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Erfahren Sie alles über Pflegegrad 5 Geldleistung & Voraussetzungen – maximale finanzielle Unterstützung für Ihre Liebsten

 

Pflegegrad 5 Geldleistung & VoraussetzungenMit dem in Kraft treten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes ( PSG II ) hat sich die Eintaktung der Pflegestufen verändert. Seit dem 01.01.2017 wurden die bis zu diesem Zeitpunkt gültigen drei Pflegestufen in 5 neue Pflegegrade verändert. Die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit stellt der Pflegegrad 5 dar. Bei der Bewilligung durch die Pflegeversicherung vergeben die Pflegekassen hier die umfangreichsten Leistungen, wenn der Versicherte diesen hohen Pflegebedarf nachweisen kann.

schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

Die Pflegebedürftigen, die unter einer „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ leiden, werden in den Pflegegrad 5 eingestuft und erhalten Leistungen von der Pflegekasse. Diese Leistungen können in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgen. Die Pflegebedürftigen, die vor der Gesetzesänderung in eine niedrigere Pflegestufe eingestuft waren, sind nun meist eine Stufe im Pflegegrad höher eingestuft worden.

Doch was genau hat sich geändert? Welche Voraussetzungen sind für die jeweiligen Pflegestufen zu erfüllen und welche Geldleistungen ergeben sich aus diesen. Wir, klären Sie über den Pflegegrad 5 auf.

Wir bieten Ihnen fachkundiges und geschultes Auslandspersonal, die diesen Pflege- und Betrauungsleistungen gewissenhaft und mit Sorgfalt und Liebe nachkommen.

Pflegegrad 5 Definition

Die Pflegekassen attestieren ihren Versicherten mit dem aktuellen Pflegegrad 5 die gravierendste Einschränkung ihrer Selbstständigkeit. Der Pflegegrad 5 umfasst das umfangreichste Leistungspaket der Pflegekasse und deckt sämtliche pflegerische Bedürfnisse ab, die spezielle Anforderungen erfordern. Wenn man im Jahr 2017 zum ersten Mal einen Antrag auf einen Pflegegrad stellt, nimmt man an einer Begutachtung teil. Dabei bewertet ein Gutachter, wie sich die Beschwerden des Antragstellers auf seine Fähigkeit zur Selbstständigkeit auswirken. Je geringer diese ist, desto höher wird der zugewiesene Pflegestufengrad sein. Wenn bei der Begutachtung zwischen 90 und 100 Punkte erreicht werden, erfüllt der Versicherte die Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 und erhält eine Bestätigung über dessen Anerkennung.

Durch die Einstufung in den entsprechenden Pflegestufenbereich hat der pflegebedürftige Mensch Anspruch auf Leistungen seitens seiner Krankenkasse.

 

Wie beantrage ich Pflegegrad 5?

Um Pflegegrad 5 zu beantragen, muss der Antrag bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Im Anschluss daran erfolgt ein Besuch des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (kurz MDK) beim pflegebedürftigen Antragsteller. Bei privat versicherten Personen ist hingegen Medicproof für die Begutachtung zuständig. Der Gutachter bewertet die häusliche Situation und den Pflegebedarf anhand eines festgelegten Maßstabes. Hierbei stellt er dem Pflegebedürftigen Fragen oder fordert ihn auf, bestimmte Tätigkeiten auszuführen, um den Unterstützungsbedarf im Alltag einschätzen zu können.

Durch ein Punktesystem wird schließlich der passende Pflegegrad bestimmt: Je selbstständiger die Person ist, desto weniger Punkte erhält sie. Um in den höchsten Grad – also Pflegegrad 5 – eingestuft zu werden, benötigt man zwischen 90 und 100 Punkten.

Es gibt auch Internetseiten, auf denen sowohl Betroffene als auch ihre Angehörige vorab abschätzen können, wie hoch ihr Unterstützungsbedarf im Alltag ist. Auf unserer eigenen Webseite bieten wir beispielsweise einen kostenlosen Rechner an, mit dem eine erste Orientierung bezüglich finanzieller Hilfen möglich ist.

Alle Pflegegrade & Punktezahlen im Überblick

Pflegegrad 1 : 12,5 – <27 Punkte
Pflegegrad 2 : 27 – <47,5 Punkte
Pflegegrad 3 : 47,5 – <70 Punkte
Pflegegrad 4 : 70 – < 90 Punkte
Pflegegrad 5 : 90 – 100 Punkte

Die Pflegegrad 5 Voraussetzungen

Kriterien und Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Dass der Pflegegrad 5 vergeben werden kann, muss der Gutachter im Begutachtungsverfahren einen Wert zwischen 90 und 100 Punkten ermitteln. Der Versicherte wird durch einen Gutachter der MEDICPROOF GmbH (bei privat Versicherten) oder des MDK (bei gesetzlich Versicherten) in sechs Modulen mit dem neuen Prüfverfahren „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“ auf den gegenwärtigen Grad der Selbstständigkeit untersucht. Dabei wird ermittelt, wie mobil der Antragsteller ist und wie es um seine kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten steht. Die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen werden analysiert und es wird geschaut, inwieweit noch eine Selbstversorgung betrieben werden kann. Zu prüfen ist auch, ob der Versicherte noch in der Lage ist sein Alltagsleben zu bestreiten und soziale Kontakte zu pflegen. Des Weiteren wird ein Augenmerk darauf gelegt, ob therapie- und krankheitsbedingte Anforderungen bewältigt werden können und wie hoch der Grad der Belastung ist.

Die Mobilität

Dieser Bereich umfasst die Bewegung des Pflegebedürftigen. Dazu gehört der Positionswechsel im Bett und die Fortbewegung. Es wird ermittelt, die mobil der Pflegebedürftige ist oder ob er schon Hilfe bei der Bewegung benötigt.

Die kognitiven Fähigkeiten

Hierzu gehört die Kommunikation und die Orientierung des Pflegebedürftigen. Es wird beobachtet, ob der Betroffene noch aktiv an den Gesprächen teilnehmen kann oder bereits eine leichte Demenz zu beobachten ist.

Die Verhaltensweise

Dieser Bereich fällt vor allem unter den Aspekt der psychischen Gesundheit. Wenn der Pflegebedürftige vor allem nachts sehr unruhig ist oder aggressive Tendenzen aufweist, wird dies in der Begutachtung berücksichtigt.

Die Selbstversorgung

Dieser Bereich befasst sich mit der Alltagskompetenz des Pflegebedürftigen. Vor allem geht es darum, ob der Pflegebedürftige noch imstande ist seinen Alltag alleine zu bewältigen. Zu diesem Bereich gehört die Flüssigkeits-und Nahrungsaufnahme sowie die Körperhygiene.

Die zusätzlichen Belastungen

Hierzu wird überprüft, ob der Pflegebedürftige bereits Hilfe von qualifizierten Pflegekräften benötigt. Dies kann zum Beispiel bei täglichen Verbandswechseln oder Injektionen der Fall sein.

Die sozialen Kontakte

Auch das soziale Umfeld des Pflegebedürftigen wird beleuchtet. Vor allem geht es darum, ob der Pflegebedürftige noch imstande ist sein soziales Leben aktiv zu beeinflussen.

Für jeden der sechs Begutachtungspunkte vergibt der Begutachter verschieden hohe Punkte. Die Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad. Somit können sich Angehörige und Pflegebedürftige mit einem entsprechenden Pflegegradrechner hervorragend auf die Begutachtung vorbereiten und den voraussichtlichen Pflegegrad vorab ermitteln.

Pflegegrad 5 Leistungen

Der Pflegebedürftige, der in den Pflegegrad 5 eingestuft wird, erhält eine große Auswahl an Leistungen von seiner zuständigen Pflegekasse. Die Frage, die sich viele Menschen und Betroffene stellen, ist nach den Leistungen, die aus der Pflegegrad 5 resultieren sowie die Höhe des zu erhaltenden Geldes, das mit Pflegegrad 5 einhergeht. Es ist für Betroffene und Angehörige wichtig zu erfahren, wie man abgesichert, versorgt und gepflegt wird. Wir, bei Seniocare24 geben Ihnen einen guten Überblick über alle relevanten Informationen, Zahlen, Daten und Fakten über die mit Pflegegrad 5 verbundenen Leistungen und Zahlungen. Generell kann man sagen das jeder Pflegebedürftige seit 2017 besser gestellt ist, also mehr Leistung erhält.

Die Menschen, die im Pflegegrad 5 eingestuft sind, ist es nicht mehr möglich für sich selbst zu sorgen und sie benötigen meist viel Hilfe im Alltag. Diese Hilfe kann in Form von Sachleistungen erfolgen (eine Geldleistung) oder in Form von Betreuungsleistungen (Pflegedienst). Diese Leistungen können aber auch miteinander kombiniert werden (Kombinationsleistung).

Pflegegrad 5 Geldleistung und Pflegegrad 5 Sachleistungen

Die Pflegesachleistung ist eine Leistung nach § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch. Erfolgt eine häusliche Versorgung durch Freunde, zuständige Angehörige oder auch einen professionellen Pflegedienst, hat der Versicherte mit Pflegegrad 5 einen Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld für den Pflegegrad 5 beträgt 901 Euro pro Monat.

Pflegegrad 5 Tagespflege

Was gibt es zu beachten?

Befindet sich der Versicherte in einer teilstationären Einrichtung, wo er im Rahmen der Tages- oder Nachtpflege versorgt wird, hat er den Anspruch, dass er mit 1.995 Euro pro Monat bezuschusst wird.

Auch hier gibt es durch das neue Gesetz vom 01.01.2017 eine neue Regelung. Härtefälle erhielten somit vor dem 01.01.2017 einen Zuschuss über 1.995 Euro für jeden Monat, um die Tages- und Nachtpflege abzudecken. Einem Demenzkranken mit der Einstufung in die Pflegestufe 3 wurden 1.612 Euro zugesprochen.

 

Pflegegrad 5 Geldleistungen auf einen Blick