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Im Folgenden möchten wir Ihnen Informationen zu den erforderlichen Bedingungen für Pflegegrad 3 sowie den finanziellen Leistungen, die sich daraus ergeben, geben.

Pflegegrad 3 – Alles was Sie wissen müssen

Als mittlere Stufe von fünf Einstufungen bezeichnet der Pflegegrad 3 laut Definition eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Personen, die aufgrund des Alters, wegen eines Unfalls oder einer anderen Behinderung ihren Alltag nicht selbst meistern können, können auf Antrag bei der zuständigen Behörde den dritten Pflegegrad erhalten. Doch wie genau beantragt man den Pflegegrad 3 und welche sachlichen, pflegerischen und geldmäßigen Leistungen kann man mit diesem Pflegegrad erhalten?

Pflegegrad 3 Geldleistungen & VoraussetzungenPflegegrad 3 Definition

Grundlage des neuen Pflegesozialgesetz (PSG II) ist auch das ‚Neue Begutachtungsassessment‘ (NBA), nach dem Antragsteller hinsichtlich ihres Pflegeanspruchs und der daraus resultierenden Leistung begutachtet werden. Begutachtet werden gesetzlich Versicherte vom ‚Medizinischen Dienst der Krankenversicherung‘ und privat Versicherte von MEDICPROOF.
Beide Antragsteller werden in sechs Bereichen hinsichtlich ihrer eingeschränkten Selbständigkeit, mittels eines Punktesystems bewertet. Der 3. Grad der Pflege ergibt sich bei Punktwerten zwischen 47,5 und 70 Punkten. Der Antragsteller ist in seiner Selbständigkeit somit ’schwer beeinträchtigt‘. Diese Regelung betrifft dabei nicht nur Neuantragsteller, sondern auch jene, die vor dem 31.12.2016 einen Antrag auf Pflegeleistung gestellt haben. Eine automatische Überführung in den 3. Grad der Pflege betrifft dabei alle Demenzkranke und Menschen, die in der PG 1 angesiedelt waren. Dies wird von den entsprechend zuständigen Pflegekassen durchgeführt. Es findet dabei ein Erhalt oder eine Besserung der Pflegeleistungen statt; nicht aber eine Wegnahme bestehender Leistungen.

Was versteht man unter Pflegegrad 3 eigentlich?

Wird eine Person mit der Pflegestufe 3 eingeordnet, so geht man davon aus, dass bei dieser Person eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit vorliegt. Im Vergleich dazu besagt die Pflegestufe 2, dass die Betroffenen „erheblich beeinträchtigt“ sind. Um die Bedürftigkeit zu überprüfen und um die Einordnung der Pflegestufe durchzuführen, wird die betroffene Person von einem fachkundigen Mitarbeiter des medizinischen Dienstes der Krankenkasse (kurz MDK) besucht. Der Experte prüft dann, inwieweit die Selbständigkeit der betroffenen Person tatsächlich eingeschränkt ist.

Wie und was wird geprüft?

Bestand die Prüfung früher auf dem zeitlichen Aufwand, den Pfleger zur Betreuung der Person aufbringen mussten, legt man bei der Begutachtung heute Wert auf die Selbstständigkeit der betroffenen Personen. Der Prüfer muss feststellen, wie selbstständig die Person noch leben kann, welche Aufgaben selbst bewältigt werden können und welche nicht mehr. In den räumlichen Begebenheiten, in denen die Person lebt, wird geprüft, ob man selbst noch der täglichen körperlichen Hygiene nachgehen kann, ob selbst gekocht werden oder andere Aktivitäten des Alltags selbstständig bewerkstelligt werden können. Der fachkundige Mitarbeiter des MDKs muss anhand einer Checkliste feststellen, in wie weit der Alltag der Person beeinträchtigt ist. In einem Pflegegutachten können dazu Punkte verteilt werden. Erreicht der Antragsteller mindestens 47,5 und höchstens 70 Punkte in diesem Gutachten, so wird die Person in den dritten Pflegegrad eingestuft.

Welche Kriterien werden durch den Experten begutachtet?

Im Pflegegutachten werden spezielle Punkte berücksichtigt, die mittels eines Punktesystems ausgewertet werden. Jedes der folgenden 6 Module umfasst bis zu 16 Kritikpunkte, die von den Prüfern kritisch begutachtet werden. Nach dieser Überprüfung vergibt der Gutachter eine Punktzahl, die miteinander addiert werden und letztendlich ein Endergebnis erzielen. Anhand dieser Punktzahl kann sich ein Pflegegrad der Stufe 3 ergeben.

1. Mobilität

In diesem Aspekt wird nicht nur begutachtet, wie der Betroffene sich in seinem häuslichen Umfeld fortbewegen kann, sondern auch, ob die Personen noch Treppensteigen kann, aufrecht sitzt, sich im Bett alleine umdrehen kann und sich allgemein halten kann.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

In wie weit kann die antragstellende Person seinen Willen äußern, sich an Gesprächen beteiligen, Entscheidungen treffen und Risiken abwägen? Auch wird hier darauf geachtet, ob sich die Person zeitlich und räumlich orientieren kann.

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Muss der Betroffene aufgrund psychischer Probleme regelmäßig einen Therapeuten oder Arzt aufsuchen? Zeigt die Person aggressives oder ängstliches Verhalten? Treten Wahnvorstellungen auf oder zerstört die Person wahllos Gegenstände?

4. Selbstversorgung

Dieser Punkt spielt die wichtigste Rolle in der Beurteilung der potentiell pflegebedürftigen Person: Kann die Person noch die tägliche Körperhygiene selbstständig durchführen? Kann sie sich Speisen alleine zubereiten und wichtige Aspekte des Alltags selbstständig übernehmen?

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Bestehen gesundheitliche Einschränkungen, die regelmäßige Therapien oder Behandlungen bedürfen? Kann die Person zum Beispiel eigenständig Verbandswechsel durchführen oder sich selbst den Blutzuckerspiegel messen?

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Wie sieht es mit der Gestaltung des Alltags aus. Pflegt die Person soziale Kontakte? Kann sich die Person im Alltag gut selbst beschäftigen oder wirkt sie vereinsamt? Wie plant die Person ihren täglichen Ablauf?

Es kann nützlich sein, sich im Vorfeld bereits Gedanken über das Befinden zu machen um bei der Begutachtung möglichst korrekte Angaben machen zu können. Ein Pflegetagebuch, dass im Vorfeld geführt wird, kann dem Prüfer bei der Begutachtung helfen und Schwierigkeiten im Alltag aufzeigen. Oft vergessen die Betroffenen in der Aufregung um die Prüfung einige Dinge, die sie im Alltag nicht mehr selbstständig durchführen können.
Ist bereits ein Vollmachtsnehmer für die Person bestimmt, die den Pflegegrad beantragt, so sollte diese nach Möglichkeit bei der Begutachtung ebenfalls anwesend sein um Fragen beantworten zu können.

Das neue Begutachtungsassesment

Ein Begutachtungspunkt ist die Mobilität, bei der untersucht wird, inwiefern sich der Pflegebedürftige selbstständig bewegen kann und ob er seine Körperhaltung ändern kann.

Des Weiteren werden kognitive und kommunikative Fähigkeiten begutachtet, also ob sich der Antragsteller örtlich und zeitlich orientieren kann. Ein weiterer Punkt bei der Begutachtung ist das Verhalten und die Psyche. Es wird kontrolliert, wie oft der Betroffene Hilfe aufgrund von seelischen Problemen benötigt. Weitere Begutachtungspunkte für den Pflegegrad 3 sind die Selbstversorgung und die Bewältigung und der selbstständige Umgang mit Krankheiten und Therapien. Kontrolliert wird auch, ob der Begutachtete seinen Tagesablauf planen kann und ob er seine oder Kontakte pflegen kann.

Für jeden der sechs Begutachtungspunkte vergibt der Begutachter verschieden hohe Punkte. Die Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad. Somit können sich Angehörige und Pflegebedürftige mit einem entsprechenden Pflegegradrechner hervorragend auf die Begutachtung vorbereiten und den voraussichtlichen Pflegegrad vorab ermitteln.

Alle Pflegegrade & Punktezahlen im Überblick

Pflegegrad 1 : 12,5 – <27 Punkte
Pflegegrad 2 : 27 – <47,5 Punkte
Pflegegrad 3 : 47,5 – <70 Punkte
Pflegegrad 4 : 70 – < 90 Punkte
Pflegegrad 5 : 90 – 100 Punkte

Pflegegrad 3 Voraussetzungen

Erste Voraussetzung in Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, ist die Antragstellung bei der entsprechenden Pflegekasse. Dann entscheiden die Gutachter der MDK oder des MEDICPROOF über die Eingeschränktheit der Selbständigkeit der antragstellenden Person. Grundlage hierfür ist das bereits erwähnte NBA und das daraus resultierende Punktesystem.

Ausschlaggebend für die Vergabe eines Pflegegrades ist also die Beurteilung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse, kurz MDK oder des MEDICPROOF. Dieser erstellt sein Gutachten auf Basis des Begutachtungsassessments (NBA). Der NBA ist eine Art Katalog der Anhand gewisser Kriterien die Pflegebedürftigkeit einstufen kann.

Dabei prüft das Begutachtungsassessment die Selbständigkeit des Betroffenen und stuft diese in eine der 6 Kategorien ein. Es werden in jeder Kategorie Punkte vergeben. Diese werden zuletzt zusammengezählt und eine Gesamtzahl ermittelt. Die individuelle Pflegebedürftigkeit wird dann als Summe festgehalten. Dabei liegt die Bewertungsskala zwischen 0 und 100 Punkten. Die Höhe der Punkte drückt das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit aus.

Welche Leistungen können bei Pflegegrad 3 in Anspruch genommen werden?

Wenn der dritte Pflegegrad nachgewiesen werden kann, bedeutet dies, dass die zu pflegende Person bereits in vielen Bereichen des Alltags nicht mehr selbstständig agieren kann und auf Pflege angewiesen ist. Um die Pflege dieser Person gewährleisten zu können, werden neben der Pflegegrad 3 Geldleistung noch andere Leistungen gewährt, die die betroffene Person erhalten kann.

Pflegegrad 3 Leistungen

Viele Menschen und Betroffene fragen sich, welche Leistungen mit Pflegegrad 3 verbunden sind und wie viel Geld sie erhalten. Es ist wichtig für Betroffene und ihre Angehörigen zu wissen, wie sie abgesichert, versorgt und gepflegt werden können. Bei Seniocare24 bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über alle relevanten Informationen, Zahlen, Daten und Fakten zu den Leistungen und Zahlungen im Zusammenhang mit Pflegegrad 3. Generell kann man sagen, dass seit 2017 jeder pflegebedürftige Mensch besser gestellt ist und somit mehr Unterstützung erhält.

 

Pflegegrad 3 Pflegegeld

Wurde bei einer Person der dritte Pflegegrad festgestellt, kann diese über die Krankenkasse Pflegegeld in Höhe von 573 Euro in Anspruch nehmen. Mit diesem Geld soll gewährleistet werden, dass die pflegebedürftigen Person die Möglichkeit überlassen werden, in den heimischen vier Wänden gepflegt zu werden. Die Antragsteller können mit diesem Geld nach eigenem Ermessen haushalten. Mit dem Geld sollen pflegebedürftige Personen die persönliche Pflege in den eigenen vier Wänden organisieren und die Leistungen damit bezahlen können.Für die anfallenden Kosten muss kein Kostennachweis erbracht werden. Allerdings verpflichten sich die Empfänger des Pflegegeldes, einmal halbjährlich eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung kann auch nützlich sein, um wichtige Fragen rund um die Betreuung und Pflege zu klären. Werden Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, wie zum Beispiel die hauswirtschaftliche Versorgung oder die häusliche Pflege, die von einem professionellen Pflegedienst durchgeführt wird, verringert sich das Pflegegeld.

Pflegegrad 3 Entlastungsbeitrag

Personen mit dritten Pflegegrad haben ebenfalls Anspruch auf den Entlastungsbeitrag, der aktuell in Höhe von monatlich 125 Euro ausgezahlt wird. Dieser Betrag kann für unterschiedliche Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Reinigung der Wohnung, kreative Angebote oder Unterstützung bei sozialen Kontakten genutzt werden.

Die 125 Euro können aber auch genutzt werden, um eine Haushaltshilfe einzustellen, die stundenweise im Haushalt der bedürftigen Person hilft.

Pflegegrad 3 Pflegesachleistungen

Wer den Alltag nicht mehr alleine bewältigen kann und Hilfe bei der täglichen Körperpflege, im Haushalt oder bei Einkäufen benötigt, kann beim dritten Pflegegrad Pflegesachleistungen in Höhe von 1432 Euro in Anspruch nehmen, wenn die Dienstleistungen von professionellen Pflegediensten in Anspruch genommen werden. Die Pflegedienste rechnen ihre Leistungen in diesem Fall direkt mit den Pflegekassen ab. Nimmt ein Bedürftiger Pflegesachleistungen in Anspruch, verringert sich der Anspruch auf das Pflegegeld anteilig.

Pflegegrad 3 Kombinationsleistung

Wird die zu pflegende Person sowohl von einem Angehörigen und einem professionellen Pflegedienst gleichermaßen betreut, kann man auch eine Kombination auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Je mehr Pflegesachleistungen genutzt werden, umso geringer fällt das Pflegegeld in diesem Fall aus.

Wird der Betrag für Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt, kann die restliche Summe für Betreuungs – und Entlastungsleistungen genutzt werden. Bis zu 40% können übertragen werden.

Pflegegrad 3 Verhinderungspflege

Ist eine Angehörige, die die Pflege der Person übernommen hat, kurzzeitig verhindert, zum Beispiel krank oder im Urlaub, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Bis zu 42 Tage, beziehungsweise 6 Wochen können so überbrückt werden. Die Verhinderungspflege kann sowohl von anderen Privatleuten oder aber durch einen Pflegedienst übernommen werden. Bei Pflegegrad 3 stehen den Betroffenen bis zu 1612 Euro zur Verfügung, um die ersatzweise Betreuung im häuslichen Rahmen zu organisieren.

Pflegegrad 3 Kurzzeitpflege

Wird eine Person in der Regel zuhause betreut, muss aber für einen kurzen Zeitraum in eine stationäre Einrichtung, so kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Bis zu 56 Tage/8 Wochen pro Jahr kann dies als Alternative zur häuslichen Pflege genutzt werden. Dafür stehen den Betroffenen mit dem dritten Pflegegrad 1774 Euro zur Verfügung. Wird diese Summe nicht genutzt, können die Gelder ebenfalls in die Verhinderungspflege fließen.

Pflegegrad 3 Tagespflege und Nachtpflege

Bei dieser Form der Pflege verbringt die zu betreuende Person einige Stunden in teilstationärer Betreuung. Das bedeutet, dass sich die Person tagsüber oder nachts in einer stationären Einrichtung befinden kann. 1298 Euro stehen bei der dritten Pflegestufe dafür zur Verfügung.

Pflegegrad 3 Pflegehilfsmittel

Zu den Pflegegrad 3 Geldleistungen gehört auch die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln. Zu diesen Pflegehilfsmitteln können sowohl technische Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Pflegebett, Einstieghilfe, Waschwagen, etc oder auch Verbrauchsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe sein. Hierfür können bis zu 40 Euro genutzt werden.

Pflegegrad 3 Hausnotruf

Ebenfalls zu den technischen Hilfsmitteln gehört der Hausnotruf, der von verschiedenen Pflegedienstleistern angeboten wird. Der Hausnotruf wird anteilig von den zuständigen Kassen bezahlt. Wichtig für die Kostenübernahme sind hier die häuslichen Voraussetzungen. Lebt eine pflegebedürftige Person alleine und kann in einem Notfall nicht eigenständig das Telefon erreichen, zahlen die Pflegekassen bis zu 25,50 Euro pro Monat für den Hausnotruf. Es ist jedoch wichtig, dass das Notrufsystem von den Kassen anerkannt wird. Bei der halbjährlichen Beratung kann die Fachkraft helfen, den passenden Hausnotruf, der mittels Knopfdruck an einer Kette oder einem Armband ausgelöst wird, zu finden.

Pflegegrad 3 Zuschüsse für Wohnraumanpassung

Wenn Menschen im Alter immer mehr an Mobilität verlieren und so zum Beispiel nicht mehr die zweite Etage in der bekannten Wohnung erreichen können, fürchten sie, in ein Pflegeheim umziehen zu müssen. Damit die Personen in ihrem bekannten Zuhause bleiben können, wird den Pflegebedürftigen ein Zuschuss zur Wohnraumanpassung gewährt. Bis zu 4000 Euro können Bedürftige erhalten, um damit ihre Wohnung seniorengerecht/behindertengerecht umzubauen. Mit dieser Summe kann zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers mit einer ebenerdigen Dusche teilfinanziert werden. Betroffene sollten sich jedoch schon vor den Umbaumaßnahmen mit der zuständigen Kasse in Verbindung setzen und die Anforderungen für die Übernahme von Kosten erfragen.

Pflegegrad 3 Stationäre Pflege

Wer in der häuslichen Umgebung auch mit der Hilfe Angehöriger nicht mehr zurecht kommt und sich für einen Umzug in ein Pflegeheim entscheidet, kann mit Pflegegrad 3 einen Teil der dafür entstehenden Kosten finanzieren. Mit 1262 Euro im Monat können die Kosten für den Aufenthalt in der stationären Pflege nicht gedeckt werden, sodass dieser Betrag lediglich als Zuschuss genutzt werden kann.

Diese Leistungen stehen ebenfalls bei Pflegegrad 3 zur Verfügung
Es gehören nicht nur Pflegegrad 3 Geldleistungen im Vordergrund, wenn es um die Betreuung und Pflege der bedürftigen Personen geht. Unterstützend werden auch weitere Leistungen angeboten, die man als pflegebedürftige Person, oder aber als pflegender Angehöriger nutzen sollte.

Pflegegrad 3 Pflegeberatung

Als pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf eine halbjährliche Beratung, in der nicht nur der aktuelle Stand der Bedürftigkeit, sondern auch Fragen rund um Leistungen und Angeboten beantwortet werden können. Während der Beratung werden auch die häuslichen Begebenheiten begutachtet und Hilfsmöglichkeiten aufgezeigt.

Pflegegrad 3 Pflegekurs für pflegende Angehörige

Wer einer Person im Alltag unterstützt und ihr bei der Körperpflege oder im Haushalt hilft, kann über den Pflegegrad der zu betreuenden Person kostenfrei einen Pflegekurs besuchen. Dieser wird von unterschiedlichen Dienstleistern angeboten, dauert in der Regel circa 3 Stunden und kann mittlerweile auch online durchgeführt werden.

Pflegegrad 3 Pflegeunterstützungsgeld

Wer sich als Angehöriger akut um die Pflege einer zu betreuenden Person kümmern muss, kann das Pflegeunterstützungsgeld beantragen, dass den Lohnausfall von berufstätigen, pflegenden Angehörigen ausgleichen soll. Müssen pflegende Angehörige kurzfristig die Pflege übernehmen und können daher nicht zur Arbeit erscheinen, können bis zu zehn Arbeitstage durch diese finanzielle Stütze ausgeglichen werden.

Pflegegrad 3 Wohngruppenzuschuss

Lebt die pflegebedürftige Person in einer Wohngruppe, können zusätzlich zum Pflegegeld noch 215 Euro im Monat beansprucht werden. Diese Summe ist für alle Pflegebedürftigen sämtlicher Pflegegerade gleich.

Pflegegrad 3 Digitale Pflegeanwendungen

Mittlerweile werden von unterschiedlichen Anbietern digitale Angebote für Pflegebedürftige erstellt, die zum Beispiel in Form von Apps auf dem Smartphone oder einem Seniorentablett in Anspruch genommen werden können. Wenn eine digitale Anwendung ihre Wirksamkeit nachweisen kann, so kann sie von den Pflegekassen mit einem monatlichen Beitrag von 50 Euro bezuschusst werden.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Die Pflegesachleistung ist eine Leistung nach § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch. Bei Pflegegrad 3 werden die Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege meist durch Freunde oder Familienangehörige versorgt. Welche Sachleistungen werden bewilligt, wenn die Pflege von einem professionellen Pflegedienst übernommen wird?

Grundsätzlich erhalten versicherte und Pflegebedürftige Geld- und Sachleistungen, werden sie von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Welche Leistungen, das im Detail sind, soll im Folgenden vorgestellt werden:

Pflegegrad 3 Pflegegeld

Versicherte Betroffene, die Pflegegrad 3 attestiert bekommen, erhalten einen Pflegezuschuss von monatlich 545 Euro, wenn diese von Angehörigen und Freunden gepflegt werden. Um einen Vergleich der Verbesserungen des neuen Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) hervorzuheben, sei erwähnt, das bislang Bedürftige der Pflegestufe 2 (im Folgenden PS) 458 Euro erhielten und Demenzkranke der PS 1 lediglich 316 Euro monatliches Pflegegeld.

Pflegegrad 3 Pflegesachleistungen

Wird die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, werden Pflegeleistungen in Höhe von 1298 Euro im Monat ausgezahlt, werden betroffene für eine Pflegegrad 3 begutachtet. Auch hier darf ein vergleich zum vorherigen Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) nicht fehlen: PS 2 Betroffene haben demnach 1144 Euro monatlich an Sachleistungen erhalten. Demenzkranke der Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) hingegen nur monatlich 689 Euro.

Tipps für Bedürftige und pflegende Angehörige

Einen Pflegegrad zu beantragen steht jedem Bürger zu, der in seinem Alltag aufgrund des Alters, wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung beeinträchtigt ist. Mit der Einstufung in den Pflegegrad können Leistungen in Anspruch genommen werden. Daher ist es enorm wichtig, bei der Beurteilung durch eine Fachkraft offen und ehrlich zu sein und seine Handicaps aufzuzeigen. Viele Betroffene geben sich selbstbewusst und möchten ihre Schwächen nicht zugeben. Dies verhindert die korrekte Einstufung durch die Fachleute.
Wichtig ist auch, die regelmäßige Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese ist verpflichtend, hilft den Betroffenen aber in unterschiedlicher Form. Zum einigen zeigen die Berater Hilfsmöglichkeiten auf, die durch die Leistungen in Anspruch genommen werden können, andererseits zeigen die Experten erst einmal die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten auf, auf die die Pflegebedürftigen Anspruch haben. Ebenfalls helfen die Berater beim ausfüllen von Formularen und Anträgen und wissen dabei genau, worauf es ankommt.

Pflegegrad 3 Geldleistungen auf einen Blick

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

Sollte eine Verhinderung der Pflege aufgrund von Krankheit, Ausfall oder Urlaub der ambulanten Pflege sowie auch bei pflegenden Freunden und Familienangehörigen auftreten, können für vier Wochen im laufenden Kalenderjahr Betroffene der Pflegegrad 3 einen Zuschuss bis zu 1612 Euro beantragen. Diese Art der Pflege nennt man Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege. Um diesen Verhinderungszuschuss zu beantragen und bewilligt zu bekommen, gelten folgende Bestimmungen:

  • Wurde im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege (s.o.) des betroffenen, selbständig Eingeschränkten beantragt, kann der Pflegebeitrag auf maximal sechs Wochen und 2418 Euro ausgedehnt werden.
  • Übernimmt eine Verhinderungspflege die Pflege- und Dienstleistungen für einen pflegebedürftig Betroffenen mit Pflegegrad 3, so erhält dieser bis zu 6 Wochen im laufenden Kalenderjahr Anspruch auf die Hälfte seines Pflegegeldes. Das entspricht einer Höhe von 272,50 Euro monatlich.

 

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3

Was gibt es zu beachten?

Bedarf ein eingeschränkt bedürftiger mit Pflegegrad 3, aufgrund eines Krankenhausaufenthalts, kurzzeitig professionelle Pflege, z.B. in Form eines Aufenthalts in einem Heim zur Pflege, so bezahlen auch hier die Pflegekassen einen Zuschuss. Dieser liegt bei maximal 1612 Euro für insgesamt 28 Tage im Jahr. Was gilbt es zusätzlich noch bei Pflegegrad 3  und der Kurzzeitpflege zu beachten?

Der Zuschuss auf Kurzzeitpflege kann bis auf 3224 Euro ausgedehnt werden, so fern der Betroffene im laufenden Kalenderjahr keine ‚Verhinderungspflege‘ (s.u.) durch Krankheit oder Urlaub bedingten Ausfall der pflegenden Angehörigen oder Freunde, gestellt hat. Ebenfalls kann der Zeitraum dann von 28 auf 56 Tage angehoben werden. Gleichzeitig erhalten die Betroffenen während der achtwöchigen Kurzzeitpflege einen Anspruch auf die Hälfte ihres Pflegegeldes, in Höhe von 272,50 Euro.

Ab Pflegegrad 2 können Sie Kurzzeitpflege beantragen

Auch Leistungen der sogenannten Verhinderungspflege (Ersatzpflege) können mit dem Pflegegrad 1 noch nicht in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege wurde vom Gesetzgeber klar geregelt. Sie wird für Pflegebedürftige bestimmt, die einer intensiven Pflege bedürfen. Dieser Umstand gilt aber nicht für Betroffene mit dem neuen Pflegegrad. Beim Pflegegrad I wird der Pflegeperson noch kein ambulantes Pflegegeld gewährt. Die Verhinderungspflege bezieht sich auf maximal 50% des ambulanten Pflegegeldes. Somit ist die Regelung auch rein rechnerisch begründet.

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