Pflegegrad 4 Voraussetzungen & Geldleistungen
Seit dem 01.01.2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten und bietet vielfältige Verbesserungen für den Pflegebedürftigen. Viele Leistungen wurden erweitert oder angehoben. Das neue Gesetz legt ebenso ein großes Augenmerk auf die zahlreichen pflegenden Angehörigen, die nun besser unterstützt und begleitet werden.
Vor dem Pflegestärkungsgesetz gab es drei Pflegestufen. Seit dem Januar 2017 ist dieses nun in 5 Pflegegrade geändert worden. Dies ermöglicht eine passgenauere Einstufung des Pflegebedürftigen. Die Leistungen der einzelnen Pflegegrade wurden erhöht, sodass eine bessere Versorgung gewährleistet werden kann.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Die Pflegebedürftigen, die unter einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ leiden, werden in den Pflegegrad 4 eingestuft und erhalten Leistungen von der Pflegekasse. Diese Leistungen können in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgen.
Die Pflegebedürftigen, die vor der Gesetzesänderung in eine niedrigere Pflegestufe eingestuft waren, sind nun meist eine Stufe im Pflegegrad höher eingestuft worden.
Doch was genau hat sich geändert? Welche Voraussetzungen sind für die jeweiligen Pflegestufen zu erfüllen und welche Geldleistungen ergeben sich aus diesen. Wir, klären Sie über den Pflegegrad 4 auf.
Wir bieten Ihnen fachkundiges und geschultes Auslandspersonal, die diesen Pflege- und Betrauungsleistungen gewissenhaft und mit Sorgfalt und Liebe nachkommen.
Inhaltsangabe
- Pflegegrad 4 Voraussetzungen & Geldleistungen
- Pflegegrad 4 Definition
- Pflegegrad 4 beantragen
- Pflegegrad 4 Leistungen
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen
- Monatliche Leistungen auf einen Blick
- Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4
- Pflegegrad 4 Kurzzeitpflege
- Pflegegrad 4 Zusatzleistungen
- Höherstufung beantragen
- Kombinationsleistungen
- Pflegegrad 4 – Die stationäre Pflege
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
- Pflegegrad 4 Geldleistung 2021
- Fragen und Antworten
- Informationen zu den Pflegegraden 1 – 5 finden Sie hier:
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Pflegegrad 4 Definition
Grundlage des neuen Pflegesozialgesetz (PSG II) ist auch das ‚Neue Begutachtungsassessment‘ (NBA), nach dem Antragsteller hinsichtlich ihres Pflegeanspruchs und der daraus resultierenden Leistung begutachtet werden. Begutachtet werden gesetzlich Versicherte vom MDK ‚Medizinischen Dienst der Krankenversicherung‘ und privat Versicherte von MEDICPROOF.
Bei Beiden begutachtenden Stellen werden Antragsteller in sechs Bereichen hinsichtlich ihrer eingeschränkten Selbständigkeit, mittels eines Punktesystems bewertet.
In den vierten Pflegegrad werden alle Pflegebedürftigen eingestuft, die eine schwere Beeinträchtigung im Alltag aufweisen. Diese Beeinträchtigung kann durch eine geistige oder körperliche Erkrankung entstehen. Der Pflegebedürftige ist aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr imstande seinen Alltag alleine zu bewältigen und benötigt zunehmend Hilfe.
Durch die Einstufung in den Pflegegrad stehen dem Pflegebedürftigen Leistungen der Pflegekasse zu.
Pflegegrad 4 beantragen
Dieser wird bei der Pflegekasse gestellt. Im Anschluss an die Antragsstellung bekommt der Pflegebedürftige einen Besuch vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (kurz MDK). Dieser Gutachter schaut sich die häusliche Situation und auch die Pflegesituation des Antragsstellers an. Bei Pflegebedürftigen, die privat versichert sind, ist Medicproof zuständig.
Der Gutachter beurteilt die Pflegesituation des Pflegebedürftigen anhand eines Bewertungsmaßstabes. Er fordert den Pflegebedürftigen zu einigen Dingen auf oder stellt ihm Fragen, um einschätzen zu können, wie viel Hilfe im Alltag benötigt wird.
Anhand eines festgelegten Punktesystems gelingt dem Gutachter die Einstufung in den richtigen Pflegegrad.
Je selbstständiger der Pflegebedürftige ist, desto weniger Punkte erhält er. Für die Einstufung in den Pflegegrad 4 benötigt der Pflegebedürftige zwischen 70 und 90 Punkte.
Auf einigen Internetseiten kann der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen zuvor errechnen, wie hoch der Unterstützungsbedarf im Alltag ist. Auf unserer Internetseite gibt es einen kostenlosen Pflegegeldrechner, der eine erste Orientierung im Bezug aufs Geld geben kann.
Alle Pflegegrade & Punktezahlen im Überblick
Pflegegrad 1 : 12,5 – <27 Punkte
Pflegegrad 2 : 27 – <47,5 Punkte
Pflegegrad 3 : 47,5 – <70 Punkte
Pflegegrad 4 : 70 – < 90 Punkte
Pflegegrad 5 : 90 – 100 Punkte

Die Pflegegrad 4 Voraussetzungen – Begutachtungsassesment
Die Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF gelingt anhand des ,,neuen Begutachtungsassessments“. Diese Beurteilungsform umfasst sechs Bereiche des alltäglichen Lebens, die überprüft werden. Durch dieses Verfahren gelingt es dem Gutachter, die benötigte Hilfe umfassend beurteilen zu können.Ein Begutachtungspunkt ist die Mobilität, bei der untersucht wird, inwiefern sich der Pflegebedürftige selbstständig bewegen kann und ob er seine Körperhaltung ändern kann.
Des Weiteren werden kognitive und kommunikative Fähigkeiten begutachtet, also ob sich der Antragsteller örtlich und zeitlich orientieren kann.
Ein weiterer Punkt bei der Begutachtung ist das Verhalten und die Psyche. Es wird kontrolliert, wie oft der Betroffene Hilfe auf Grund von seelischen Problemen benötigt. Weitere Begutachtungspunkte für den Pflegegrad 4 sind die Selbstversorgung und die Bewältigung und der selbstständige Umgang mit Krankheiten und Therapien. Kontrolliert wird auch, ob der Begutachtete seinen Tagesablauf planen kann und ob er seine oder Kontakte pflegen kann.
Die Mobilität
Dieser Bereich umfasst die Bewegung des Pflegebedürftigen. Dazu gehört der Positionswechsel im Bett und die Fortbewegung. Es wird ermittelt, die mobil der Pflegebedürftige ist oder ob er schon Hilfe bei der Bewegung benötigt.
Die kognitiven Fähigkeiten
Hierzu gehört die Kommunikation und die Orientierung des Pflegebedürftigen. Es wird beobachtet, ob der Betroffene noch aktiv an den Gesprächen teilnehmen kann oder bereits eine leichte Demenz zu beobachten ist.
Die Verhaltensweise
Dieser Bereich fällt vor allem unter den Aspekt der psychischen Gesundheit. Wenn der Pflegebedürftige vor allem nachts sehr unruhig ist oder aggressive Tendenzen aufweist, wird dies in der Begutachtung berücksichtigt.
Die Selbstversorgung
Dieser Bereich befasst sich mit der Alltagskompetenz des Pflegebedürftigen. Vor allem geht es darum, ob der Pflegebedürftige noch imstande ist seinen Alltag alleine zu bewältigen. Zu diesem Bereich gehört die Flüssigkeits-und Nahrungsaufnahme sowie die Körperhygiene.
Die zusätzlichen Belastungen
Hierzu wird überprüft, ob der Pflegebedürftige bereits Hilfe von qualifizierten Pflegekräften benötigt. Dies kann zum Beispiel bei täglichen Verbandswechseln oder Injektionen der Fall sein.
Die sozialen Kontakte
Auch das soziale Umfeld des Pflegebedürftigen wird beleuchtet. Vor allem geht es darum, ob der Pflegebedürftige noch imstande ist sein soziales Leben aktiv zu beeinflussen.
Für jeden der sechs Begutachtungspunkte vergibt der Begutachter verschieden hohe Punkte. Die Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad. Somit können sich Angehörige und Pflegebedürftige mit einem entsprechenden Pflegegradrechner hervorragend auf die Begutachtung vorbereiten und den voraussichtlichen Pflegegrad vorab ermitteln.
Pflegegrad 4 Leistungen
Der Pflegebedürftige, der in den Pflegegrad 4 eingestuft wird, erhält eine große Auswahl an Leistungen von seiner zuständigen Pflegekasse. Die Frage, die sich viele Menschen und Betroffene stellen, ist nach den Leistungen, die aus der Pflegegrad 4 resultieren sowie die Höhe des zu erhaltenden Geldes, das mit Pflegegrad 4 einhergeht. Es ist für Betroffene und Angehörige wichtig zu erfahren, wie man abgesichert, versorgt und gepflegt wird. Wir, bei Seniocare24 geben Ihnen einen guten Überblick über alle relevanten Informationen, Zahlen, Daten und Fakten über die mit Pflegegrad 4 verbundenen Leistungen und Zahlungen. Generell kann man sagen das jeder Pflegebedürftige seit 2017 besser gestellt ist, also mehr Leistung erhält.

Die Menschen, die im Pflegegrad 4 eingestuft sind, ist es nicht mehr möglich für sich selbst zu sorgen und sie benötigen meist viel Hilfe im Alltag. Diese Hilfe kann in Form von Sachleistungen erfolgen (eine Geldleistung) oder in Form von Betreuungsleistungen (Pflegedienst). Diese Leistungen können aber auch miteinander kombiniert werden (Kombinationsleistung).
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistung ist eine Leistung nach § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch. Bei Pflegegrad 4 werden die Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege meist durch Freunde oder Familienangehörige versorgt. Welche Sachleistungen werden bewilligt, wenn die Pflege von einem professionellen Pflegedienst übernommen wird?
Grundsätzlich erhalten Versicherte und Pflegebedürftige Geld- und Sachleistungen, werden sie von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Welche Leistungen das im Detail sind, soll im Folgenden vorgestellt werden:
Pflegegrad 4 Pflegegeld
Wenn der Pflegebedürftige von seinen Angehörigen zu Hause gepflegt wird, steht ihm eine Geldleistung zu. Dieses Pflegegeld dient dazu, die nötigen Hilfen im Alltag zu organisieren. Im Moment beläuft sich das Pflegegeld im vierten Pflegegrad auf 728 Euro. Die Leistungen, die der Pflegebedürftige von der Pflegekasse erhält, sind dank dem neuen Pflegegesetz gestiegen.
Pflegegrad 4 Pflegesachleistungen
Wenn der Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird, bekommt er von der Pflegekasse Pflegesachleistungen gezahlt. Von der Geldleistung kann auch eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden. Die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4 belaufen sich auf 1.612 Euro pro Monat.
Monatliche Leistungen auf einen Blick
Pflegegrade | Geldleistung | Sachleistung | Entlastungsbetrag | Leistungsbetrag |
---|---|---|---|---|
alle Beträge | in Euro | stationär | ||
Pflegegrad 1 | 125 | 125 | ||
Pflegegrad 2 | 316 | 689 | 125 | 770 |
Pflegegrad 3 | 545 | 1.298 | 125 | 1.262 |
Pflegegrad 4 | 728 | 1.612 | 125 | 1.775 |
Pflegegrad 5 | 901 | 1.995 | 125 | 2.005 |
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4
Wenn die pflegenden Angehörigen selbst nicht in der Lage sind, den Pflegebedürftigen zu versorgen (aufgrund von Krankheit oder einem geplanten Urlaub), kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Diese erfolgt durch ausgebildete Pflegekräfte.
Die Pflegekassen bezuschussen die Verhinderungspflege mit einem Anteil von 1.612 Euro. Der Pflegebedürftige hat grundsätzlich einen Anspruch auf vier Wochen Verhinderungspflege im Jahr.
Wenn bisher keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, kann sich die Verhinderungspflege / Ersatzpflege auf bis zu sechs Wochen im Jahr erhöhen. Trotz der in Anspruch genommenen Leistung steht dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld in Höhe von 364 Euro im Monat zu. Diese Art der Pflege nennt man Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege. Um diesen Verhinderungszuschuss zu beantragen und bewilligt zu bekommen, gelten folgende Bestimmungen:
(1) Wurde im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege (s.o.) des betroffenen, selbständig Eingeschränkten beantragt, kann der Pflegebeitrag auf maximal sechs Wochen und 2418 Euro ausgedehnt werden.
(2) Übernimmt eine Verhinderungspflege die Pflege- und Dienstleistungen für einen pflegebedürftig Betroffenen mit Pflegegrad 4, so erhält dieser bis zu 6 Wochen im laufenden Kalenderjahr Anspruch auf die Hälfte seines Pflegegeldes. Das entspricht einer Höhe von 364 Euro monatlich.
Ersatzpflege – Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson
Pflegebedürftigkeit | Leistungen seit 2015 | Pflegebedürftigkeit | Leistungen ab 2017 |
---|---|---|---|
Pflegestufen | Max. Leistungen pro Kalenderjahr in Euro | Pflegegraden | Max. Leistungen pro Kalenderjahr in Euro |
- | - | Pflegegrad 1 | - |
sog. "Pflegestufe 0" (mit Demenz*) & Pflegestufe I-III | 1.612 Euro | Pflegegrad 2-5 | 1.612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu sechs Wochen |
Der Leistungen der Verhinderungspflege können um bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflegebudget erhöht werden – insofern die Leistungen der Kurzzeitpflege in dem Jahr noch nicht aufgebraucht sind.
Pflegegrad 4 Kurzzeitpflege
Was gibt es zu beachten?
Bedarf ein eingeschränkt Bedürftiger mit Pflegegrad 4, aufgrund eines Krankenhausaufenthalts, kurzzeitig professionelle Pflege, z.B. in Form eines Aufenthalts in einem Heim zur Pflege, so bezahlen auch hier die Pflegekassen einen Zuschuss. Dieser liegt bei maximal 1612 Euro für insgesamt 28 Tage im Jahr. Was gilt es zusätzlich noch bei Pflegegrad 4 und der Kurzzeitpflege zu beachten?
Der Zuschuss auf Kurzzeitpflege kann bis auf 3224 Euro ausgedehnt werden, so fern der Betroffene im laufenden Kalenderjahr keine ‚Verhinderungspflege‘ (s.u.) durch Krankheit oder Urlaub bedingten Ausfall der pflegenden Angehörigen oder Freunde, gestellt hat. Ebenfalls kann der Zeitraum dann von 28 auf 56 Tage angehoben werden. Gleichzeitig erhalten die Betroffenen während der achtwöchigen Kurzzeitpflege einen Anspruch auf die Hälfte ihres Pflegegeldes (728€), in Höhe von 364 Euro. Sollten sie nun noch Klärungsbedarf haben hilft Ihnen bestimmt unsere übersichtliche Information Verhinderungspflege / Ersatzpflege / Kurzzeitpflege weiter.
Die Verhinderungspflege wurde vom Gesetzgeber klar geregelt. Sie wird für Pflegebedürftige bestimmt, die einer intensiven Pflege bedürfen.
Pflegegrad 4 Zusatzleistungen
Neben den bislang erwähnten Leistungen haben Betroffene des Pflegegrads 4, die in ihren eigenen vier Wänden, von z.B. ausländischem Fach- und Pflegepersonal betreut werden, auch Anspruch auf Zusatzleistungen:
Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Folgende zusätzliche Leistungen im Bereich ‚medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel‘ werden Pflegegrad 4 Eingestufte durch das neue PSG II zugesichert:
(1) Inbetriebnahme eines Hausnotrufsystems (Anschlussgebühren und monatliche Übernahme der Betriebskosten)
(2) technische Pflegehilfsmittel
(3) Zuschüsse für bestimmte Hilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmitteln in Höhe von monatlich 40 Euro
(4) alle im Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog gelisteten medizinischen Hilfsmittel für Senioren.
Die Versorgung des Pflegebedürftigen durch sogenannte Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel kann von der Pflegekasse bezuschusst werden. Hierfür erhält der Pflegebedürftige 40 Euro pro Monat und kann sich davon die benötigten Pflegehilfsmittel besorgen. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel Inkontinenzvorlagen oder Einmalhandschuhe.
Die technischen Hilfsmittel
Sollte der Pflegebedürftige zum Beispiel einen Hausnotruf benötigen, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten.
Die medizinischen Hilfsmittel
Diese Hilfsmittel werden nur von der Pflegekasse bezuschusst, wenn sie im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.
Geld für Wohnraumanpassung
Wenn der Pflegebedürftige zu Hause versorgt werden möchte, ist es meist notwendig, den Wohnraum den geänderten Bedürfnissen anzupassen. Für den alters- und bedürfnisgerechten Umbau wird eine einmalige Zahlung der Pflegekasse geleistet.
Die Pflegekurse
Meist werden die Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Damit sich die Angehörigen dieser Aufgabe auch gewachsen fühlen können, werden kostenlose Pflegekurse angeboten. Hier erlernen die Angehörigen wichtige Tipps und Handgriffe für den Alltag in der Pflege.
Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs:
Wenn der Pflegebedürftige mit mehreren Menschen zusammen in einer betreuten Wohngruppe lebt, kann die Einrichtung bis zu 4000 Euro für den altersgerechten Umbau der Wohnung erhalten. Diese Zahlung erfolgt einmalig.
Zusätzlich erhalten maximal vier Bewohner der Wohngruppe einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro. Um die Betreuung und Versorgung gewährleisten zu können, erhält jeder Bewohner im Monat einen Zuschuss in Höhe von 214 Euro.
Kostenlose Beratung und Förderung
Dem Pflegebedürftigen stehen Beratungsbesuche zu. Bei diesen Besuchen wird der aktuelle Zustand ermittelt und mithilfe des Beraters kann herausgefunden werden, welche Umbaumaßnahmen oder Verbesserungen noch möglich sind. Diese Besuche werden von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt und werden von der Pflegekasse bezahlt. Auch die, in regelmäßigen Abständen, stattfindenden Beratungsbesuche von geschultem Personal (§ 37 Abs. 3 Pflegeversicherungsgesetz) werden übernommen. Auch das Nutzen von Pflegekursen wird seit 2017 von den Kassen kostenlos angeboten und zur Verfügung gestellt.
Betreuungs- und für Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können seit dem 01. Januar 2017 den, ebenfalls neuen vereinheitlichen ‚Entlastungsbeitrag‘ beanspruchen. Dieser ist für Entlastungs- und Betreuungsleistungen und liegt bei einer Höhe von 125 Euro im Monat. früher lag dieser Satz regulär bei 104 Euro im Monat und bei Sonderfällen bei 208 Euro monatlich. Was bringt dieser Entlastungsbeitrag? Folgende Leistungen werden Betroffenen der Pflegegrad 4 durch den Entlastungsbetrag eröffnet:
– Teilnahme an einer Betreuungsgruppe leicht Bedürftiger, durch die sie geistig und körperlich aktiviert, motiviert, gefordert und gefördert werden.
– Anspruch auf einen Alltagsbegleiter, Besuchsdienst und Einkaufshilfe für Einkäufe, Spaziergänge und Gespräche
– Anspruch auf eine bezahlte Haushaltshilfe, die beim Sauberhalten der Wohnung, leichten Garten- und Flur-Arbeiten hilft
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen im Detail, können in einem weiteren Artikel über die ‚zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen‘ nachgelesen werden.
Dieses Betreuungs- und Entlastungsgeld erlaubt zum Beispiel den Bedürftigen an einer Betreuungsgruppe teilzunehmen. Demenzkranke können geistig und körperlich gefördert werden. Ebenfalls die Möglichkeit Putzhilfen beziehungsweise Haushaltshilfen einzustellen und zu bezahlen.
Pflegestufe in Pflegegrad umwandeln
Die Pflegestufe 0 und 1 wurden in den Pflegegrad 2 umgewandelt. Körperlich Pflegebedürftige, die bisher die Pflegestufe 1 hatten, wurde automatisch in den Pflegegrad 2 übernommen. Demenzkranke ohne Pflegestufe 0 wurden ebenfalls automatisch dem Pflegegrad 2 zugeordnet. Alle Demenzkranken wurden zwei Pflegegrade über ihrer bisherigen Pflegestufe eingestuft. Generel wurde man beim Übergang in den nächst höheren Pflegegrad gesetzt. Demnach wurde aus Pflegestufe 2 der Pflegegrad 3.
Höherstufung beantragen
Pflegebedürftige Personen, die letztes Jahr schon eine anerkannte Pflegestufe hatten und auf Grund einer spürbaren Verschlechterung mehr Leistung benötigen,können bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen. Dafür können die Versicherten einen erneuten Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Gutachter entscheiden über den passenden Pflegegrad.
Kombinationsleistungen
Betreuungsleistungen & Pflegesachleistungen kombinieren
Dem Pflegebedürftigen wird offen gestellt, was er mit den ihm zur Verfügung gestellten Leistungen macht. Es ist ebenso möglich, eine Kombileistung zu beantragen. Es ist möglich, das Pflegegeld mit Pflegesachleistungen zu kombinieren. Ein ambulanter Pflegedienst versorgt den Pflegebedürftigen und übernimmt Tätigkeiten, die von den Angehörigen nicht übernommen werden können. Die Versorgung durch den ambulanten Pflegedienst gilt als Pflegesachleistung.
Das Pflegegeld wird den pflegenden Angehörigen und dem Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt, um die Versorgung sicherzustellen.
Wenn diese beiden Formen kombiniert werden, wird anteilig Pflegegeld bezogen und der Rest geht an den ambulanten Pflegedienst. Die Angehörigen und der Pflegedienst teilen sich nun also die Pflege des Betroffenen.
Pflegegrad 4 – Die stationäre Pflege
Die stationäre Pflege bezeichnet die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim. Auch die stationäre Pflege mit Pflegegrad 4 ist möglich. Doch wie hoch dürfen die Heimkosten ausfallen und welche Pflegezuschüsse erhalten die Bedürftigen bei vollstationärem Aufenthalt?
Ein Pflegebedürftiger, der in den Pflegegrad 4 eingestuft worden ist, erhält für diese Leistung 1.775 Euro monatlich von seiner Pflegekasse.
Mit dem monatlichen Zuschuss der Pflegekasse sind die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim allerdings nicht gedeckt. Der Pflegebedürftige muss einen gewissen Eigenanteil leisten.
Neben den, durch die Pflegekasse ausgesprochenen Leistungen, hat sich zum 01. Januar 2017 auch der Eigenanteil der Betroffenen für den vollstationären Aufenthalt in einem Pflege-, Alten- und Wohnheim geändert. Der ‚einrichtungseinheitliche Eigenanteil‘ ist dank dem neuen Pflegestärkungsgesetz für alle Bewohner der Einrichtung gleich hoch. Er steigt nicht mit einem steigenden Pflegebedarf. Es ist ein einheitlicher Betrag für alle Bewohner zu erheben. Allerdings kann der Eigenanteil je nach Zimmergröße steigen.
Unterschiede zwischen den einzelnen Pflegeinrichtungen dürfen aber weiterhin bestehen. Demenzkranke erhielten keine Zahlungen für eine stationäre Versorgung. Aus diesem Grund sind diese Personen nach dem neuen System bessergestellt.
Ganz egal, welchen Pflegegrad eine pflegebedürftige Person hat, seit dem Jahre 2017 müssen alle einen Eigenanteil zum Pflegesatz dazuzahlen. Der pflegebedingte Eigenanteil ist für alle gleich hoch. Unterschiede gibt es nur in den Pflegeheimen, da jedes Heim andere Preise für die Pflege fordert.Darüber hinaus müssen die Bewohner auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung einrichtungseinheitlich übernehmen.
Vollstationäre Pflege Leistungen 2021
Pflegebedürftigkeit | Leistungen seit 2015 | Pflegebedürftigkeit | Leistungen ab 2017 |
---|---|---|---|
In Pflegestufen | Max. Leistungen pro Monat in Euro | In Pflegegraden | Max. Leistungen pro Monat in Euro |
- | - | Pflegegrad 1 | Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich |
sog. "Pflegestufe 0" | 0 | Pflegegrad 2 | 770 |
Pflegestufe I | 1.064 | Pflegegrad 2 | 770 |
Pflegestufe I | 1.064 | Pflegegrad 3 | 1.262 |
Pflegestufe II | 1.330 | Pflegegrad 3 | 1.262 |
Pflegestufe II | 1.330 | Pflegegrad 4 | 1.775 |
Pflegestufe III | 1.612 | Pflegegrad 4 | 1.775 |
Pflegestufe III | 1.612 | Pflegegrad 5 | 2.005 |
Härtefall | 1.995 | Pflegegrad 5 | 2.005 |
Härtefall | 1.995 | Pflegegrad 5 | 2.005 |
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Die etwa 2,8 Millionen pflegebedürftigen mit der bisherigen Pflegestufen 1 oder „0“:
erhalten, wie bisher auf Grund des Bestandschutzes mindestens im gleichen Umfang ihre Leistungen. Dies ist im Gesetz geregelt und garantierte, dass auch bei der Umstellung des Pflegegrades niemand Nachteile hatte. Pflegebedürftige, die bis Ende 2016 schon eine bewilligte Pflegestufe hatten, mussten keinen neuen Antrag stellen und wurden auch nicht begutachtet. Die Überführung in den neuen Pflegegrad 2 mit den entsprechenden Leistungen erfolgte automatisch.
Pflegegrad 4 Haushaltshilfe
Neben einem ambulanten Dienst, kann seit Anfang 2015 auch eine Haushaltshilfe zur Entlastung pflegender Angehöriger gebucht werden. Die Kosten dafür übernimmt teilweise die Pflegekasse. Man kann hier eine Haushaltshilfe, welche nur ein paar Stunden die Woche hilft oder eine 24 Stunden Haushaltshilfe unterscheiden.
Pflegegrad 4 Tagespflege & Nachtpflege
Ein weiteres Angebot in der täglichen Pflege ist die Tages- und Nachtpflege. Wenn der Pflegebedürftige tags oder nachts eine Betreuung benötigt, die die Angehörigen nicht leisten können, kann diese Leistung genutzt werden. Hierfür steht dem Pflegebedürftigen ein monatlicher Betrag von 1.612 Euro zur Verfügung.
Diese Leistungen werden dank dem neuen Pflegestärkungsgesetz nicht mehr auf das Pflegegeld berechnet. Das monatliche Pflegegeld wird weiterhin im vollen Umfang gezahlt.
Pflegegrad 4 Geldleistung 2021
Geldeistungen | Pflegegrad 4 |
---|---|
Pflegegeld | 728 EUR |
Pflegesachleistung, häusliche Pflege | 1.612 EUR |
Teilstationäre Pflege | 1.612 EUR |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 1.775 EUR |
Entlastungsbetrag | 125 EUR |
Kurzzeitpflege pro anno | 1.612 EUR |
Verhinderungspflege, pro anno | 1.612 EUR |
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40 EUR |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme | 4.000 EUR |
Wohngruppenzuschlag | 214 EUR |
Beratungseinsatz bei | 23 EUR |
Durch das neue Pflegestärkungsgesetz, ist es gelungen den Pflegebedürftigen individuell zu beurteilen und zu unterstützen. Die Pflegegrad 4 Leistungen sind angehoben worden und sorgen dafür, dass die Betreuung vom Betroffenen leichter finanziert werden kann.
Auch die Pflegegrad 4 Voraussetzungen sind verändert worden, was dazu führt, dass der Pflegebedürftige ganzheitlich beurteilt wird.
Alle hier gemachten Angaben, in Bezug auf Geld und Leistungen, gelten seit 2017 und haben sich in 2018, 2019, 2020 & 2021 bisher nicht geändert.
Fragen und Antworten
Kann Pflegegeld und Pflegesachleistung kombiniert werden (Kombileistung)?
Werden pflegebedürftige durch Angehörige und durch einen ambulanten Pflegedienst betreut, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden. (Kombileistung) Die versicherten Personen erhalten das Pflegegeld dann allerdings nicht mehr in vollem Umfang. Es wird nur noch ein „anteiliges Pflegegeld“ gezahlt. Allgemein gilt, dass der Anspruch auf Pflegegeld um den Prozentsatz der nicht genutzten Sachleistungen verringert wird. Seit 2017 steht mehr Geld für eine professionelle Pflege zur Verfügung.
Wie verläuft die Überleitung von Pflegestufe zu Pflegegrad?
Prinzipiell wird jede Pflegestufe fortan in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Wie bereits erwähnt wurde der Pflegegrad dabei völlig neu geschaffen und bietet jetzt jenem Personenkreis, welcher vorab nicht aus Leistungen aus der Pflegekasse schöpfen konnten die Möglichkeit Hilfe zu beziehen.
Neu am Begutachtungsassessments (NBA) ist, dass jetzt auch nicht nur mehr körperliche Einschränkungen berücksichtigt werden, sondern auch kognitive. Viele weitere Informationen zum neuen Begutachtungsassessment finden Sie in unserem Beitrag zu den Pflegegraden.
Das Neue Begutachtungsassessment sowie die neuen Pflegegrade wurden im Zuge des PSG II zum 01.01.2017 neu eingeführt. Das Pflegestärkungsgesetz 3, das auch zum 01.01.2017 neu in Kraft getreten ist, soll bei der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes 2 im ländlichen Raum helfen. Zudem setzt es das Pflegegeld mit anderen Sozialleistungen etwas der Eingliederungshilfe in Verbindung.
Können mit dem neuen Pflegegrad 4 auch Pflegehilfsmittel bezogen werden?
Ab Pflegegrad 1 haben Betroffene das Recht, Pflegehilfsmittel beantragen zu können. Zu diesen Hilfsmitteln zählen etwa der Hausnotruf und dessen Installation aber auch die monatlichen Kosten die eine Pflegeperson von der Pflegekasse subventioniert erhalten. Aber auch Gebrauchsmittel können Pflegehilfsmittel sein. Pflegebedürftige erhalten im Monat 40 Euro pauschal. Hier erhalten alle Pflegegrade dieselbe Unterstützung.
Wieviel kostet eine Haushaltshilfe / Pflegekraft bei Pflegegrad 4?
Weitere informationen zu den Kosten für einer Haushaltshilfe finden Sie auf unseren Seiten 24 Stunden Pflege kosten oder unserem Pflegegeldrechner.
Informationen zu den Pflegegraden 1 – 5 finden Sie hier:
Falls Sie weitere Fragen zum Thema – Pflegegrad 4 – Geldleistungen und Vorassetzungen – haben, kontaktieren Sie uns gerne unter Telefon: 07275 / 9 88 66 8-0 oder nutzen unsere Kontaktseite mit allen Kontakt Möglichkeiten.