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Kurzzeitpflege verstehen: Hier finden Sie die wichtigsten Infos zu Definition, Kosten & Dauer

Die Pflege von Angehörigen erfordert eine rund um die Uhr Aufmerksamkeit und kann den Pflegenden oft an seine Grenzen bringen. Es gibt jedoch Situationen, in denen es nicht möglich ist, die häusliche Pflege aufrechtzuerhalten, zum Beispiel wenn der pflegende Angehörige selbst krank wird oder im Urlaub ist.

Um sicherzustellen, dass die Betreuung des Pflegebedürftigen auch in solchen Fällen gewährleistet ist, kann die Kurzzeitbetreuung diese Verantwortung übernehmen. Gerade in solchen Momenten macht es Sinn, einen Teil oder sogar die gesamte Betreuung an Dritte zu übertragen. Dabei können sowohl physische Bedürfnisse als auch rechtliche Belange wie Vermögensverwaltung abgedeckt werden. Daher sollten Betreuer oder auch pflegebedürftige Personen selbst darüber nachdenken, ob ihnen diese Art der Unterstützung helfen könnte.

Seniocare24.de gibt Ihnen Auskunft über die zur erfüllenden Voraussetzungen und die Möglichkeiten eine Kurzzeitpflege zu beantragen.

Jede pflegende Person, die einen nahen Angehörigen bei sich im Haus hat, kennt die Situation. Es müssen wichtige Dinge erledigt werden, die zwischen mehreren Stunden oder sogar Tagen in Anspruch nehmen. Es wird eine Vertretung benötigt. Vielleicht sind Sie auch erkrankt oder brauchen einfach eine Auszeit.

Was ist die Kurzzeitpflege?

In bestimmten Situationen ist es Ihnen nicht möglich. Ihren Angehörigen zu pflegen. In einem solchen Fall kann eine vollstationäre Pflegeeinrichtung die Betreuung des Pflegebedürftigen für eine begrenzte Zeit übernehmen. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt kann es sein, dass Senioren oder Menschen mit einer Behinderung ihren Alltag nicht alleine meistern können. Auch dann ist eine kurzzeitige Aufnahme in einem Pflegeheim möglich. Grundvoraussetzung hierfür ist ein Pflegegrad.

Kurzzeitbetreuung im Überblick

In verschiedenen Einrichtungen wie Beispielsweise in speziell für Menschen mit Pflegegrad eingerichteten Pflegeheimen wird eine umfassende und vor allem professionelle Betreuung für die Patienten gewährleistet.

Untergebracht werden die Bewohner sowohl in Einzel-, als auch in Mehrbettzimmern. Ein Wohnen in speziellen Wohngruppen ist ebenfalls denkbar. Dabei werden die Bewohner rund um die Uhr, also 24 Stunden am Tag betreut.

Damit werden die pflegenden Angehörigen eine Zeit lang entlastet. Die frei werdende Zeit können die Angehörigen etwa für Besorgungen nutzen oder um der Arbeit nachzugehen. Wer gerne eine häusliche Pflege gewährleisten möchte, sollte über die nächste Alternative nachdenken. Spezielle Agenturen, wie beispielsweise Seniocoare24, vermitteln Pflegekräfte, die eine häusliche 24 Stundenpflege ermöglichen. Dabei können die Pflegekräfte aus Tschechien, Polen, Slowakei oder auch anderen weiteren osteuropäischen Ländern kommen.

Diese sind ebenfalls geschult, bringen viel Erfahrung aus dem Pflegebereich mit und besitzen teilweise ein hohes Einfühlungsvermögen in die Situation der Betroffenen.

Gerade die Betreuung in den eigenen vier Wänden stellt für viele Parteien die bessere Wahl dar. Mit dem vertrauen Umfeld wird dem pflegebedürftigen Sicherheit und Geborgenheit vermittelt. Für alte Menschen stellt dies eine hohe Lebensqualität dar, da ihnen Liebe und Wertschätzung entgegengebracht wird.

Somit wird der Gemütszustand der jeweiligen Person durchweg positiv beeinflusst. Ist der Gemütszustand positiv, sind die Betroffenen nicht nur Dankbar für die Hilfe, sondern integrieren sich noch mehr ins Familienleben, fühlen sich wohl und können sich etwas mehr an ihrem eigenen Leben erfreuen.

Mit der Beauftragung der Dienstleistung legen Sie individuell die Aufgaben der Pflegekraft fest. Damit werden die Aufgaben klar verteilt und die Pflegekraft weiß genau, was zu tun und zu unterlassen ist. Die Unterstützung bei der täglichen Hygiene stellt nur einen Teilbereich der Aufgaben dar. Geholfen wird dem Betroffenen von der Betreuungskraft sowohl beim Zähneputzen, als auch beim Waschen, Entkleiden oder Anziehen, wenn dies aufgrund des Grades der Behinderung nicht eigenständig möglich ist.

Weitere Aufgaben der Pflegekraft kann das Erledigen von Botengängen oder das Begleiten der zu pflegenden Person zum Einkaufen, spazieren gehen oder Arztbesuch sein. Des Weiteren kümmert sich die Betreuungsperson in der Regel um den Haushalt. Damit diese Rundum-Betreuung sichergestellt werden kann, zieht das Pflegepersonal normalerweise mit in die Wohnung des Pflegebedürftigen.

Welche Leistungen beinhaltet die stationäre Kurzzeitbetreuung?

Die Leistungen entsprechen denen der Langzeitpflege und beinhalten folgende Punkte:

  • Körperpflege wie Duschen, Zähne putzen, Haare waschen und kämmen, Fußpflege etc.
  • Medizinische Leistungen wie Medikamente verabreichen, Wundbehandlungen, Messungen von Blutdruck oder Blutzucker
  • Teilnahme am sozialen Leben in der Einrichtung wie gemeinsames Basteln oder Spielen

Das ist bei einer „reinen“ Putzhilfe nicht der Fall. Der Aufwand, eine Person zu pflegen sollte nie unterschätzt werden. Es ist wichtig für den Menschen, sich auch eine Auszeit zu gönnen, denn nur so kann man den stressigen Alltag, der die Pflege mit sich bringt hinter sich lassen und neue Kraft für die anstehenden Aufgaben schöpfen.

Pflege von Angehörigen – eine körperliche und seelische Anstrengung

Neben der körperlichen Belastung kommt bei der Betreuung auch noch die seelische dazu. Viele Personen, die ihre Angehörigen pflegen, haben mit Schlafstörungen zu kämpfen. Die kommen von der Angst, der Trauer und der Verantwortung, die sich gegenüber dem Pflegebedürftigen haben.

Die Nutzung der Verhinderungspflege für ein paar Stunden am Tag, kann dabei Sinn machen und effektiv entlasten. Ein Tag Verhinderungspflege wird erst ab 8 Stunden pro Tag mit dem Pflegegeld verrechnet bzw. gekürzt. Einmal pro Woche macht es Sinn sich vertreten zu lassen. Es handelt sich auch nicht um ein Zeichen von Überforderung, wenn bei diesem Thema um Hilfe gebeten wird. Es ist nämlich nicht nur für Sie wichtig gesund und agil zu bleiben. Auch der Pflegebedürftige ist auf Ihre Hilfe angewiesen und zählt auf sie.

Kurzzeitpflege Dauer

Die Kurzzeitpflege Dauer beträgt acht Kalenderwochen im Jahr. Für diese Zeit werden die Kosten für die zeitweilige Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung übernommen. Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination mit der Verhinderungspflege. Diese ist auch zu Hause möglich und kann bis zu sechs Wochen dauern.

Bei einer Koppelung kann das nicht verbrauchte Kontingent der Verhinderungspflege um eine Kurzzeitpflege-Zeit von bis zu acht Wochen aufgestockt werden. Hierfür steht eine Summe von 3.224 Euro zur Verfügung. Im umgekehrten Fall kann das ungenutzte Kurzzeitpflege-Kontingent für die Verhinderungspflege verbraucht werden. Für diese Variante gibt es einen Höchstbetrag von 2.418 Euro.

Eine Kombination beider Pflegeformen kann sich also lohnen Anspruch auf Verhinderungspflege hat ein Pflegebedürftige, der zuvor mindestens sechs Monate im häuslichen Umfeld von einer Pflegekraft betreut wurde.

Hier ein Beispiel:
Herr Thomas Müller ist pflegebedürftig und hat Pflegegrad 3. Aufgrund einer Erkrankung seiner Tochter, die ihn zu Hause pflegt, war er acht Wochen in einem Pflegeheim. Dafür berechnet die Einrichtung 4.000 Euro Pflegekosten sowie 1.200 Euro Hotelkosten. Da seine Tochter nach acht Wochen wider genesen und wieder in der Lage ist, die häusliche Pflege von Herrn Müller fortzusetzen, musste er die Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege nicht im Anspruch nehmen. Herr Müller kann somit die Kosten für die Pflegeeinrichtung zu 100% aus der Kurzzeitbetreuung sowie aus der Verhinderungspflege bezahlen.

Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Die beiden Pflegeformen unterscheiden sich wie folgt:

  • Die Verhinderungspflege wird durch eine Pflegekraft oder durch andere Angehörige im häuslichen Umfeld geleistet. Die Ersatzperson kann entweder tage- oder stundenweise angefordert werden.
  • Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen beansprucht werden. Dafür bekommt der Pflegebedürftige einen Pauschalbetrag von 1.1.612 Euro.
  • Die Verhinderungspflege wird nur gewährt, wenn Sie Ihren Angehörigen zuvor mindestens sechs Monate gepflegt haben.
  • Übernehmen Angehörige ersten und zweiten Grades die Pflege, zahlt die Pflegekasse das 1,5fache des Pflegegeldes aus. Bei Verdienstausfall steht dem Pflegenden ein Zuschuss von 1.1.612 Euro zu.

Kurzzeitpflege Kosten

Bestimmt haben Sie sich als Angehöriger schon mal gefragt, wie hoch die Kurzzeitpflege Kosten sind. Diese setzen sich wie bei der stationären Langzeitpflege grundsätzlich aus den drei Hauptposten der Pflegeunterbringung zusammen:

  • Unterbringung und Verpflegung
  • Investitionskosten wie Instandhaltung etc.
  • Pflegekosten

Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten für eine stationäre Unterbringung zu einem Pauschalbetrag von 1.612 Euro im Jahr unabhängig vom Pflegegrad. Hinzu kommen 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege. Das ergibt einen Gesamtbetrag von 3.224 Euro im Jahr.

Darüber hinaus erhalten Pflegebedürftige für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro. Diese können auch für die Kurzzeitbetreuung in einem Pflegeheim verwendet werden. Pflegebedürftige müssen für alle weiteren Kosten der Kurzzeitpflege einen Eigenanteil zahlen.

Kann er aufgrund eines geringen Einkommens den Kurzzeitpflegeeigenanteil nicht selbst aufbringen, kann er entweder einen Zuschuss beim Sozialamt beantragen oder die Angehörigen müssen für die Zusatzkosten aufkommen.

Kurzzeitpflege – Definition, Kosten & Dauer

Kurzzeitpflege – Definition, Kosten & Dauer

Wer hat Anspruch auf die Kurzzeitbetreuung?

Grundvoraussetzung ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und seit dem 01. Januar 2017 ein Pflegegrad von Stufe 2 bis 5. Auch Menschen, die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder durch plötzliche Pflegebedürftigkeit nach einer Krankheit oder einem Unfall benötigen, haben Anspruch auf eine kurzzeitige Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung, sofern kein Angehöriger die Pflege übernehmen kann.

Kurzzeitbetreuung mit Pflegegrad – wann Pflegebedürftige Anspruch haben

Besteht eine Krisensituation oder brauchen Sie als Angehöriger Entlastung bei der häuslichen Pflege, hat der Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad ab Stufe 2 Anspruch auf eine Unterbringung in einem Pflegeheim von bis zu acht Wochen im Jahr.

Das kann in folgenden Situationen der Fall sein:

  • Der Pflegebedürftige ist nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht fit genug, um zu Hause gepflegt zu werden.
  • Ein alleinlebender Senior oder eine alleinlebende Seniorin benötigt nach einer Erkrankung oder einem Unfall kurzzeitig Pflege.
  • Die Pflegebedürftigkeit ist spontan angestiegen, und Sie sind als Angehöriger nicht in der Lage, den erhöhten Pflegebedarf aufzubringen.
  • Die Pflegebedürftigkeit tritt plötzlich auf, sodass Zeit benötigt wird, um zu Hause die Rahmenbedingungen für die Pflege geschaffen werden.
  • Sie erkranken oder müssen zur Reha.
  • Sie brauchen aufgrund der hohen psychischen und physischen Belastung eine Auszeit oder fahren in den Urlaub.
  • Der Pflegebedürftige soll dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung und wartet auf einen freien Platz.
  • Die Einrichtung soll für eine dauerhafte Unterbringung getestet werden.

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad

Bis zum 31. 12. 2016 wurde die Pflegebedürftigkeit für Menschen ohne Pflegegrad komplett ausgeschlossen. Seit dem 01. Januar 2017 kann die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad oder Pflegestufe in Anspruch genommen werden, wenn nach einer Erkrankung oder nach einem Unfall eine kurzfristige Pflegebedürftigkeit besteht. Die Voraussetzungen sind im Vergleich zu denen mit Pflegegrad allerdings unterschiedlich. Sie kann zum einen nur zur Überbrückung pflegerischer Engpässe beansprucht werden, zum anderen kann sie nur in Form Einer Entlastungspflege für Angehörige beantragt werden.

Kurzzeitpflege Kostenübernahme

Die Kostenübernahme bei Kurzzeitpflege nur bei Versorgungsvertrag. Damit die Pflegekasse bzw. die Krankenkasse die Kosten für die zeitweilige Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung übernehmen, muss die Einrichtung für die Kurzzeitbetreuung zugelassen sein. Besteht bei den zugelassenen Pflegeeinrichtungen keine vertragliche Regelung zur Pflegevergütung – diese nennt sich Pflegesatzvereinbarung -, kann der Pflegebedürftige bzw. der Angehörige den Preis für die Pflegeleistungen mit der Einrichtung aushandeln. Die Pflege- bzw. Krankenkasse zahlt Ihnen dann eine Rückerstattung der Kosten für die pflegerischen Aufwendungen von bis zu 80% des Höchstbetrages.

Kurzzeitpflege beantragen – so funktioniert’s

Die Kurzzeitpflege beantragen kann entweder der Pflegebedürftige selbst oder Sie als Betreuer oder Vertretungsberechtigter. Hat der Betroffene einen Pflegegrad, sind die benötigten Antragsformulare bei der Pflegekasse oder der Krankenkasse erhältlich. Für Patienten ohne Pflegegrad ist alleine die Krankenkasse zuständig.

Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigen, können Sie sich an die Mitarbeiter der Pflege- bzw. Krankenkasse, Pflege- und Sozialdienste sowie die Sozialstation der Kliniken wenden.

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