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Verhinderungspflege 

Was ist Verhinderungspflege?

Gemäß § 39 SGB XI handelt es sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung. Kann die pflegende Person ihre Tätigkeit aufgrund einer Verhinderung – wie zum Beispiel Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen – nicht mehr ausüben, so hat sie einen Anspruch auf Erstattung der dadurch entstehenden Kosten.

Es kann passieren, dass die Verhinderungspflege von jetzt auf gleich benötigt wird. Es muss spontan eine Vertretung gefunden werden, die die Pflege übernimmt und man hat nicht mit der Pflegekasse abgesprochen. Das stellt jedoch kein Problem dar, denn der Antrag auf Erstattung der Leistung muss nicht vor Inanspruchnahme gestellt werden. Weiterhin müssen diese auch nicht vorher genehmigt werden.

Es ist ausreichend sämtliche Belege zu sammeln und diese anschließend mit dem Antrag auf Kostenerstattung einzureichen. Das können unter anderem die Verbindlichkeiten des pflegenden Dienstes sein, der den Angehörigen mobil pflegt oder gar Aufwendungen für Sachleistungen. Möglich ist auch der nachgewiesene Verdienstausfall eines anderen Angehörigen. Dieser darf in diesem Fall jedoch keinen Urlaub bei seinem Arbeitgeber eingereicht haben. Außerdem kommen Fahrtkosten infrage. Alle Belege und Nachweise werden dann gesammelt und mit einem Antrag bei der Pflegekasse eingereicht. Es kann also festgehalten werden, dass Anträge auch nachträglich gestellt werden können, auch wenn die Verhinderungspflege bereits stattgefunden hat.

Ist die Verhinderungspflege ohne Pflegegrad möglich?

Die Voraussetzungen für Verhinderungspflege ist mindestens einem Pflegegrad zwischen 2 und 5. Weiterhin muss die Person mindestens ein halbes Jahr (6 Monate)  gepflegt worden sein. Verhinderungspflege ohne Pflegegrad geht demzufolge nicht.

Stundenweise Verhinderungspflege

Auch eine stundenweise Verhinderungspflege ist möglich. Es spielt dabei nämlich keine Rolle, ob die zu betreuende Person 6 Wochen auf einmal oder verteilt über das gesamte Jahr von einem Stellvertreter gepflegt wird. Es bleibt dem pflegenden Angehörigen überlassen, ob sich dieser eine lange Erholungspause gönnt oder sich stunden- oder tageweise von der doch anstrengenden Pflege erholen möchte.

Der Aufwand, eine Person zu pflegen sollte nie unterschätzt werden. Es ist wichtig für den Menschen, sich auch eine Auszeit zu gönnen, denn nur so kann man den stressigen Alltag, der die Pflege mit sich bringt hinter sich lassen und neue Kraft für die anstehenden Aufgaben schöpfen.

Verhinderungspflege: Pflegevertretung für Angehörige

Verhinderungspflege: Pflegevertretung für Angehörige

Verhinderungspflege 2025: flexible Unterstützung mit Seniocare24 – Entlastung bei Ausfall der Pflegeperson

Wenn die private Pflegeperson – oft ein Angehöriger – ausfällt, zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit, sichert die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI die Versorgung zuhause. Seniocare24 unterstützt Sie dabei mit erfahrenen Pflegekräften aus Polen.

Ab dem 1. Juli 2025 gilt ein neues Jahresbudget:

 

Bis zu 3.539 € pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – flexibel einsetzbar.

Damit können Sie die Entlastung individuell planen: stunden-, tageweise oder über mehrere Wochen.

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege:

✔ Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2

✔ Die Pflege erfolgt seit mindestens 6 Monaten zuhause

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?

Die Ersatzpflege kann übernommen werden durch:

  • eine Seniocare24-Pflegekraft / ambulanten Pflegedienst
  • Angehörige, Freunde oder Nachbarn

 

Wird die Pflege durch einen nahen Angehörigen geleistet, erstattet die Pflegekasse bis zu das 1,5-fache des Pflegegeldes pro Monat.

Pflegegeld während der Verhinderungspflege

Während der Ersatzpflege zahlt die Pflegekasse weiterhin 50 % des Pflegegeldes, wenn die Pflegeperson teilweise weiterpflegt (z. B. bei stundenweiser Verhinderungspflege). Nach Ende der Ersatzpflege wird das volle Pflegegeld gezahlt.

Antragstellung leicht gemacht

✅ Die Verhinderungspflege muss nicht vorab beantragt werden.

✅ Reichen Sie Ihre Belege und Nachweise gesammelt bei der Pflegekasse ein.

✅ Seniocare24 unterstützt Sie gerne bei der Planung und Abwicklung.

Jetzt Pflegekraft für Ihre Verhinderungspflege finden

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenlos und vermitteln Ihnen die passende Pflegekraft aus Polen für eine zuverlässige 24 Stunden Pflege zuhause.

Finden Sie mit Seniocare24 die perfekte Pflegekraft für Ihr Zuhause