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Pflegegrad 4: Erhalten Sie umfassende Informationen zu Voraussetzungen & Geldleistungen, um das Beste für Ihre Liebsten herauszuholen.

Das Pflegestärkungsgesetz hat eine Veränderung in der Einteilung der Pflegegrade bewirkt. Vorher gab es drei Pflegestufen, doch seit Januar 2017 sind es nun fünf Pflegegrade. Diese Anpassung ermöglicht eine genauere Klassifizierung von pflegebedürftigen Personen. Zudem wurden die Leistungen für jeden einzelnen Pflegegrad erhöht, um eine verbesserte Versorgung sicherzustellen.

Pflegegrad 4 Voraussetzungen & Geldleistungen

Pflegegrad 4 Voraussetzungen & Geldleistungen

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegebedürftige, die unter extremer Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit leiden, werden in den Pflegegrad 4 eingestuft und erhalten finanzielle oder materielle Unterstützung von der Pflegekasse. Diejenigen, die vor der Gesetzesänderung einer niedrigeren Pflegestufe zugeordnet waren, wurden meist um eine Stufe im höheren Pflegegrad eingestuft.

Doch welche Veränderungen hat es genau gegeben? Welche Voraussetzungen müssen für die verschiedenen Pflegestufen erfüllt sein und welche finanziellen Leistungen sind damit verbunden? Wir informieren Sie ausführlich über den vierten Pflegegrad. Bei uns finden Sie qualifiziertes Fachpersonal aus dem Ausland, das engagiert und liebevoll diese pflegerischen Aufgaben gewissenhaft erfüllt.

Wir werden Sie über den Pflegegrad 3 informieren und ihn im weiteren Verlauf auch als PG3 bezeichnen.

 

Pflegegrad 4 Definition

Grundlage des neuen Pflegesozialgesetz (PSG II) ist auch das ‚Neue Begutachtungsassessment‘ (NBA), nach dem Antragsteller hinsichtlich ihres Pflegeanspruchs und der daraus resultierenden Leistung begutachtet werden. Begutachtet werden gesetzlich Versicherte vom MDK ‚Medizinischen Dienst der Krankenversicherung‘ und privat Versicherte von MEDICPROOF. Bei Beiden begutachtenden Stellen werden Antragsteller in sechs Bereichen hinsichtlich ihrer eingeschränkten Selbständigkeit, mittels eines Punktesystems bewertet.

In den vierten Pflegegrad werden alle Pflegebedürftigen eingestuft, die eine schwere Beeinträchtigung im Alltag aufweisen. Diese Beeinträchtigung kann durch eine geistige oder körperliche Erkrankung entstehen. Der Pflegebedürftige ist aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr imstande seinen Alltag alleine zu bewältigen und benötigt zunehmend Hilfe.

Durch die Einstufung in den Pflegegrad stehen dem Pflegebedürftigen Leistungen der Pflegekasse zu.

Pflegegrad 4 beantragen

Dieser wird bei der Pflegekasse gestellt. Im Anschluss an die Antragsstellung bekommt der Pflegebedürftige einen Besuch vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (kurz MDK). Dieser Gutachter schaut sich die häusliche Situation und auch die Pflegesituation des Antragsstellers an. Bei Pflegebedürftigen, die privat versichert sind, ist Medicproof zuständig.

Der Gutachter beurteilt die Pflegesituation des Pflegebedürftigen anhand eines Bewertungsmaßstabes. Er fordert den Pflegebedürftigen zu einigen Dingen auf oder stellt ihm Fragen, um einschätzen zu können, wie viel Hilfe im Alltag benötigt wird.

Anhand eines festgelegten Punktesystems gelingt dem Gutachter die Einstufung in den richtigen Pflegegrad. Je selbstständiger der Pflegebedürftige ist, desto weniger Punkte erhält er. Für die Einstufung in den Pflegegrad 4 benötigt der Pflegebedürftige zwischen 70 und 90 Punkte.

Auf einigen Internetseiten kann der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen zuvor errechnen, wie hoch der Unterstützungsbedarf im Alltag ist. Auf unserer Internetseite gibt es einen kostenlosen Pflegegeldrechner, der eine erste Orientierung im Bezug aufs Geld geben kann.

Alle Pflegegrade & Punktezahlen im Überblick

Pflegegrad 1 : 12,5 – <27 Punkte
Pflegegrad 2 : 27 – <47,5 Punkte
Pflegegrad 3 : 47,5 – <70 Punkte
Pflegegrad 4 : 70 – < 90 Punkte
Pflegegrad 5 : 90 – 100 Punkte

Die Pflegegrad 4 Voraussetzungen – Begutachtungsassesment

Die Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF gelingt anhand des ,,neuen Begutachtungsassessments“. Diese Beurteilungsform umfasst sechs Bereiche des alltäglichen Lebens, die überprüft werden. Durch dieses Verfahren gelingt es dem Gutachter, die benötigte Hilfe umfassend beurteilen zu können. Ein Begutachtungspunkt ist die Mobilität, bei der untersucht wird, inwiefern sich der Pflegebedürftige selbstständig bewegen kann und ob er seine Körperhaltung ändern kann.

Des Weiteren werden kognitive und kommunikative Fähigkeiten begutachtet, also ob sich der Antragsteller örtlich und zeitlich orientieren kann. Ein weiterer Punkt bei der Begutachtung ist das Verhalten und die Psyche. Es wird kontrolliert, wie oft der Betroffene Hilfe auf Grund von seelischen Problemen benötigt. Weitere Begutachtungspunkte für den Pflegegrad 4 sind die Selbstversorgung und die Bewältigung und der selbstständige Umgang mit Krankheiten und Therapien. Kontrolliert wird auch, ob der Begutachtete seinen Tagesablauf planen kann und ob er seine oder Kontakte pflegen kann.

Die Mobilität

Dieser Bereich umfasst die Bewegung des Pflegebedürftigen. Dazu gehört der Positionswechsel im Bett und die Fortbewegung. Es wird ermittelt, die mobil der Pflegebedürftige ist oder ob er schon Hilfe bei der Bewegung benötigt.

Die kognitiven Fähigkeiten

Hierzu gehört die Kommunikation und die Orientierung des Pflegebedürftigen. Es wird beobachtet, ob der Betroffene noch aktiv an den Gesprächen teilnehmen kann oder bereits eine leichte Demenz zu beobachten ist.

Die Verhaltensweise

Dieser Bereich fällt vor allem unter den Aspekt der psychischen Gesundheit. Wenn der Pflegebedürftige vor allem nachts sehr unruhig ist oder aggressive Tendenzen aufweist, wird dies in der Begutachtung berücksichtigt.

Die Selbstversorgung

Dieser Bereich befasst sich mit der Alltagskompetenz des Pflegebedürftigen. Vor allem geht es darum, ob der Pflegebedürftige noch imstande ist seinen Alltag alleine zu bewältigen. Zu diesem Bereich gehört die Flüssigkeits-und Nahrungsaufnahme sowie die Körperhygiene.

Die zusätzlichen Belastungen

Hierzu wird überprüft, ob der Pflegebedürftige bereits Hilfe von qualifizierten Pflegekräften benötigt. Dies kann zum Beispiel bei täglichen Verbandswechseln oder Injektionen der Fall sein.

Die sozialen Kontakte

Auch das soziale Umfeld des Pflegebedürftigen wird beleuchtet. Vor allem geht es darum, ob der Pflegebedürftige noch imstande ist sein soziales Leben aktiv zu beeinflussen.

Für jeden der sechs Begutachtungspunkte vergibt der Begutachter verschieden hohe Punkte. Die Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad. Somit können sich Angehörige und Pflegebedürftige mit einem entsprechenden Pflegegradrechner hervorragend auf die Begutachtung vorbereiten und den voraussichtlichen Pflegegrad vorab ermitteln.

Pflegegrad 4 Leistungen

Pflegebedürftige, die den Pflegegrad 4 haben, bekommen von ihrer zuständigen Pflegekasse eine breite Palette an Leistungen angeboten. Viele Menschen fragen sich, welche spezifischen Leistungen und finanziellen Beträge mit dem Pflegegrad 4 einhergehen. Es ist für Betroffene und ihre Angehörigen wichtig zu wissen, wie sie abgesichert werden und welche Art der Versorgung und Pflege ihnen zur Verfügung steht. Bei Seniocare24 bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über alle relevanten Informationen, Zahlen, Daten und Fakten bezüglich der Leistungen und Zahlungen im Zusammenhang mit dem Pflegegrad 4. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass jeder pflegebedürftige Mensch seit 2017 besser versorgt wird und mehr Unterstützung erhält.

Menschen mit dem Pflegegrad 4 sind in der Regel nicht mehr in der Lage sich selbstständig zu versorgen und benötigen oft erhebliche Hilfe im Alltag. Diese Hilfe kann entweder als Sachleistung (Geldleistung) oder als Betreuungsleistung (Pflegedienst) erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombinationsleistung aus beiden Varianten.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

Wenn die pflegenden Angehörigen selbst nicht in der Lage sind, den Pflegebedürftigen zu versorgen (aufgrund von Krankheit oder einem geplanten Urlaub), kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Diese erfolgt durch ausgebildete Pflegekräfte.

Die Pflegekassen bezuschussen die Verhinderungspflege mit einem Anteil von 1.612 Euro. Der Pflegebedürftige hat grundsätzlich einen Anspruch auf vier Wochen Verhinderungspflege im Jahr.

Wenn bisher keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, kann sich die Verhinderungspflege / Ersatzpflege auf bis zu sechs Wochen im Jahr erhöhen. Trotz der in Anspruch genommenen Leistung steht dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld in Höhe von 364 Euro im Monat zu. Diese Art der Pflege nennt man Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege. Um diesen Verhinderungszuschuss zu beantragen und bewilligt zu bekommen, gelten folgende Bestimmungen:

  • Wurde im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege (s.o.) des betroffenen, selbständig Eingeschränkten beantragt, kann der Pflegebeitrag auf maximal sechs Wochen und 2418 Euro ausgedehnt werden.
  • Übernimmt eine Verhinderungspflege die Pflege- und Dienstleistungen für einen pflegebedürftig Betroffenen mit Pflegegrad 4, so erhält dieser bis zu 6 Wochen im laufenden Kalenderjahr Anspruch auf die Hälfte seines Pflegegeldes. Das entspricht einer Höhe von 364 Euro monatlich.

 

Pflegegrad 4 Kurzzeitpflege

Was gibt es zu beachten?

Bedarf ein eingeschränkt Bedürftiger mit Pflegegrad 4, aufgrund eines Krankenhausaufenthalts, kurzzeitig professionelle Pflege, z.B. in Form eines Aufenthalts in einem Heim zur Pflege, so bezahlen auch hier die Pflegekassen einen Zuschuss. Dieser liegt bei maximal 1612 Euro für insgesamt 28 Tage im Jahr. Was gilt es zusätzlich noch bei Pflegegrad 4 und der Kurzzeitpflege zu beachten?

Der Zuschuss auf Kurzzeitpflege kann bis auf 3224 Euro ausgedehnt werden, so fern der Betroffene im laufenden Kalenderjahr keine ‚Verhinderungspflege‘ (s.u.) durch Krankheit oder Urlaub bedingten Ausfall der pflegenden Angehörigen oder Freunde, gestellt hat. Ebenfalls kann der Zeitraum dann von 28 auf 56 Tage angehoben werden. Gleichzeitig erhalten die Betroffenen während der achtwöchigen Kurzzeitpflege einen Anspruch auf die Hälfte ihres Pflegegeldes (728€), in Höhe von 364 Euro.

 

Pflegegrad 4 Zusatzleistungen

Neben den bislang erwähnten Leistungen haben Betroffene des Pflegegrads 4, die in ihren eigenen vier Wänden, von z.B. ausländischem Fach- und Pflegepersonal betreut werden, auch Anspruch auf Zusatzleistungen:

Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Folgende zusätzliche Leistungen im Bereich ‚medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel‘ werden Pflegegrad 4 Eingestufte durch das neue PSG II zugesichert:
(1) Inbetriebnahme eines Hausnotrufsystems (Anschlussgebühren und monatliche Übernahme der Betriebskosten)
(2) technische Pflegehilfsmittel
(3) Zuschüsse für bestimmte Hilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmitteln in Höhe von monatlich 40 Euro
(4) alle im Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog gelisteten medizinischen Hilfsmittel für Senioren.
Die Versorgung des Pflegebedürftigen durch sogenannte Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel kann von der Pflegekasse bezuschusst werden. Hierfür erhält der Pflegebedürftige 40 Euro pro Monat und kann sich davon die benötigten Pflegehilfsmittel besorgen. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel Inkontinenzvorlagen oder Einmalhandschuhe.

Die technischen Hilfsmittel

Sollte der Pflegebedürftige zum Beispiel einen Hausnotruf benötigen, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten.

Die medizinischen Hilfsmittel

Diese Hilfsmittel werden nur von der Pflegekasse bezuschusst, wenn sie im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.

Geld für Wohnraumanpassung

Wenn der Pflegebedürftige zu Hause versorgt werden möchte, ist es meist notwendig, den Wohnraum den geänderten Bedürfnissen anzupassen. Für den alters- und bedürfnisgerechten Umbau wird eine einmalige Zahlung der Pflegekasse geleistet.

Die Pflegekurse

Meist werden die Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Damit sich die Angehörigen dieser Aufgabe auch gewachsen fühlen können, werden kostenlose Pflegekurse angeboten. Hier erlernen die Angehörigen wichtige Tipps und Handgriffe für den Alltag in der Pflege.

Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs:

Wenn der Pflegebedürftige mit mehreren Menschen zusammen in einer betreuten Wohngruppe lebt, kann die Einrichtung bis zu 4000 Euro für den altersgerechten Umbau der Wohnung erhalten. Diese Zahlung erfolgt einmalig.

Zusätzlich erhalten maximal vier Bewohner der Wohngruppe einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro. Um die Betreuung und Versorgung gewährleisten zu können, erhält jeder Bewohner im Monat einen Zuschuss in Höhe von 214 Euro.

Kostenlose Beratung und Förderung

Dem Pflegebedürftigen stehen Beratungsbesuche zu. Bei diesen Besuchen wird der aktuelle Zustand ermittelt und mithilfe des Beraters kann herausgefunden werden, welche Umbaumaßnahmen oder Verbesserungen noch möglich sind. Diese Besuche werden von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt und werden von der Pflegekasse bezahlt. Auch die, in regelmäßigen Abständen, stattfindenden Beratungsbesuche von geschultem Personal (§ 37 Abs. 3 Pflegeversicherungsgesetz) werden übernommen. Auch das Nutzen von Pflegekursen wird seit 2017 von den Kassen kostenlos angeboten und zur Verfügung gestellt.

Betreuungs- und für Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können seit dem 01. Januar 2017 den, ebenfalls neuen vereinheitlichen ‚Entlastungsbeitrag‘ beanspruchen. Dieser ist für Entlastungs- und Betreuungsleistungen und liegt bei einer Höhe von 125 Euro im Monat. früher lag dieser Satz regulär bei 104 Euro im Monat und bei Sonderfällen bei 208 Euro monatlich. Was bringt dieser Entlastungsbeitrag? Folgende Leistungen werden Betroffenen der Pflegegrad 4 durch den Entlastungsbetrag eröffnet:
– Teilnahme an einer Betreuungsgruppe leicht Bedürftiger, durch die sie geistig und körperlich aktiviert, motiviert, gefordert und gefördert werden.
– Anspruch auf einen Alltagsbegleiter, Besuchsdienst und Einkaufshilfe für Einkäufe, Spaziergänge und Gespräche
– Anspruch auf eine bezahlte Haushaltshilfe, die beim Sauberhalten der Wohnung, leichten Garten- und Flur-Arbeiten hilft
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen im Detail, können in einem weiteren Artikel über die ‚zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen‘ nachgelesen werden.
Dieses Betreuungs- und Entlastungsgeld erlaubt zum Beispiel den Bedürftigen an einer Betreuungsgruppe teilzunehmen. Demenzkranke können geistig und körperlich gefördert werden. Ebenfalls die Möglichkeit Putzhilfen beziehungsweise Haushaltshilfen einzustellen und zu bezahlen.

Pflegestufe in Pflegegrad umwandeln

Die Pflegestufe 0 und 1 wurden in den Pflegegrad 2 umgewandelt. Körperlich Pflegebedürftige, die bisher die Pflegestufe 1 hatten, wurde automatisch in den Pflegegrad 2 übernommen. Demenzkranke ohne Pflegestufe 0 wurden ebenfalls automatisch dem Pflegegrad 2 zugeordnet. Alle Demenzkranken wurden zwei Pflegegrade über ihrer bisherigen Pflegestufe eingestuft. Generel wurde man beim Übergang in den nächst höheren Pflegegrad gesetzt. Demnach wurde aus Pflegestufe 2 der Pflegegrad 3.

Höherstufung beantragen

Pflegebedürftige Personen, die letztes Jahr schon eine anerkannte Pflegestufe hatten und auf Grund einer spürbaren Verschlechterung mehr Leistung benötigen,können bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen. Dafür können die Versicherten einen erneuten Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Gutachter entscheiden über den passenden Pflegegrad.

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