Pflegegrad 5 Geldleistung & Voraussetzungen
Mit dem in Kraft treten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes ( PSG II ) hat sich die Eintaktung der Pflegestufen verändert.. Seit dem 01.01.2017 wurden die bis zu diesem Zeitpunkt gültigen drei Pflegestufen in 5 neue Pflegegrade verändert. Die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit stellt der Pflegegrad 5 dar. Bei der Bewilligung durch die Pflegeversicherung vergeben die Pflegekassen hier die umfangreichsten Leistungen, wenn der Versicherte diesen hohen Pflegebedarf nachweisen kann. Die Webseite Seniocare24.de informiert Sie ausführlich über die detaillierten Voraussetzungen und Leistungen der Pflegegrads 5.
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung
Die Pflegebedürftigen, die unter einer „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ leiden, werden in den Pflegegrad 5 eingestuft und erhalten Leistungen von der Pflegekasse. Diese Leistungen können in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgen.
Die Pflegebedürftigen, die vor der Gesetzesänderung in eine niedrigere Pflegestufe eingestuft waren, sind nun meist eine Stufe im Pflegegrad höher eingestuft worden.
Doch was genau hat sich geändert? Welche Voraussetzungen sind für die jeweiligen Pflegestufen zu erfüllen und welche Geldleistungen ergeben sich aus diesen. Wir, klären Sie über den Pflegegrad 5 auf.
Wir bieten Ihnen fachkundiges und geschultes Auslandspersonal, die diesen Pflege- und Betrauungsleistungen gewissenhaft und mit Sorgfalt und Liebe nachkommen.
Inhaltsangabe
- Pflegegrad 5 Geldleistung & Voraussetzungen
- Pflegegrad 5 Definition
- Pflegegrad 5 beantragen
- Pflegegrad 5 Leistungen
- Pflegegrad 5 Geldleistung und Pflegegrad 5 Sachleistungen
- Monatl. Leistungen auf einen Blick
- Pflegegrad 5 Verhinderungspflege
- Pflegegrad 5 Tagespflege
- Pflegegrad 5 Zusatzleistungen
- Pflegegrad 5 Kombinationsleistungen
- Pflegegrad 5 Pflegeheim:
- Pflegegrad 5 Geldleistung 2021
- Fragen und Antworten
- Informationen zu den Pflegegraden 1 – 5:
- Stellen Sie kostenlos eine Anfrage !
Pflegegrad 5 Definition
GDie Pflegekassen bescheinigen ihren Versicherten mit dem aktuellen Pflegegrad 5 die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad 5 enthält die umfangreichsten Leistungen der Pflegekasse und deckt die pflegerische Versorgung mit besonderen Ansprüchen vollständig ab. Wer im Kalenderjahr 2017 erstmalig einen Pflegegrad beantragt, nimmt an einem Begutachtungsverfahren teil.
Hierbei ermittelt der Gutachter, wie sich die Beschwerden auf die Selbstständigkeit des Antragstellers auswirken. Je geringer die festgestellte Selbstständigkeit ist, umso höher fällt der Pflegegrad aus. Ergibt die Begutachtung zwischen 90 und 100 Punkte, erfüllt der Versicherte die Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 und erhält somit einen Bescheid über die Anerkennung der Leistungen.
Durch die Einstufung in den Pflegegrad stehen dem Pflegebedürftigen Leistungen der Pflegekasse zu.
Pflegegrad 5 beantragen
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Im Anschluss an die Antragsstellung bekommt der Pflegebedürftige einen Besuch vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (kurz MDK). Dieser Gutachter schaut sich die häusliche Situation und auch die Pflegesituation des Antragsstellers an. Bei Pflegebedürftigen, die privat versichert sind, ist Medicproof zuständig.
Der Gutachter beurteilt die Pflegesituation des Pflegebedürftigen anhand eines Bewertungsmaßstabes. Er fordert den Pflegebedürftigen zu einigen Dingen auf oder stellt ihm Fragen, um einschätzen zu können, wie viel Hilfe im Alltag benötigt wird.
Anhand eines festgelegten Punktesystems gelingt dem Gutachter die Einstufung in den richtigen Pflegegrad.
Je selbstständiger der Pflegebedürftige ist, desto weniger Punkte erhält er. Für die Einstufung in den Pflegegrad 5 benötigt der Pflegebedürftige zwischen 90 und 100 Punkte.
Auf einigen Internetseiten kann der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen zuvor errechnen, wie hoch der Unterstützungsbedarf im Alltag ist. Auf unserer Internetseite gibt es einen kostenlosen Pflegegeldrechner, der eine erste Orientierung im Bezug aufs Geld geben kann.
Alle Pflegegrade & Punktezahlen im Überblick
Pflegegrad 1 : 12,5 – <27 Punkte
Pflegegrad 2 : 27 – <47,5 Punkte
Pflegegrad 3 : 47,5 – <70 Punkte
Pflegegrad 4 : 70 – < 90 Punkte
Pflegegrad 5 : 90 – 100 Punkte

Die Pflegegrad 5 Voraussetzungen
Kriterien und Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Dass der Pflegegrad 5 vergeben werden kann, muss der Gutachter im Begutachtungsverfahren einen Wert zwischen 90 und 100 Punkten ermitteln. Der Versicherte wird durch einen Gutachter der MEDICPROOF GmbH (bei privat Versicherten) oder des MDK (bei gesetzlich Versicherten) in sechs Modulen mit dem neuen Prüfverfahren „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“ auf den gegenwärtigen Grad der Selbstständigkeit untersucht. Dabei wird ermittelt, wie mobil der Antragsteller ist und wie es um seine kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten steht. Die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen werden analysiert und es wird geschaut, inwieweit noch eine Selbstversorgung betrieben werden kann. Zu prüfen ist auch, ob der Versicherte noch in der Lage ist sein Alltagsleben zu bestreiten und soziale Kontakte zu pflegen. Des Weiteren wird ein Augenmerk darauf gelegt, ob therapie- und krankheitsbedingte Anforderungen bewältigt werden können und wie hoch der Grad der Belastung ist.
Die Mobilität
Dieser Bereich umfasst die Bewegung des Pflegebedürftigen. Dazu gehört der Positionswechsel im Bett und die Fortbewegung. Es wird ermittelt, die mobil der Pflegebedürftige ist oder ob er schon Hilfe bei der Bewegung benötigt.
Die kognitiven Fähigkeiten
Hierzu gehört die Kommunikation und die Orientierung des Pflegebedürftigen. Es wird beobachtet, ob der Betroffene noch aktiv an den Gesprächen teilnehmen kann oder bereits eine leichte Demenz zu beobachten ist.
Die Verhaltensweise
Dieser Bereich fällt vor allem unter den Aspekt der psychischen Gesundheit. Wenn der Pflegebedürftige vor allem nachts sehr unruhig ist oder aggressive Tendenzen aufweist, wird dies in der Begutachtung berücksichtigt.
Die Selbstversorgung
Dieser Bereich befasst sich mit der Alltagskompetenz des Pflegebedürftigen. Vor allem geht es darum, ob der Pflegebedürftige noch imstande ist seinen Alltag alleine zu bewältigen. Zu diesem Bereich gehört die Flüssigkeits-und Nahrungsaufnahme sowie die Körperhygiene.
Die zusätzlichen Belastungen
Hierzu wird überprüft, ob der Pflegebedürftige bereits Hilfe von qualifizierten Pflegekräften benötigt. Dies kann zum Beispiel bei täglichen Verbandswechseln oder Injektionen der Fall sein.
Die sozialen Kontakte
Auch das soziale Umfeld des Pflegebedürftigen wird beleuchtet. Vor allem geht es darum, ob der Pflegebedürftige noch imstande ist sein soziales Leben aktiv zu beeinflussen.
Für jeden der sechs Begutachtungspunkte vergibt der Begutachter verschieden hohe Punkte. Die Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad. Somit können sich Angehörige und Pflegebedürftige mit einem entsprechenden Pflegegradrechner hervorragend auf die Begutachtung vorbereiten und den voraussichtlichen Pflegegrad vorab ermitteln.
Pflegegrad 5 Leistungen
Der Pflegebedürftige, der in den Pflegegrad 5 eingestuft wird, erhält eine große Auswahl an Leistungen von seiner zuständigen Pflegekasse. Die Frage, die sich viele Menschen und Betroffene stellen, ist nach den Leistungen, die aus der Pflegegrad 5 resultieren sowie die Höhe des zu erhaltenden Geldes, das mit Pflegegrad 5 einhergeht. Es ist für Betroffene und Angehörige wichtig zu erfahren, wie man abgesichert, versorgt und gepflegt wird. Wir, bei Seniocare24 geben Ihnen einen guten Überblick über alle relevanten Informationen, Zahlen, Daten und Fakten über die mit Pflegegrad 5 verbundenen Leistungen und Zahlungen. Generell kann man sagen das jeder Pflegebedürftige seit 2017 besser gestellt ist, also mehr Leistung erhält.

Die Menschen, die im Pflegegrad 5 eingestuft sind, ist es nicht mehr möglich für sich selbst zu sorgen und sie benötigen meist viel Hilfe im Alltag. Diese Hilfe kann in Form von Sachleistungen erfolgen (eine Geldleistung) oder in Form von Betreuungsleistungen (Pflegedienst). Diese Leistungen können aber auch miteinander kombiniert werden (Kombinationsleistung).
Pflegegrad 5 Geldleistung und Pflegegrad 5 Sachleistungen
Die Pflegesachleistung ist eine Leistung nach § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch. Erfolgt eine häusliche Versorgung durch Freunde, zuständige Angehörige oder auch einen professionellen Pflegedienst, hat der Versicherte mit Pflegegrad 5 einen Anspruch auf Pflegegeld.
Das Pflegegeld für den Pflegegrad 5 beträgt 901 Euro pro Monat.
Grundsätzlich erhalten Versicherte und Pflegebedürftige Geld- und Sachleistungen, werden sie von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Welche Leistungen das im Detail sind, soll im Folgenden vorgestellt werden:
Monatl. Leistungen auf einen Blick
Pflegegrade | Geldleistung | Sachleistung | Entlastungsbetrag | Leistungsbetrag |
---|---|---|---|---|
alle Beträge | in Euro | stationär | ||
Pflegegrad 1 | 125 | 125 | ||
Pflegegrad 2 | 316 | 689 | 125 | 770 |
Pflegegrad 3 | 545 | 1.298 | 125 | 1.262 |
Pflegegrad 4 | 728 | 1.612 | 125 | 1.775 |
Pflegegrad 5 | 901 | 1.995 | 125 | 2.005 |
Pflegegrad 5 Verhinderungspflege
Wenn die pflegenden Angehörigen selbst nicht in der Lage sind, den Pflegebedürftigen zu versorgen (aufgrund von Krankheit oder einem geplanten Urlaub), kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Diese erfolgt durch ausgebildete Pflegekräfte.
Pflegebedürftige mit Pflegestufe 5 bekommen eine Verhinderungspflege, wenn ihre Betreuer in den Urlaub fahren oder krank sind. Für insgesamt 28 Tage erhalten sie einen Zuschuss über 1.612 Euro.
Wenn bisher keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, kann sich die Verhinderungspflege / Ersatzpflege auf bis zu sechs Wochen im Jahr erhöhen. Diese Art der Pflege nennt man Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege. Um diesen Verhinderungszuschuss zu beantragen und bewilligt zu bekommen, gelten folgende Bestimmungen:
(1) Wurde im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege (s.o.) des betroffenen, selbständig Eingeschränkten beantragt, kann der Pflegebeitrag auf maximal sechs Wochen und 2418 Euro ausgedehnt werden.
(2) Übernimmt eine Verhinderungspflege die Pflege- und Dienstleistungen für einen pflegebedürftig Betroffenen mit Pflegegrad 5, so erhält dieser bis zu 6 Wochen im laufenden Kalenderjahr Anspruch auf die Hälfte seines Pflegegeldes. Das entspricht einer Höhe von 364 Euro monatlich.
Ersatzpflegepflege bei Verhinderung einer Pflegeperson
Pflegebedürftigkeit | Leistungen seit 2015 | Pflegebedürftigkeit | Leistungen ab 2017 |
---|---|---|---|
Pflegestufen | Max. Leistungen pro Kalenderjahr in Euro | Pflegegraden | Max. Leistungen pro Kalenderjahr in Euro |
- | - | Pflegegrad 1 | - |
sog. "Pflegestufe 0" (mit Demenz*) & Pflegestufe I-III | 1.612 Euro | Pflegegrad 2-5 | 1.612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu sechs Wochen |
Der Leistungen der Verhinderungspflege können um bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflegebudget erhöht werden – insofern die Leistungen der Kurzzeitpflege in dem Jahr noch nicht aufgebraucht sind.
Wissenswertes zur Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5:
Hat der Hilfsbedürftige das ganze Jahre über keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, bekommt er das Recht seinen nicht verwendeten Anteil über die Verhinderungspflege zu erhalten. Somit hat er für sechs Wochen den Anspruch auf bis zu 2.418 Euro. Innerhalb der Laufzeit der Verhinderungspflege fällt der Regelsatz des Pflegegeldes nicht weg. Er wird in diesem Zeitraum um die Hälfte reduziert und beträgt dann noch 450,50 Euro im Monat.
Sollten sie nun noch Klärungsbedarf haben hilft Ihnen bestimmt unsere übersichtliche Information Verhinderungspflege / Ersatzpflege / Kurzzeitpflege weiter.
Die Verhinderungspflege wurde vom Gesetzgeber klar geregelt. Sie wird für Pflegebedürftige bestimmt, die einer intensiven Pflege bedürfen.
Pflegegrad 5 Tagespflege
Was gibt es zu beachten?
Befindet sich der Versicherte in einer teilstationären Einrichtung, wo er im Rahmen der Tages- oder Nachtpflege versorgt wird, hat er den Anspruch, dass er mit 1.995 Euro pro Monat bezuschusst wird.
Auch hier gibt es durch das neue Gesetz vom 01.01.2017 eine neue Regelung. Härtefälle erhielten somit vor dem 01.01.2017 einen Zuschuss über 1.995 Euro für jeden Monat, um die Tages- und Nachtpflege abzudecken. Einem Demenzkranken mit der Einstufung in die Pflegestufe 3 wurden 1.612 Euro zugesprochen.
Pflegegrad 5 Zusatzleistungen
Für die häusliche Versorgung eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 gibt es abgesehen von dem Pflegegeld, den Pflegesachleistungen, der Kurzzeit-, Tages-, Verhinderungs- und Nachtpflege einen Anspruch auf die folgenden genannten Leistungen. Der Hilfsbedürftige hat das Recht auf eine Wohnung, die altersgerecht ist und seinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Für die Reduzierung der Barrieren in der Wohnung zahlt die Pflegekasse bis zu 4000 Euro. Hierbei kann es sich um einen Umbau der Dusche oder Wanne handeln oder es wird wegen einer Gehbehinderung ein Treppenlift in die Wohnung integriert. Bei dem Zuschuss handelt es sich jedoch nicht um eine Einmalzahlung. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Hilfsbedürftigen und es werden neue Umbaumaßnahmen nötig, ist es möglich, wieder einen Zuschuss von der Pflegekasse zu erhalten.
Der Pflegegrad 5 deckt ebenfalls alle medizinisch notwendigen Pflege- und Hilfsmittel ab. Es wird der Betrieb eines Hausnotrufsystems (Anschlussgebühren über 10,49 Euro und eine monatliche Rate über 18,36 Euro) bezuschusst, 40 Euro pauschal um den Verbrauch der Hilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, und Desinfektionsmittel abzudecken und es gibt weitere Zuschüsse für Hilfsmittel, die speziell für Senioren wichtig sind. Hierbei ist zu beachten, dass es nur einen Zuschuss für Hilfsmittel gibt, die im Hilfsmittelkatalog und im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.
Wie werden Bewohner einer Wohngruppen oder einer WG gefördert?
Wird der Pflegebedürftige in einer Wohngruppe untergebracht, die ambulant betreut wird, kann der Zuschuss für die Maßnahmen zur Wohnraumanpassung nur für 4 Bewohner genehmigt werden. Zusätzlich gib es jedoch eine Einmalzahlung über 2.500 Euro für 4 weitere Bewohner, die ebenfalls 214 Euro erhalten, um eine Organisationskraft beschäftigen zu können.
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen:
Um die richtige Versorgung der Hilfsbedürftigen zu gewährleisten, sind die Pflegekassen seit dem 01.01.2017 dazu verpflichtet, Pflegekurse kostenlos anzubieten (vgl. § 45 SGB XI).
Wer übernimmt die Kosten für die Beratung und die Beratungsbesuche?
Die Kosten für die Beratung von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 und ihren Angehörigen werden von der Pflegekasse übernommen. Die Zielsetzung dabei ist eine Verbesserung der pflegerischen Versorgung zu gewährleisten oder Maßnahmen für den altersgerechten Umbau der Wohnung zu planen. Der § 37 Abs. 3 des Pflegeversicherungsgesetzes regelt ebenfalls, dass die Pflegekasse alle regelmäßigen Beratungsbesuche, die gesetzlich verpflichtet sind, finanziert.
Neben den bislang erwähnten Leistungen haben Betroffene der Pflegegrad 5, die in ihren eigenen vier Wänden, von z.B. ausländischem Fach- und Pflegepersonal betreut werden, auch Anspruch auf weitere Folgende Leistungen:
Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Folgende zusätzliche Leistungen im Bereich ‚medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel‘ werden Pflegegrad 5 Eingestufte durch das neue PSG II zugesichert:
(1) Inbetriebnahme eines Hausnotrufsystems (Anschlussgebühren und monatliche Übernahme der Betriebskosten)
(2) technische Pflegehilfsmittel
(3) Zuschüsse für bestimmte Hilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmitteln in Höhe von monatlich 40 Euro
(4) alle im Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog gelisteten medizinischen Hilfsmittel für Senioren.
Die Versorgung des Pflegebedürftigen durch sogenannte Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel kann von der Pflegekasse bezuschusst werden. Hierfür erhält der Pflegebedürftige 40 Euro pro Monat und kann sich davon die benötigten Pflegehilfsmittel besorgen. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel Inkontinenzvorlagen oder Einmalhandschuhe.
Die technischen Hilfsmittel
Sollte der Pflegebedürftige zum Beispiel einen Hausnotruf benötigen, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten.
Die medizinischen Hilfsmittel
Diese Hilfsmittel werden nur von der Pflegekasse bezuschusst, wenn sie im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.
Geld für Wohnraumanpassung
Wenn der Pflegebedürftige zu Hause versorgt werden möchte, ist es meist notwendig, den Wohnraum den geänderten Bedürfnissen anzupassen. Für den alters- und bedürfnisgerechten Umbau wird eine einmalige Zahlung der Pflegekasse geleistet.
Alle hier gemachten Angaben, in Bezug auf Geld und Leistungen, gelten seit 2017 und haben sich in 2018, 2019, 2020 & 2021 bisher nicht geändert.
Die Pflegekurse
Meist werden die Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Damit sich die Angehörigen dieser Aufgabe auch gewachsen fühlen können, werden kostenlose Pflegekurse angeboten. Hier erlernen die Angehörigen wichtige Tipps und Handgriffe für den Alltag in der Pflege.
Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs:
Wenn der Pflegebedürftige mit mehreren Menschen zusammen in einer betreuten Wohngruppe lebt, kann die Einrichtung bis zu 4000 Euro für den altersgerechten Umbau der Wohnung erhalten. Diese Zahlung erfolgt einmalig.
Zusätzlich erhalten maximal vier Bewohner der Wohngruppe einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro. Um die Betreuung und Versorgung gewährleisten zu können, erhält jeder Bewohner im Monat einen Zuschuss in Höhe von 214 Euro.
Kostenlose Beratung und Förderung
Dem Pflegebedürftigen stehen Beratungsbesuche zu. Bei diesen Besuchen wird der aktuelle Zustand ermittelt und mithilfe des Beraters kann herausgefunden werden, welche Umbaumaßnahmen oder Verbesserungen noch möglich sind. Diese Besuche werden von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt und werden von der Pflegekasse bezahlt. Auch die, in regelmäßigen Abständen, stattfindenden Beratungsbesuche von geschultem Personal (§ 37 Abs. 3 Pflegeversicherungsgesetz) werden übernommen. Auch das Nutzen von Pflegekursen wird seit 2017 von den Kassen kostenlos angeboten und zur Verfügung gestellt.
Betreuungs- und für Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 können seit dem 01. Januar 2017 den, ebenfalls neuen vereinheitlichen ‚Entlastungsbeitrag‘ beanspruchen. Dieser ist für Entlastungs- und Betreuungsleistungen und liegt bei einer Höhe von 125 Euro im Monat. früher lag dieser Satz regulär bei 104 Euro im Monat und bei Sonderfällen bei 208 Euro monatlich. Was bringt dieser Entlastungsbeitrag? Folgende Leistungen werden Betroffenen der Pflegegrad 5 durch den Entlastungsbetrag eröffnet:
– Teilnahme an einer Betreuungsgruppe leicht Bedürftiger, durch die sie geistig und körperlich aktiviert, motiviert, gefordert und gefördert werden.
– Anspruch auf einen Alltagsbegleiter, Besuchsdienst und Einkaufshilfe für Einkäufe, Spaziergänge und Gespräche
– Anspruch auf eine bezahlte Haushaltshilfe, die beim Sauberhalten der Wohnung, leichten Garten- und Flur-Arbeiten hilft
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen im Detail, können in einem weiteren Artikel über die ‚zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen‘ nachgelesen werden.
Dieses Betreuungs- und Entlastungsgeld erlaubt zum Beispiel den Bedürftigen an einer Betreuungsgruppe teilzunehmen. Demenzkranke können geistig und körperlich gefördert werden. Ebenfalls die Möglichkeit Putzhilfen beziehungsweise Haushaltshilfen einzustellen und zu bezahlen.
Pflegestufe in Pflegegrad umwandeln
Die Pflegestufe 0 und 1 wurden in den Pflegegrad 2 umgewandelt. Körperlich Pflegebedürftige, die bisher die Pflegestufe 1 hatten, wurde automatisch in den Pflegegrad 2 übernommen. Demenzkranke ohne Pflegestufe 0 wurden ebenfalls automatisch dem Pflegegrad 2 zugeordnet. Alle Demenzkranken wurden zwei Pflegegrade über ihrer bisherigen Pflegestufe eingestuft. Generel wurde man beim Übergang in den nächst höheren Pflegegrad gesetzt. Demnach wurde aus Pflegestufe 2 der Pflegegrad 3.
Höherstufung beantragen
Pflegebedürftige Personen, die letztes Jahr schon eine anerkannte Pflegestufe hatten und auf Grund einer spürbaren Verschlechterung mehr Leistung benötigen,können bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen. Dafür können die Versicherten einen erneuten Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Gutachter entscheiden über den passenden Pflegegrad.
Pflegegrad 5 Kombinationsleistungen
Betreuungsleistungen & Pflegesachleistungen kombinieren
Dem Pflegebedürftigen wird offen gestellt, was er mit den ihm zur Verfügung gestellten Leistungen macht. Es ist ebenso möglich, eine Kombileistung zu beantragen. Es ist möglich, das Pflegegeld mit Pflegesachleistungen zu kombinieren. Ein ambulanter Pflegedienst versorgt den Pflegebedürftigen und übernimmt Tätigkeiten, die von den Angehörigen nicht übernommen werden können. Die Versorgung durch den ambulanten Pflegedienst gilt als Pflegesachleistung.
Das Pflegegeld wird den pflegenden Angehörigen und dem Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt, um die Versorgung sicherzustellen.
Wenn diese beiden Formen kombiniert werden, wird anteilig Pflegegeld bezogen und der Rest geht an den ambulanten Pflegedienst. Die Angehörigen und der Pflegedienst teilen sich nun also die Pflege des Betroffenen.
Pflegegrad 5 Pflegeheim:
Die Pflegekasse bezahlt für jeden Hilfsbedürftigen mit der Pflegestufe 5, der eine vollstationäre Versorgung erhält, einen Betrag über 2.005 Euro im Monat.
Die Richtlinie haben sich seit 01.01.2017 wie folgt verändert: Bis 31.12.2106 erhielt der Hilfsbedürftige mit Pflegestufe 3 bei der stationären Pflege einen Betrag über 1.612 Euro im Monat und als Härtefall einen Betrag über 1.995 Euro.
Es wurde festgestellt, dass es mit dem bereitgestellten Betrag nicht möglich war, alle Kosten für den Hilfsbedürftigen abzudecken. Daraufhin erfolgte am 01.01.2017 eine Anpassung der Pflegereform durch den sog. „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“ (kurz: EEE). Hier hat man festgelegt, dass die Leistungen bei einer stationären Pflege für alle Bewohner in der gleichen Höhe, unabhängig vom Pflegebedarf bewilligt werden. Einheitlich bleibt jedoch nur dieser Teil. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung variieren weiterhin.
Vollstationäre Pflege Leistungen 2017
Pflegebedürftigkeit | Leistungen seit 2015 | Pflegebedürftigkeit | Leistungen ab 2017 |
---|---|---|---|
In Pflegestufen | Max. Leistungen pro Monat in Euro | In Pflegegraden | Max. Leistungen pro Monat in Euro |
- | - | Pflegegrad 1 | Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich |
sog. "Pflegestufe 0" | 0 | Pflegegrad 2 | 770 |
Pflegestufe I | 1.064 | Pflegegrad 2 | 770 |
Pflegestufe I | 1.064 | Pflegegrad 3 | 1.262 |
Pflegestufe II | 1.330 | Pflegegrad 3 | 1.262 |
Pflegestufe II | 1.330 | Pflegegrad 4 | 1.775 |
Pflegestufe III | 1.612 | Pflegegrad 4 | 1.775 |
Pflegestufe III | 1.612 | Pflegegrad 5 | 2.005 |
Härtefall | 1.995 | Pflegegrad 5 | 2.005 |
Härtefall | 1.995 | Pflegegrad 5 | 2.005 |
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Die etwa 2,8 Millionen pflegebedürftigen mit der bisherigen Pflegestufen 1 oder „0“:
erhalten, wie bisher auf Grund des Bestandschutzes mindestens im gleichen Umfang ihre Leistungen. Dies ist im Gesetz geregelt und garantierte, dass auch bei der Umstellung des Pflegegrades niemand Nachteile hatte. Pflegebedürftige, die bis Ende 2016 schon eine bewilligte Pflegestufe hatten, mussten keinen neuen Antrag stellen und wurden auch nicht begutachtet. Die Überführung in den neuen Pflegegrad 2 mit den entsprechenden Leistungen erfolgte automatisch.
Pflegegrad 5 Haushaltshilfe
Neben einem ambulanten Dienst, kann seit Anfang 2015 auch eine Haushaltshilfe zur Entlastung pflegender Angehöriger gebucht werden. Die Kosten Für eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5 übernimmt teilweise die Pflegekasse. Man kann hier eine Haushaltshilfe, welche nur ein paar Stunden die Woche hilft oder eine 24 Stunden Haushaltshilfe unterscheiden.
Pflegegrad 5 Tagespflege & Nachtpflege
Ein weiteres Angebot in der täglichen Pflege ist die Tages- und Nachtpflege. Wenn der Pflegebedürftige Tags oder Nachts eine Betreuung benötigt, die die Angehörigen nicht leisten können, kann diese Leistung genutzt werden. Hierfür steht dem Pflegebedürftigen ein monatlicher Betrag von 1.612 Euro zur Verfügung.
Diese Leistungen werden dank dem neuen Pflegestärkungsgesetz nicht mehr auf das Pflegegeld berechnet. Das monatliche Pflegegeld wird weiterhin im vollen Umfang gezahlt.
Pflegegrad 5 Geldleistung 2021
Geldeistungen | Pflegegrad 5 |
---|---|
Pflegegeld | 901 EUR |
Pflegesachleistung, häusliche Pflege | 1.995 EUR |
Teilstationäre Pflege | 1.995 EUR |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 2.005 EUR |
Entlastungsbetrag | 125 EUR |
Kurzzeitpflege pro anno | 1.612 EUR |
Verhinderungspflege, pro anno | 1.612 EUR |
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40 EUR |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme | 4.000 EUR |
Wohngruppenzuschlag | 214 EUR |
Beratungseinsatz bei | 23 EUR |
Durch das neue Pflegestärkungsgesetz, ist es gelungen den Pflegebedürftigen individuell zu beurteilen und zu unterstützen. Die Pflegegrad 5 Leistungen sind angehoben worden und sorgen dafür, dass die Betreuung vom Betroffenen leichter finanziert werden kann.
Auch die Pflegegrad 5 Voraussetzungen sind verändert worden, was dazu führt, dass der Pflegebedürftige ganzheitlich beurteilt wird.
Fragen und Antworten
Kann Pflegegeld und Pflegesachleistung kombiniert werden (Kombileistung)?
Werden pflegebedürftige durch Angehörige und durch einen ambulanten Pflegedienst betreut, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden. (Kombileistung) Die versicherten Personen erhalten das Pflegegeld dann allerdings nicht mehr in vollem Umfang. Es wird nur noch ein „anteiliges Pflegegeld“ gezahlt. Allgemein gilt, dass der Anspruch auf Pflegegeld um den Prozentsatz der nicht genutzten Sachleistungen verringert wird. Seit 2017 steht mehr Geld für eine professionelle Pflege zur Verfügung.
Wie verläuft die Überleitung von Pflegestufe zu Pflegegrad?
Prinzipiell wird jede Pflegestufe fortan in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Wie bereits erwähnt wurde der Pflegegrad dabei völlig neu geschaffen und bietet jetzt jenem Personenkreis, welcher vorab nicht aus Leistungen aus der Pflegekasse schöpfen konnten die Möglichkeit Hilfe zu beziehen.
Neu am Begutachtungsassessments (NBA) ist, dass jetzt auch nicht nur mehr körperliche Einschränkungen berücksichtigt werden, sondern auch kognitive. Viele weitere Informationen zum neuen Begutachtungsassessment finden Sie in unserem Beitrag zu den Pflegegraden.
Das Neue Begutachtungsassessment sowie die neuen Pflegegrade wurden im Zuge des PSG II zum 01.01.2017 neu eingeführt. Das Pflegestärkungsgesetz 3, das auch zum 01.01.2017 neu in Kraft getreten ist, soll bei der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes 2 im ländlichen Raum helfen. Zudem setzt es das Pflegegeld mit anderen Sozialleistungen etwas der Eingliederungshilfe in Verbindung.
Können mit dem neuen Pflegegrad 5 auch Pflegehilfsmittel bezogen werden?
Ab Pflegegrad 1 haben Betroffene das Recht, Pflegehilfsmittel beantragen zu können. Zu diesen Hilfsmitteln zählen etwa der Hausnotruf und dessen Installation aber auch die monatlichen Kosten die eine Pflegeperson von der Pflegekasse subventioniert erhalten. Aber auch Gebrauchsmittel können Pflegehilfsmittel sein. Pflegebedürftige erhalten im Monat 40 Euro pauschal. Hier erhalten alle Pflegegrade dieselbe Unterstützung.
Wieviel kostet eine Haushaltshilfe / Pflegekraft bei Pflegegrad 5?
Weitere informationen zu den Kosten für einer Haushaltshilfe finden Sie auf unseren Seiten 24 Stunden Pflege kosten oder unserem Pflegegeldrechner.
Informationen zu den Pflegegraden 1 – 5:
Falls Sie weitere Fragen zum Thema – Pflegegrad 5 – Geldleistung und Voraussetzungen – haben, kontaktieren Sie uns gerne unter Telefon: 07275 / 9 88 66 8-0 oder nutzen unsere Kontaktseite mit allen Kontakt Möglichkeiten.