurde vom Gesetzgeber klar geregelt. Sie wird für Pflegebedürftige bestimmt, die einer intensiven Pflege bedürfen. Dieser Umstand gilt aber nicht für Betroffene mit dem neuen Pflegegrad. Beim Pflegegrad I wird der Pflegeperson noch kein ambulantes Pflegegeld gewährt. Die Verhinderungspflege bezieht sich auf maximal 50% des ambulanten Pflegegeldes. Somit ist die Regelung auch rein rechnerisch begründet.

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